An diesem Spieltag gab es nach einer Zeit der Ruhe wieder viele Diskussionen über die Video-Assistenten, vor allem in Berlin und Mainz. Deutlich geworden ist dabei deren Schwierigkeit, zu einer halbwegs einheitlichen Praxis zu finden.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne

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Um das Thema Videobeweis war es zuletzt recht leise geworden - so leise, dass es fast schien, als ob sich die Kritiker mit ihm arrangiert hätten. Doch dieser Eindruck täuschte, wie sich an diesem Spieltag zeigte, als die Video-Assistenten gleich in mehreren Partien vehement kritisiert wurden.

Manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht - und in einigen Fällen konnte man darüber streiten, ob sie richtig lagen oder nicht.

Zwar heißt es im Protokoll des International Football Association Board (Ifab), die Video Assistant Referees (VAR) sollten nur bei klaren, offensichtlichen Fehlern des Schiedsrichters sowie bei übersehenen Vergehen eingreifen. Was aber klar und offensichtlich ist, ist längst nicht immer klar und offensichtlich. Zumindest dort nicht, wo die Bilder einer Interpretation bedürfen.

So wie beim Lokalduell zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund (1:2), als es nach knapp einer Stunde im Strafraum des BVB zu einem Zweikampf um den Ball zwischen Marco Reus und dem Schalker Amine Harit kam.

Warum der Video-Assistent auf Schalke eingriff

Reus war einen Moment schneller und erreichte die Kugel, trat seinem Gegenspieler dabei allerdings auch schmerzhaft auf den Fuß.

Schiedsrichter Daniel Siebert ließ weiterspielen, doch der Video-Assistent empfahl ihm ein On-Field-Review. Nach Ansicht der Bilder am Spielfeldrand entschied der Unparteiische schließlich auf Elfmeter für Schalke.

Vermutlich hatte die Kommunikation im Schiedsrichterteam ergeben, dass Siebert den Tritt auf den Fuß von Harit gar nicht gesehen hatte. Das jedenfalls würde die Intervention des VAR legitimieren.

Anders hätte es ausgesehen, wenn der Schiedsrichter den gesamten Ablauf des Zweikampfs zwischen Reus und Harit genau wahrgenommen, aber anders bewertet hätte als der Video-Assistent. Dann hätte dieser sich zurückhalten müssen.

Auch Bremen hätte einen Handelfmeter bekommen müssen

Der Rat, ein Review an der Seitenlinie vorzunehmen, ergibt sich letztlich immer aus einer großen Differenz zwischen der Wahrnehmung des Unparteiischen auf dem Feld und jener des VAR in der Kölner Video-Zentrale. So war es auch in der Auftaktpartie dieses Spieltags zwischen Werder Bremen und Fortuna Düsseldorf (3:1).

Bei einem Luftduell in der 40. Minute zwischen dem Düsseldorfer Marcin Kaminski und Sebastian Langkamp im Strafraum der Hausherren berührte der Bremer den Ball mit erhobenem Arm. Schiedsrichter Marco Fritz wollte jedoch ein Foul von Kaminski gesehen haben und entschied deshalb auf Freistoß für die Gäste.

Die Bilder zeigten allerdings, dass kein regelwidriger Einsatz des Düsseldorfers vorlag, dafür aber ein absichtliches Handspiel von Langkamp. Es kam deshalb zu einem Review und schließlich zu einem Elfmeter für die Rheinländer.

Unverständlich ist, warum ein nicht geahndetes Handspiel von Kaminski im eigenen Strafraum nach 25 Minuten nicht ebenfalls zu einer Videoprüfung durch den Schiedsrichter führte, obwohl die Kriterien für die Strafbarkeit genauso erfüllt waren.

Fragwürdige Nicht-Eingriffe in Berlin und Mainz

Einen Strafstoß hätte es auch im Spiel zwischen Hertha BSC und Eintracht Frankfurt (1:0) kurz vor Schluss für die Gäste geben müssen, als Marko Grujić im eigenen Strafraum den Frankfurter Luka Jović festhielt und dadurch in guter Position am Torschuss hinderte.

Grujićs Armeinsatz war derart deutlich und ausdauernd, dass es schon der gut postierte Unparteiische Daniel Schlager hätte erkennen und ahnden sollen. Spätestens die Video-Assistentin Bibiana Steinhaus aber hätte intervenieren müssen, denn nicht auf Strafstoß zu entscheiden, war eindeutig falsch.

Umgekehrt war der Elfmeterpfiff von Schiedsrichter Robert Hartmann für den 1. FSV Mainz 05 in der Partie gegen Hannover 96 (1:1) nach 83 Minuten äußerst strittig.

Philippe Mateta war mit Zug zum Tor in den Hannoveraner Strafraum gelaufen und dort an Matthias Ostrzolek vorbeigezogen, als dieser ihn mit der Hüfte leicht am Oberschenkel berührte. Mateta fiel, und der Unparteiische sprach den Gastgebern einen Strafstoß zu.

Den Video-Assistenten stellte das vor ein Problem: Wegen des Kontakts bei einigem Tempo lag einerseits keine klare "Schwalbe" von Mateta vor. Andererseits konnte man große Zweifel haben, dass dieser Kontakt ursächlich für den Sturz des Mainzers war.

Für einen Elfmeter sprach also weniger als gegen ihn. Aber war die Entscheidung so klar und offensichtlich falsch, dass ein Eingriff zwingend hätte erfolgen müssen?

Differenzen, die der Akzeptanz schaden

An diesem Wochenende ist eines der größten Schwierigkeiten der Video-Assistenten deutlich geworden, nämlich die Linie bei ihren Eingriffen und die Vermittelbarkeit gegenüber der Öffentlichkeit.

Es ist schwierig, plausibel zu machen, warum die VAR in Berlin, Mainz und Bremen nicht intervenierten, während sie in anderen und teilweise sogar in denselben Stadien aktiv wurden, obwohl die Fälle auf den ersten Blick nicht wesentlich eindeutiger waren.

Fast jede einzelne Entscheidung lässt sich für sich genommen begründen, aber in der Gesamtschau ergeben sich Differenzen, die der Akzeptanz des Videobeweises nicht gut tun.

Dass mithilfe der Video-Assistenten dennoch etliche klare Fehlentscheidungen korrigiert werden konnten und können, gerät dabei zu Unrecht aus dem Blickfeld.

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