• Die Renten steigen zum 1. Juli, reichen aber nicht nur wegen der Inflation für viele Menschen nicht aus.
  • Betroffene berichten auf Twitter aktuell unter #IchBinArmutsbetroffen von ihrem Leben.
  • Sozialverbände kritisieren nicht nur die aktuelle Rentenanpassung, sondern auch das System an sich.
Eine Analyse

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Die Bundesregierung nennt es die "kräftigste Erhöhung seit Jahrzehnten": Im Juli steigt die Rente um fünf bis sechs Prozent - und reicht trotzdem für viele Menschen im Land nicht. Bei der Debatte zur Rentenanpassung sagte unter anderem der CDU-Abgeordnete Stefan Nacke, die Erhöhung könne die Folgen der Inflation nicht auffangen. Sozialverbände und Fachleute loben geplante Verbesserungen etwa bei den Erwerbsminderungsrenten, aber üben auch Kritik - nicht nur am neuen Gesetz, sondern ebenso am Rentensystem allgemein.

Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) sehen dagegen keinen Grund für grundsätzliche Kritik. Ersterer sagte zuletzt beim DGB-Kongress Anfang Mai, wie schon mehrfach seit dem Wahlkampf, die Bundesregierung sorge für "stabile Renten" und ein "stabiles Rentenniveau". "Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut“, sagte wiederum Heil im Rahmen des Kabinettsbeschlusses für eine höhere Rente Mitte April.

Bei seiner Rede zu diesem Beschluss im Bundestag behauptete er im Mai zudem, die Regierung sorge dafür, "dass die Renten auch langfristig für alle Generationen stabil sind und die Menschen sich auf die Rente verlassen können". Der Minister sagte aber auch: "Falls die Preissteigerungen ganz lange andauern werden, dann werden wir weitere Maßnahmen ergreifen (...). Dann geht es aber nicht um einmalige Maßnahmen; dann muss es um strukturelle Entlastungen gehen, gerade für mittlere und untere Einkommen (...)." Mit Blick auf das umstrittene sogenannte Sondervermögen für die Bundeswehr erklärte Heil außerdem, dieses werde "nicht zulasten der sozialen Sicherheit in Deutschland gehen."

#IchBinArmutsbetroffen: Menschen berichten aus ihrem Leben

Von solchen Versprechungen sind nicht alle überzeugt. Immer wieder Thema war die Rente bei den in den vergangenen Wochen unter #IchBinArmutsbetroffen auf Twitter viral gegangenen Posts von Menschen aus dem ganzen Land. Manche erhoben Vorwürfe gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hinsichtlich laufender Anträge, andere wiesen auf Probleme bei der Bezahlung von Stromrechnungen oder bei der Berechnung der Rentenhöhe allgemein hin.

Denn wer sich zum Beispiel scheiden lässt, verliert unter Umständen Rentenpunkte, während die andere Person mehr bekommt. Grund dafür ist der sogenannte Versorgungsausgleich, über dessen konkrete Ausgestaltung ein Familiengericht entscheidet. Auch von solchen speziellen Aspekten abgesehen, steht das in Ost und West noch immer nicht einheitliche System - zum 1. Juli 2024 soll es soweit sein - immer wieder in der Kritik.

"Die kontinuierliche Absenkung des Rentenniveaus, kürzere und unstete Versicherungsbiographien, Teilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne lassen befürchten, dass die Altersarmut in Zukunft zunimmt", fassten zwei Experten für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 2020 die Lage zusammen. Das Arbeitsministerium selbst verlautbarte im gleichen Jahr, die gesetzliche Rente allein reiche nicht, um "den Lebensstandard auch im Alter angemessen aufrechtzuerhalten". Seit 2021 haben zumindest langjährige - mindestens 35 Jahre - Versicherte zwar Anspruch auf eine "Grundrente", der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete diese in seinem im Dezember veröffentlichten "Armutsbericht 2021" jedoch als "deutlich zu knapp bemessen". "Ungerecht ist außerdem, dass die Rente in der Regel vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, anders etwa als Leistungen aus privater oder betrieblicher Vorsorge", hieß es zudem dort - wobei seit Januar 2022 ein höherer Freibetrag gilt. Betroffene dürfen also je nachdem mehr behalten.

Forderung: Energiepauschale auch für Rentner

Meldungen wie "Nie zuvor waren mehr Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf Grundsicherung angewiesen" (2022), "Trotz 45 Jahren Vollbeschäftigung: Millionen Menschen droht Altersarmut" (2021) oder "Alterssicherungsbericht: Die Altersarmut wird weiter wachsen" (2020) machen dennoch immer wieder Schlagzeilen, da sich viele Menschen keine ergänzende private Vorsorge leisten können. Neu hinzu kam diese Woche: "Jeder siebte langjährig Versicherte bekommt unter 1000 Euro Rente".

Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag sind rund 600.000 Menschen mit 45 Versicherungsjahren auf dem Rentenkonto davon betroffen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Montag berichtete. In Ostdeutschland ist es demnach jede fünfte Person im Ruhestand. „Geringe Rentenbeträge gehen in der Regel mit zusätzlichen Einkünften oder Einkommen des Ehepartners einher und sind kein hinreichendes Indiz für niedrige Gesamteinkommen“, gab das zuständige Arbeitsministerium allerdings in seiner Antwort an.

Schon länger im Fokus steht darüber hinaus die sogenannte Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, die im Herbst an alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbezahlt werden soll. Das schließt die meisten Rentenbeziehenden aus, weshalb mehrere Parteien eine Ausweitung auf diesen Personenkreis fordern. Die FDP lehnt das bisher ab.

Wurden beim "Entlastungspaket" ältere Menschen übergangen?

Der Sozialverband VdK sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und will deswegen gerichtlich aktiv werden. "Arme Rentnerinnen und Rentner, aber auch pflegende Angehörige, Menschen, die Kranken- oder Elterngeld bekommen, gehen leer aus", sagte Präsidentin Verena Bentele der "Bild am Sonntag". Der Verband weist unterdessen darauf hin, dass einen Anspruch auf die Pauschale hat, wer Einkünfte aus einem sogenannten Minijob oder aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt – ohne eine dafür vorgeschriebene Mindestzeit.

Die auch von anderer Seite kommende Kritik, die Regierung habe in ihrem sogenannten Entlastungspaket die Rentnerinnen und Rentner nicht berücksichtigt, wies Heil in seiner Bundestagsrede Mitte Mai zurück. Vielmehr würden diese von verschiedenen Maßnahmen wie der Abschaffung der EEG-Umlage, der angedachten Senkung der Kraftstoffpreise sowie dem Neun-Euro-Ticket profitieren. Hinzu kommen würden die Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer, der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfangende sowie die einmalige Zahlung von 200 Euro für Menschen, die Grundsicherung beziehen.

Aus Sicht von Wohlfahrtsverbänden ist das jedoch nicht ausreichend. Mit Blick auf die in der Öffentlichkeit weniger präsente Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) im Unterschied zur „regulären“ Altersrente begrüßt beispielsweise der VdK die geplante Anhebung, kritisiert allerdings die Höhe als zu niedrig und die vorgesehene Einführung ab Juli 2024 als zu spät. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert deshalb eine zusätzliche einmalige Zahlung zu dem Datum und bemängelte in seiner Stellungnahme zum neuen Gesetz auch allgemein Elemente des bestehenden Systems.

Gewerkschaftsbund spricht von "verzerrten Zahlen"

Ein Aspekt betrifft dabei die Berechnung des für die jährliche Rentenanpassung maßgeblichen Durchschnittslohns. Hier seien durch eine Änderung zwischenzeitlich "900.000 Minijobber", also niedrige Einkommen, mitgezählt worden. Daher sei das offiziell ausgewiesene Rentenniveau, das die Rentenhöhe im Vergleich zum aktuellen Durchschnittseinkommen in Prozent angibt, künstlich hochgerechnet worden. Dieser "Statistikeffekt" werde jetzt zwar rückgängig gemacht, habe aber zuletzt zu Verzerrungen beigetragen. "Insbesondere Ökonom*innen verwenden überwiegend diese verzerrten Zahlen und begründen damit ihre politischen Forderungen nach Einsetzung des Nachholfaktors und allgemein weiteren Leistungskürzungen in der Rente", so der Gewerkschaftsbund.

Dieser mit dem neuen Gesetz wieder eingeführte Nachhol- oder Nachhaltigkeitsfaktor war in Bezug auf die zunehmende Alterung der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen der FDP. Er besagt laut Rentenversicherung, dass die Rentenanpassung geringer ausfällt, wenn "die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler" steigt - und umgekehrt höher. "Die Reaktivierung des Nachholfaktors bedeutet, dass Politik nicht nur für heutige Rentner gemacht wird, sondern auch für deren Enkelkinder", sagte die FDP-Abgeordnete Anja Schulz während der betreffenden Bundestagsdebatte. Unter anderem aus "Generationsgerechtigkeitsgründen" zu begrüßen ist sie auch laut einer Stellungnahme des Wirtschaftswissenschaftlers Axel Börsch-Supan, der in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied einer von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission war.

DGB: Pläne kommen Rentenkürzung gleich

"Die Wiederanwendung des Ausgleichsfaktors führt vor allem zukünftig und damit für die heute Jüngeren zu deutlich niedrigeren Renten und bedeutet, dass die jungen Menschen mehr Beiträge für die private Altersvorsorge ohne Beteiligung der Arbeitgeber aufwenden müssten, um die Lücke zu schließen", lautet auf der anderen Seite die Einschätzung des DGB. Anders als im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP angekündigt, ergebe sich durch die Maßnahme de facto eine Rentenkürzung, da die Renten durch sie langsamer steigen würden als die Löhne.

Mehr Geld in der Rentenkasse wäre verfügbar, wenn mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssten - zum Beispiel Abgeordnete. Auch wenn entsprechende Anträge im Bundestag zuletzt abgelehnt wurden, sprechen sich inzwischen fraktionsübergreifend Politikerinnen und Politiker für eine Reform aus. Eine geplante Arbeitsgruppe im Parlament, die sich hiermit beschäftigen sollte, gibt es bisher aber nicht.

Verwendete Quellen:

  • Bundesregierung.de: Rede von Bundeskanzler Scholz anlässlich des DGB-Bundeskongresses am 9. Mai 2022 in Berlin
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rede des Ministers im Plenum des Bundestages zum 1. Rentenpaket am 13. Mai 2022
  • Bundestag.de: Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2022 um 13:00 Uhr zum
    Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für
    den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)"
  • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Rentenpolitik
  • Deutsche-Rentenversicherung.de: Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt Rentenanpassung zu
  • Deutscher Verein für öffentliche und private Vorsorge: Arbeitende Gefangene in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und so Altersarmut vermeiden
  • DGB.de: Geplante Rentenanpassungen 2022 und bessere Erwerbsminderungsrenten
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband: Armutsbericht 2021
  • Sozialverband Deutschland (SoVD): Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz
  • VdK.de: Renten steigen, aber gebremst
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