• Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe bieten eine hohe Wirksamkeit vor einer COVID-19-Erkrankung.
  • Die Impfungen in den Hausarztpraxen haben begonnen.
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass infizierte Geimpfte das Virus übertragen, gilt als sehr gering, dennoch sollten auch sie die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

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Laut Impfdashboard des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem Impfstart Ende Dezember 2020 in Deutschland 11,5 Millionen Menschen eine Erstimpfung erhalten (Stand 8. April 2021). Gute 4,7 Millionen sind bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft, das entspricht 5,7 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Wie sicher sind Impfungen bezogen auf die Wirksamkeit?

Die Wirksamkeit der in der EU zugelassenen Impfstoffe unterscheidet sich, alle sind jedoch hochwirksam und verhindern in der Mehrzahl der Fälle eine COVID-19-Erkrankung oder mildern deren Symptome. Der maximal mögliche Impfschutz tritt etwa zwei Wochen nach der zweiten Impfung ein. Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit aber noch nicht bekannt.

Laut Angaben des Robert Koch-Instituts hat der Impfstoff von Astrazeneca eine individuelle Wirksamkeit von bis zu 80 Prozent in allen Altersgruppen. Das heißt, dass bei Geimpften etwa 80 Prozent weniger Erkrankungen auftreten als bei Nicht-Geimpften.

Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna weisen eine Wirksamkeit von etwa 95 Prozent auf. Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, war bei den damit geimpften Personen also um etwa 95 Prozent geringer als bei nicht Geimpften.

Bei dem vierten in der EU zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson wurde nach der empfohlenen einmaligen Impfdosis eine Wirksamkeit von bis zu 65 % in allen Altersgruppen festgestellt, und eine etwa 75 prozentige Wirksamkeit gegen schwere Verläufe.

Können sich Geimpfte infizieren und das Virus übertragen?

Die in Deutschland zugelassenen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus verhindern schwere Krankheitsverläufe sehr zuverlässig. Ungeklärt ist bisher aber, ob sich Geimpfte trotzdem infizieren und das Virus möglicherweise unbemerkt an andere weitergeben können.

Daten aus Ländern wie Israel oder USA, die mit dem Impfen schneller vorangekommen sind, liefern nun erste Erkenntnisse, die das Robert Koch-Institut dem Bundesgesundheitsministerium in einem Bericht zukommen ließ.

Das Ergebnis: Vollständig Geimpfte können das Coronavirus theoretisch übertragen, die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering. Wer geimpft ist und sich dennoch infiziert, scheint eine geringere Menge des Virus in Nasen- und Rachenraum aufzuweisen als Infizierte ohne Impfung. Deshalb scheint auch das Übertragungsrisiko geringer zu sein. Ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse werden aber noch abgewartet.

Welche Verhaltensregeln sollten Geimpfte weiter beachten?

Da auch für Geimpften ein Restrisiko bleibt und die Ansteckung anderer aktuell noch nicht komplett ausgeschlossen werden kann, sollten Geimpfte auf Empfehlung des RobertKoch-Instituts auch weiterhin Masken tragen und sich an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln halten. Auch sollte man bedenken, dass vermehrte Kontakte zu anderen Personen das Risiko der Verbreitung erhöhen.

Wie sieht der aktuelle Stand bezüglich der Impf-Reihenfolge aus?

Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung in Deutschland haben alle Menschen mit Wohnsitz oder längerfristigem oder regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Eine Pflicht zur Impfung gibt es nicht, sie ist freiwillig und für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Da aber nicht alle Personen in Deutschland gleichzeitig geimpft werden können, hat die Bundesregierung eine Reihenfolge festgelegt, in welcher die Impfungen stattfinden.

Zuerst werden Personen mit der Impfung geschützt, bei denen das Risiko besonders hoch ist, schwer zu erkranken oder sich anzustecken. Zu dieser "Gruppe 1" mit höchster Priorität gehören über 80-Jährige sowie Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen.

Danach folgen Personen der "Gruppe 2". Sie schließt unter anderem alle Personen über 70 Jahre und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie das Personal in Kitas und Grundschulen mit ein. Im März wurde in einigen Bundesländern mit den Impfungen der "Gruppe 2" begonnen.

Sind alle Impfwilligen dieser Priorisierungsgruppe geimpft, folgen 60- bis 70-Jährige und medizinisch vorbelastete Menschen. Auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel können sich dann impfen lassen. Sie alle werden als "Gruppe 3" mit erhöhter Priorität eingestuft. Wann es genau zum Impfangebot für Personen "Gruppe 3" kommt, hängt vom Fortschritt der aktuellen Impfungen in "Gruppe 2" ab.

Allen Personen, die ein geringeres Risiko haben, einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung zu erleiden, soll im Anschluss an diese priorisierten Gruppen ein Impfangebot gemacht werden.

Wo kann ich mich aktuell impfen lassen?

In Deutschland gibt es aktuell 430 Impfzentren und mobile Impf-Teams, die zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen Impfungen vor Ort vornehmen. Für die Organisation der Impfung sind die Bundesländer zuständig. Informationen, ob und wie man sich für eine Impfung in seinem Bundesland anmelden kann, gibt es unter www.116117.de.

Seit dem 5. April 2021 werden auch in Arztpraxen Impfungen durchgeführt. Laut Bundesministerium für Gesundheit werden den 50.000 Hausarztpraxen in Deutschland in den ersten Wochen etwa eine Million Dosen pro Woche zur Verfügung gestellt, das entspricht etwa 20 Dosen pro Praxis und Woche. Die Liefermengen sollen aber entsprechend der Verfügbarkeit in den folgenden Monaten erhöht werden.

Ob die Terminvergabe in den Arztpraxen telefonisch oder über ein digitales Terminbuchungssystem erfolgt, kann jede Praxis selbst regeln. Um die vorgegebene Priorisierung der Bundesregierung einzuhalten, können Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten gezielt ansprechen und über die Impfmöglichkeit in der Praxis informieren. Wer unter einer chronischen Vorerkrankung leidet, steht aktuell im Fokus. Grundsätzlich muss aber auch in den Arztpraxen die vorgeschriebene Impfreihenfolge der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) eingehalten werden.

Um die Organisation der Schutzimpfungen möglichst effizient zu gestalten und beispielsweise auch zu verhindern, dass nur kurz haltbarer Impfstoff übrig bleibt und weggeworfen werden muss, dürfen Ärztinnen und Ärzte vor Ort darüber hinaus auch selbst entscheiden, wer wann geimpft wird. In hochbelasteten Grenzregionen oder deutschen Hochinzidenzgebieten darf ebenfalls von der Impfreihenfolge abgewichen werden, um eine dynamische Ausbreitung des Coronavirus in diesen Regionen zu verhindern.

Welcher Abstand wird aktuell zwischen den Impfungen empfohlen?

Um die Effektivität der Impfstoffe zu gewährleisten und so einen möglichst hohen Schutz gegen das Coronavirus zu erhalten, sind bei drei der aktuell in der EU zugelassenen Impfstoffen zwei Impfungen nötig. Die in der Impfverordnung vorgegeben Impfintervalle unterscheiden sich je nach Hersteller. Bei Biontech und Moderna sollten sechs Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung liegen, bei Astrazeneca zwölf Wochen. Der vierte in der EU zugelassene Impfstoff von Johnson & Johnson benötigt nur eine Impfung.

Verwendete Quellen:

  • Impfdashboard des Bundesministerium für Gesundheit: Aktueller Impfstatur
  • Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
  • Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Impfen in Arztpraxen
  • Robert-Koch-Institut: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen
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