Mit scharfen Worten haben Politiker von CDU und CSU die Einigung von FDP und SPD auf eine anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten im Ermittlungsverfahren kritisiert.

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Dass die Koalitionäre sich nun verständigt hätten, statt einer neuen Form der Vorratsdatenspeicherung nun das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präferierte "Quick-Freeze"-Verfahren gesetzlich festzuschreiben, sei "ein herber Rückschlag" für alle Ermittler, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch.

"Quick Freeze" sei keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen durch die Provider. Denn es ermögliche die Speicherung von Daten erst, wenn die Straftat den Behörden bekannt sei. In dem Moment, wo ein Richter eine Speicherung anordne, seien die Verbindungsdaten aber in der Regel längst gelöscht. "Dann bleibt nichts zum Einfrieren" und die Zuordnung von IP-Adresse zu konkreten Verdächtigen sei nicht mehr möglich.

Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten sich für eine neue rechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Das BKA hielt: "Für die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen selbst bietet das Quick-Freeze-Verfahren keinen Nutzen, sofern die relevanten Daten zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht mehr oder unvollständig gespeichert sind."

Die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Dirk Wiese und Verena Hubertz, bestätigten die Einigung auf das "Quick-Freeze"-Verfahren. In einer Mitteilung schrieben sie, im parlamentarischen Verfahren "werden wir nun intensiv beraten, wie diese Methode den Anforderungen einer effizienten Strafverfolgung im Internet gerecht wird".

Dass dies gelingen kann, glaubt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), nicht. Er sagte: "Frau Faeser ist als Ministerin gescheitert." Das nun vereinbarte Verfahren sei zur Terrorabwehr und zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs nicht ausreichend. "Damit hat die FDP sich wieder einmal mit ihrem Konzept Datenschutz vor Opferschutz durchgesetzt."

Bei "Quick Freeze" werden Daten erst gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag - besteht. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Buschmann hatte bei den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung auch mit dem Argument für "Quick Freeze" geworben, sein Verfahren sei für die Ermittler allemal besser als der jetzige Zustand.  © dpa

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