Abgeordnete aus verschiedenen Parteien fordern, über neue Corona-Maßnahmen müsse wieder im Parlament diskutiert werden. Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis erklärt, warum die derzeitige Methode der Regierung, neue Einschränkungen zu entscheiden, zwar rechtens ist – auf Dauer aber der Demokratie schadet.

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Ein Konflikt, der in Deutschland seit dem Ausbruch der Coronakrise schwelt, ist vergangene Woche aufgebrochen und an die Spitze der öffentlichen Debatte gerückt. In seinem Zentrum steht die Frage, ob der Bundestag zu wenig in die Entscheidungsfindung bei den Beschlüssen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einbezogen wird.

Diesen Vorwurf hatten verschiedene Politiker Anfang der Woche erhoben. So sagte etwa Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) in der "Bild"-Zeitung, es sei die Aufgabe des Bundestags, wesentliche Entscheidungen zu treffen. Sie dürfe nicht zur Aufgabe einzelner Regierungsmitglieder werden.

Der Oppositionspolitiker bezieht sich dabei auf den Plan der Bundesregierung, die Sonderrechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu verlängern. Dieser ist seit dem 25. März 2020 auf der Basis des "Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" mit erweiterten Befugnissen ausgestattet.

Mithilfe dieser Rechte erließ die Bundesregierung ­– häufig in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder – diverse, teils umstrittene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, ohne darüber vorab im Bundestag mit den Oppositionsparteien debattiert zu haben. Aktuellstes Beispiel ist das Beherbergungsverbot, das in vielen Teilen Deutschlands nur eine kurze Lebensdauer hatte.

Kritik an Sonderrechten aus allen Parteien

Derzeit gelten die Sonderrechte bis März 2021, Spahn hatte aber kürzlich gefordert, sie zu verlängern. Dieser Vorstoß war auf heftigen Protest gestoßen. Zwar hatte es bereits im Juni einen Antrag der FDP gegeben, die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" zu beenden und damit Spahns Sonderrechte einzustellen, der Antrag war damals von der Bundesregierung jedoch abgelehnt worden. Mittlerweile gibt es deutlich mehr Kritik am Regierungskurs – und diesmal stammt sie nicht nur von der Opposition, sondern auch aus den Koalitionsparteien.

So äußerten sich so viele Abgeordnete kritisch, dass die "Bild" bereits von einem "Corona-Aufstand im Bundestag" schrieb. Die Zeitung zitierte dabei etwa den SPD-Rechtsexperten Florian Post. Der kritisierte, die Regierung erlasse seit rund einem Dreivierteljahr "in Bund, Ländern und Kommunen Verordnungen, die in einer noch nie dagewesenen Art und Weise im Nachkriegsdeutschland die Freiheiten der Menschen beschränken, ohne dass auch nur einmal ein gewähltes Parlament darüber abgestimmt hat".

Auch der Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) sagte, der Bundestag wolle nach Monaten der Notverordnungen bei den Corona-Entscheidungen wieder mitreden. Damit liegt Brinkhaus auf einer Linie mit Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), die Anfang der Woche in einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte: "Das ist die Aufgabe des Parlaments, wir können das tun, wir sollten das wieder zurückholen."

Roth sieht gar das Prinzip der Gewaltenteilung bedroht, weil die gesetzgebende Kraft (die Legislative, Anm. d. Red.), die eigentlich beim Bundestag liegt, durch diese Sonderrechte immer häufiger von der Regierung ausgeübt werde, die eigentlich die Exekutive, also die ausführende Kraft, ist. "Da ist etwas in eine Schieflage geraten, und da muss dringen wieder das Demokratieprinzip in den Vordergrund gestellt werden, sprich die Kompetenzen ins Parlament verlagert werden."

Verfassungsrechtler stimmt Kritik zu

Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis stimmt den Kernpunkten der Kritik zu. Doch er macht klar, auf welcher Grundlage die Exekutive die Maßnahmen entscheidet. "Das Parlament wird derzeit keineswegs umgangen. Vielmehr hat der Bundestag im März die Rechte auf den Gesundheitsminister und die Ministerpräsidenten der Bundesländer übertragen." Wegen der Notlage, die damals herrschte, sei die Übertragung der Rechte "erklärbar und hinnehmbar" gewesen, urteilt Battis im Gespräch mit unserer Redaktion.

"Die Notlage ist die Stunde der Exekutive", sagt er. "Doch jetzt handelt es sich nicht mehr um Stunden, sondern um Wochen und Monate. Daher müssen diese Ermächtigungen zurückgenommen oder angepasst werden." Denn mittlerweile sei klar, dass die Übertragung der Rechtsbefugnisse durch den Bundestag an den Gesundheitsminister zu weit gefasst gewesen ist.

Der Nachbesserungsbedarf zeige sich einerseits darin, dass diverse Corona-Schutzmaßnahmen auf prekärer rechtlicher Grundlage getroffen wurden. "Viele Entscheidungen waren gar nicht oder nur rudimentär aus Grundrechtssicht gerechtfertigt. Das sieht man auch an einem großen Teil der mehr als 200 Gerichtsentscheidungen, die die Maßnahmen wegen Grundrechtsverstößen kassiert haben", erklärt Battis.

"Fehlen der Debattenkultur ist schädlich für die Demokratie"

Schwerwiegender sei jedoch, dass die jetzige Situation auf lange Sicht der Demokratie und ihrem Ansehen in der Bevölkerung schadet: "Durch die Pandemie gibt es erhebliche Verwerfungen in der Gesellschaft. Auf Dauer geht es an die Substanz der demokratischen Prozesse, wenn solche wichtigen Fragen, die die Gesundheitspolitik und das öffentliche Leben betreffen, nicht mehr im Parlament diskutiert werden", sagt Battis.

Der Verfassungsrecht-Experte stimmt den Kritikern unter den Abgeordneten also in den wichtigsten Punkten zu und schiebt nach, dass die Abgrenzung zwischen legitimer Kritik an den Maßnahmen und der Verschwörungstheorie, Deutschland würde in einer "Corona-Diktatur" leben, wichtig ist: "Zwar wird von den sogenannten Querdenkern mit dem Argument, die Maßnahmen seien wider das Grundgesetz, viel Druck ausgeübt. Doch das stimmt nur bedingt. Eine Grenze wird hingegen ganz klar dann überschritten, wenn Gesetze gebrochen werden oder jemand sich dem Reichstag unrechtmäßig nähert."

Das Fazit des Verfassungsrechtlers fällt eindeutig aus: "Das Fehlen der Debattenkultur im Bundestag ist auf jeden Fall schädlich für die Demokratie", sagt Battis. "Aber wir haben auch ein relativ stabiles demokratisches System, deshalb würde ich mir noch keine großen Sorgen machen."

Über den Experten: Professor Dr. Ulrich Battis ist ein Berliner Rechtsanwalt und Experte für Verfassungsrecht. Im Lauf seiner Karriere war er Professor an diversen deutschen Universitäten, derzeit ist er Emeritus der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und beratender Rechtsanwalt der Kanzlei GSK Stockmann.
Verwendete Quellen:
  • Gespräch mit Prof. Dr. Ulrich Battis
  • Bild: Parlaments-Aufstand gegen GroKo-Vollmachten
  • Bundestag: Drucksache 19/20046
  • Deutschlandfunk: Die Kompetenzen müssen ins Parlament verlagert werden
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