Beim Spiel zwischen Bremen und Mainz erkennt der Schiedsrichter das Ausgleichstor der Hausherren zunächst an und schließlich wieder ab, als er sich die Bilder auf dem Monitor ansieht. Dabei ist seine ursprüngliche Entscheidung eigentlich richtig. Dagegen wäre in Dortmund ein Eingriff des Video-Assistenten ratsam, doch zu ihm kommt es nicht.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

Mehr News zur Bundesliga

Nach dem Abpfiff des Spiels zwischen dem SV Werder Bremen und dem 1. FSV Mainz 05 (0:1) waren die Gastgeber enttäuscht und verärgert. Joshua Sargent hatte in der Nachspielzeit der ersten Hälfte zum vermeintlichen 1:1 getroffen, und Schiedsrichter Marco Fritz hatte das Tor zunächst auch für gültig befunden.

Doch dann schaltete sich der Video-Assistent ein, weil sich Kevin Möhwald unmittelbar vor der Torerzielung regelwidrig gegen den Mainzer Torwart Robin Zentner eingesetzt haben soll. Es gab ein Review, und danach entschied der Unparteiische: Das Tor zählt doch nicht.

Mehr aktuelle News zur Bundesliga finden Sie hier

Zentner hatte die Kugel nach einem Kopfball erst gefangen und dann fallen gelassen. Hektisch fasste er mehrmals nach, dabei hatte er mal beide Hände am Ball, mal eine Hand und mal gar keine. Möhwald witterte seine Chance und erreichte den Ball mit dem Fuß.

Dabei stellte sich allerdings die Frage: Kontrollierte Zentner das Spielgerät in diesem Moment oder nicht? Eine solche Kontrolle ist nach den Regeln bereits gegeben, wenn der Torhüter den Ball "mit einem Teil der Hand oder des Arms berührt". Dann darf er nicht angegriffen werden – wobei schon das Spielen des Balles ein solcher Angriff ist.

Eine richtige Entscheidung unnötig verändert

Da Marco Fritz den Treffer schließlich annullierte und auf indirekten Freistoß für Mainz entschied, steht fest: Nach seiner Einschätzung lag eine Ballkontrolle durch Zentner vor, weshalb der Ball für Möhwald nicht spielbar war. Allerdings zeigten die Fernsehbilder später, dass der Keeper im entscheidenden Moment, also bei Möhwalds Ballkontakt, keine Hand am Ball hatte.

Zentner sagte später im Interview des Senders Sky, er habe einen Tritt gegen seine rechte Hand gespürt. Doch der betreffende Kontakt mit Möhwalds Sprunggelenk, während der Bremer genau gleichzeitig mit dem Fuß den Ball spielte, erfüllte nicht den Tatbestand des Fouls.

Marco Fritz war also ursprünglich zur richtigen Entscheidung gekommen, als er das Tor gab. Mit bloßem Auge war in Echtzeit auch gar nicht zu erkennen, ob regeltechnisch eine Ballkontrolle durch Robin Zentner gegeben war – wobei die Fahrigkeit des Schlussmanns in dieser Situation auf das Gegenteil hindeutete.

Der Schiedsrichter hatte jedenfalls weder einen klaren und offensichtlichen Fehler begangen, noch hatte er einen schwerwiegenden Vorfall übersehen. Das Review war also eigentlich nicht erforderlich – und es führte dazu, dass eine Entscheidung geändert wurde, obwohl das gar nicht notwendig war.

Lesen Sie auch: BVB-Ärger um Retro-Trikot: Aus einer schönen Geste wird ein Verkaufsdebakel

Den Elfmeter für den BVB hätte es nicht geben dürfen

Unterdessen gab es in der Begegnung Borussia Dortmund – 1. FC Union Berlin (2:0) und danach einige Diskussionen über den Strafstoß in der 25. Minute, der zum 1:0 für den BVB führte.

Nach einem perfekt getimten Zuspiel war Marco Reus im Berliner Strafraum an den Ball gekommen und dann im Zweikampf mit dem aus seinem Tor geeilten Andreas Luthe zu Fall gekommen.

Schiedsrichter Daniel Schlager hatte sofort auf Elfmeter erkannt. Doch die Fernsehbilder nährten Zweifel an der Berechtigung dieser Entscheidung, denn ein ahndungswürdiger Einsatz des Keepers ließ sich nicht ausmachen.

Luthe hatte sich zu Boden geworfen, als Reus mit dem Ball an ihm vorbeizog und die Kugel dabei mit den Händen verfehlt. Zwar gab es in diesem Zweikampf einen kleinen Kontakt zwischen Luthes rechtem Oberschenkel und Reus‘ linkem Fuß. Doch da war der Dortmunder schon im Begriff, zu Boden zu gehen.

Eine Review-Empfehlung durch den VAR wäre angebracht gewesen

Ausschlaggebend für den Sturz von Reus war dieser Kontakt allem Anschein nach nicht. Deutlich eher sah es so aus, dass der Kapitän des BVB hier nach einem Anlass suchte, um zu fallen. Zumal er mit dem Ball parallel zur Torraumlinie nach außen lief und der Winkel für einen Torschuss nicht besonders günstig war.

War es damit ein klarer und offensichtlicher Fehler des Referees, auf Strafstoß zu entscheiden? Hätte der Video-Assistent also eingreifen sollen oder gar müssen?

Vermutlich war es der von Luthes Oberschenkel verursachte Fußkontakt, der den VAR von einer Intervention abhielt. Doch Impuls und Wirkung passen an dieser Stelle nicht zusammen.

Und betrachtet man sich den gesamten Ablauf der Szene, dann wirkt der Sturz von Reus so gewollt und Luthes Verhalten so defensiv, dass eine Review-Empfehlung gegenüber Daniel Schlager angebracht gewesen wäre.

Interessiert Sie, wie unsere Redaktion arbeitet? In unserer Rubrik "Einblick" finden Sie unter anderem Informationen dazu, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte kommen.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.