• Das Bundeskabinett will am Dienstag einheitliche Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle beschließen.
  • Im Bundestag regt sich Widerstand gegen das Vorhaben.
  • Insbesondere, weil der Bund künftig mehr Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommt.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Das Bundeskabinett will möglichst noch am Dienstag bundesweit einheitliche Einschränkungen beschließen, um die immer stärkere dritte Corona-Welle in Deutschland zu brechen. Die Vorgaben sollen nun aber nicht wie bisher bei einem Treffen von Ministerpräsidenten und Kanzlerin beschlossen werden, sondern Deutschlands künftiger Kurs in der Corona-Pandemie soll diesmal durch das Infektionsschutzgesetz bestimmt werden.

Das Gesetz soll dazu abermals überarbeitet und erweitert werden. In einem neuen Paragrafen 28b soll festgelegt werden, was zu tun ist, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt, also binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

In den vorausgehenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern war für diesen Fall vorgesehen worden, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 21:00 bis 5:00 Uhr bis auf Ausnahmen untersagt wird. Mehrere Beteiligte gingen davon aus, dass es nach stundenlangen Verhandlungen bis Dienstagmorgen ein Einvernehmen geben würde, das eine Verabschiedung in der Ministerrunde später am Dienstag möglich macht. Möglichst in einem beschleunigten Verfahren sollten die Regeln dann vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Wir beantworten die wichtigen Fragen zum neuen Infektionsschutzgesetz:

Warum der Weg über das Infektionsschutzgesetz?

Die Bund-Länder-Runden, in denen seit Beginn der Pandemie die maßgeblichen politischen Abstimmungen vorgenommen wurden, hatten in den vergangenen Wochen zunehmend ein Bild der Zerstrittenheit und Planlosigkeit abgegeben – und dies vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen und eines in Umfragen dokumentierten Vertrauensverlusts der Bevölkerung in die Corona-Politik.

Nach wochenlangem öffentlichen Streit um den richtigen Weg in der Corona-Politik wollen Bund und Länder mit dem nun gefassten Beschluss ein Signal der Einigkeit setzen. Die stärkere Vereinheitlichung der Corona-Schutzmaßnahmen soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden, weil so ein bundesweit verbindlicher rechtlicher Rahmen entsteht.

Bisher gab es nur Vorgaben, die jedes der 16 Bundesländer in eine Verordnung goss, von der sich wiederum lokal geltende Allgemeinverfügungen ableiteten. Ein Flickenteppich an länderspezifischen Einzelregelungen war die Folge.

Um welche Punkte soll das Infektionsschutzgesetz ergänzt werden?

Künftig soll es bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen für den Fall geben, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis über den Wert von 100 steigt. Dann sollen automatisch bundesweit einheitliche Regelungen zum Zuge kommen, eine sogenannte Corona-Notbremse gezogen werden.

In der Formulierungshilfe des Bundes werden dafür mehrere Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 21:00 und 5:00 Uhr soll man das Haus nur noch in Ausnahmefällen verlassen dürfen, etwa bei medizinischen Notfällen oder für den Weg zur Arbeit, aber nicht für Spaziergänge oder Joggingrunden.
  • Einschränkung privater Kontakte: Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, Kinder rausgerechnet dürfen es maximal fünf Personen sein. Nach derzeitigem Stand (12. April) der Infektionszahlen wäre mehr als die Hälfte aller Landkreise von dem Gesetz betroffen.
  • Schulschließungen: Im Gespräch ist, dass Schulen nur regulär öffnen dürfen, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Ab einer 200er-Inzidenz - derzeit in mehr als 40 Landkreisen - sollen die Schulen mit Ausnahmen für Notbetreuung und Abschlussklassen ganz schließen. Kitas sollten nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Ladenschließungen: Geht es nach dem Willen des Bundes, müssten Modellprojekte mit Ladenöffnungen für Getestete in Kreisen mit hohen Infektionszahlen gestoppt werden. Restaurants, Kneipen, Hotels und Ferienwohnungen müssen in Landkreisen mit 100er-Inzidenz wahrscheinlich zu bleiben. Ab der Grenze sollen wieder nur Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhändler, Blumenläden und Gartenmärkte öffnen dürfen.
  • Schließung von Freizeit- und Sporteinrichtungen: Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur Konzerthäuser, Bühnen und Kinos geschlossen bleiben, sondern auch Museen, Schwimmbäder, Zoos und botanische Gärten. Sport könnte bundesweit nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt sein, auch wieder für Kinder und Jugendliche. Ausnahme: Wettkampf und Training von Leistungssportlern.

Diese im Gesetz geregelten Maßnahmen sollen so lange gelten, bis ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die 100er-Inzidenz rutscht. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten ist also alles drin.

Sollte die geplante Neuregelung umgesetzt werden, würde zudem der Bund künftig mehr Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommen, die bislang im Wesentlichen Sache der Länder ist.

Zwischen SPD und Union gibt es allerdings noch Streitpunkte: So sprach sich etwa SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich für verpflichtende Testangebote in Betrieben aus. Wer viel Kundenkontakt habe oder mit Lebensmitteln arbeite, soll Anspruch auf zwei Tests haben. CDU/CSU und Arbeitgeber lehnen eine Testpflicht bislang ab.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Die Neuregelung soll schnell umgesetzt werden. Bereits am Dienstag soll das Bundeskabinett die Vorlage verabschieden, dafür wurde die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen. In dieser Woche soll sich ebenfalls der Bundestag damit befassen.

Die Umsetzung der bundesweit einheitlichen Regelungen ist demnach als sogenanntes Einspruchsgesetz gedacht, das ohne die Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten kann. Die Länderkammer kann später mit der Mehrheit der Länderstimmen Einspruch erheben. Aus einigen Bundesländern kam bereits Kritik. "Diesen Einheitswahn teile ich überhaupt nicht", schimpfte etwa Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Sowohl Politiker der SPD als auch der Union drängen derweil zur Eile und appellieren an den Bundestag: "Lasst uns das diese Woche abschließen. Wie dann im Einzelnen abgestimmt wird, ob man dafür oder dagegen ist, das ist eine andere Frage, aber bitte keine Verfahrensverzögerung", sagte Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) am Montagmorgen im ARD-"Morgenmagazin".

Welche Kritik gibt es an dem Vorhaben?

Ungewöhnlich an dem Vorhaben ist vor allem die Art seines Zustandekommens: Bund und Länder einigten sich in der vergangenen Woche gemeinsam auf die Gesetzesänderung, ohne dass von den Beratungen etwas an die Öffentlichkeit gelangte.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) unterstützt im Grundsatz bundeseinheitliche Maßnahmen. "Wenn nicht überall so hart durchgegriffen wird, kann ich absolut verstehen, dass der Bund dann auch sagt, dass wir ein solches Gesetz brauchen", sagte er RTL. Allerdings sah er Nachbesserungsbedarf am Entwurf. "Dort sind Regelungen drin, die wir nicht mittragen können."

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) wandte sich besonders gegen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. "Richtig ist mit Sicherheit, die Kontakte so weit es geht, drinnen wie draußen zu reduzieren und auf das Nötigste zu beschränken", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz in der RBB-"Abendschau". Aber: "Abends alleine oder zu zweit spazieren zu gehen, ist keine große Gefahr."

Was sagen die Oppositionsparteien?

Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes stößt auch bei allen Oppositionsparteien auf Kritik. "Es ist gut, dass es Regelungen geben soll, die für alle nachvollziehbar sind", sagte der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). "Wir werden das Verfahren auch nicht bremsen. In der Sache habe ich allerdings ein paar fundamentale Kritikpunkte."

So solle zum Beispiel das private Verhalten hart reglementiert werden, während für Unternehmen keine Pflichten vorgesehen seien, monierte Bartsch. "Ich sehe deshalb kaum Möglichkeiten, dem Vorhaben zuzustimmen."

Der FDP-Generalsekretär und rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing habe "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" und hält deutliche Veränderungen beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz für nötig. "Sollte der derzeit vorliegende Entwurf allerdings nicht grundlegend überarbeitet werden, steht schon jetzt fest, dass die FDP diesen nicht mittragen wird."

Scharfe Kritik an den geplanten Kompetenzzuwächsen für den Bund kam auch von der AfD. Deren Fraktionschefs im Bundestag, Alice Weidel und Alexander Gauland, sprachen von einem "Anschlag auf die föderale Ordnung und auf demokratische Grundprinzipien unserer Republik".

Die Grünen sagten hingegen Kooperation bei der Gesetzgebung trotz Kritikpunkten zu. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte dem RND, der Gesetzentwurf sei "allenfalls ein Notbehelf und in der Sache dringend nachbesserungsbedürftig".

Sie betonte: "Es muss sichergestellt sein, dass vorgeschlagene Regelungen wirksam, verhältnismäßig und verfassungsfest sind." Auch müssten insbesondere Wirtschaft und Arbeitswelt verpflichtet werden, mehr zur Infektionsvermeidung beizutragen.

Haßelmann betonte aber auch: "Die Infektionslage und die Situation auf vielen Intensivstationen sind beunruhigend. Es muss dringend gehandelt werden." Die Grünen seien daher bereit, eine zügige Beschlussfassung zu ermöglichen.

Auch im Berliner Abgeordnetenhaus stoßen Ausgangsbeschränkungen auf breite Ablehnung. Sowohl die Regierungsfraktionen von Linken und Grünen als auch AfD und FDP lehnten ein solches Vorgehen im Zuge einer bundeseinheitlichen Corona-"Notbremse" ab. "Die Erfahrungen mit Ausgangssperren auf nationaler wie internationaler Ebene zeigen, dass diese kaum zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen", erklärten die Linken-Fraktionschefs Anne Helm und Carsten Schatz. "Daher ist aus unserer Sicht die damit verbundene Einschränkung der Grundrechte nicht zielführend und verhältnismäßig. Schon gar nicht, solange Menschen tagsüber im Betrieb oder im Büro weiterhin in großer Zahl zusammenkommen dürfen."

Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte: "Ausgangssperren - das bestätigt auch die Forschung - haben auf das Infektionsgeschehen geringen Einfluss. Ein gewisser Effekt mag noch in Ballungsräumen bestehen, im ländlichen Raum tendiert dieser gegen Null", sagte der CDU-Politiker am Montag. Zudem finde er generelle Ausgangssperren unverhältnismäßig. Wichtiger sei der Infektionsschutz in Innenräumen.

Wie stehen Fachleute zu den geplanten Maßnahmen?

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, ist skeptisch. "Übertragungen im Freien sind nicht nur sehr selten. Sie führen in der Regel auch nicht zu Clusterinfektionen. Nicht zuletzt aus psychosozialen Gründen sollten wir mit Augenmaß vorgehen und den Aufenthalt im Freien nicht ohne Not erschweren", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag).

Der Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) kritisierte hingegen die vorgeschlagenen Regelungen für die Schulen. "Alle Schulen ab einer Inzidenz von 200 pauschal dichtzumachen wäre für das Kindswohl fatal", sagte Verbandspräsident Thomas Fischbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Anstelle den Präsenzunterricht wegen willkürlich gegriffener Inzidenzwerte zu verbieten, müssen die Schulen endlich mit ausreichenden Tests für Schüler und Lehrer versorgt und das Personal geimpft werden, dann kann auch bei hoher Inzidenz sicher unterrichtet werden."

Demgegenüber appellierte die Intensivmediziner-Vereinigung Divi an Bundesregierung, Bundestag und Bundesländer, die Regelungen möglichst schnell noch diese Woche zu verabschieden. Denn der bisherige Höchststand an Intensivpatienten wird wohl noch schneller erreicht als erwartet, nämlich bereits im April, wie der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot Marx, der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstag) sagte.

"Das heißt, dass wir bereits Ende April die Größenordnung von 6.000 und mehr Corona-Intensivpatienten erreichen würden, wie wir sie auf dem Höhepunkt der zweiten Welle hatten." Erst vor wenigen Tagen waren für Ende April noch 5.000 Intensivpatienten prognostiziert worden. Wenn das Gesetz erst Ende April beschlossen werde, werde die Patientenzahl auf 7.000 steigen, sagte er voraus. "Wir reden über sehr viele schwere Erkrankungen und über viele Menschen, die das nicht überleben werden."

Wie ist die Lage in Deutschland aktuell?

Am Dienstag ist die Inzidenz bundesweit auf 140,9 gestiegen - den höchsten Wert seit zwölf Wochen. Bundesweit lag sie in 305 Kreisen über 100 und in 24 davon sogar über 250. Der 7-Tage-R-Wert, der die Zahl der Ansteckungen durch eine oder einen Infizierten anzeigt, stieg auf 1,09.

Am Montag lagen 4.662 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf der Intensivstation. 382 Menschen wurden binnen eines Tages neu aufgenommen, unterm Strich stieg die Zahl der COVID-19-Intensivpatienten um 77. Mehr als 78.746 Menschen sind inzwischen in Deutschland an oder mit COVID-19 gestorben. (dpa/afp/mf/ash/ank)

Aerosolforscher warnen Politik vor symbolischen Corona-Maßnahmen

In einem Offenen Brief fordern Aerosolforscher einen Kurswechsel der Corona-Politik. Die Experten für die Bewegungen der Luftgemische, in denen auch das Coronavirus schwebt, haben einen konkreten Appell. Sie argumentieren: "Wer sich zum Kaffee in der Fußgängerzone trifft, muss niemanden in sein Wohnzimmer einladen." Vorschaubild: Getty Images/iStockphoto/amriphoto
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.