Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán und die FPÖ versuchen, die Ungarn-Entscheidung des Europaparlaments anzufechten, indem sie Verfahrensfehler unterstellen. Bislang jedoch mit mäßigem Erfolg: Die angerufene Behörde lässt die FPÖ abblitzen, von der SPD kommt deutliche Kritik.

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Nachdem das EU-Parlament vergangene Woche ein Strafverfahren gegen Ungarn beschlossen hat, stellen sowohl das Land selbst als auch die an der österreichischen Regierung beteiligte FPÖ die Rechtmäßigkeit der Entscheidung infrage.

Die FPÖ, die der Partei Fidesz des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán nahe steht, hatte sich Orbáns Argumentation angeschlossen, wonach die Enthaltungen, anders als erfolgt, zu zählen seien.

Für Udo Bullmann, den Vorsitzenden der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, ist das reine Schikane: "Die Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments hat das Verfahren für die Abstimmung zum Sargentini-Report [Report zu Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, benannt nach der Abgeordneten und Verfasserin Judith Sargentini; Anm.d.Red.] vorab als das nach unseren Grundsätzen anzuwendende bestimmt", sagte er auf Anfrage unserer Redaktion. "Daher haben wir keinen Grund, die Gültigkeit des Ergebnisses anzuzweifeln."

Abstimmung nach allgemeinen Regeln

Das Europaparlament hatte Ungarn vergangene Woche eine "systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte" attestiert und sich dafür ausgesprochen, ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einzuleiten, das Ungarn im schlimmsten Fall das Stimmrecht kosten könnte.

488 EU-Abgeordnete hatten für das Verfahren gestimmt, 197 dagegen. 48 Parlamentarier hatten sich enthalten. Ihre Stimme war nicht in das Ergebnis eingeflossen - wie die allgemeinen Abstimmungsregeln des Parlaments es vorsehen.

Während das Parlament die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht sieht, will die ungarische Regierung die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Bei Voten, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, müssten Enthaltungen mitgezählt werden, so die Forderung.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte am Sonntag eine Stellungnahme des Rechtsdienst des EU-Rates eingefordert. Er könne die Argumentation Ungarns gut nachvollziehen.

Bullmann: "Versuch zeigt mangelndes Problembewusstsein"

Bullmann zufolge kommt das angewandte Abstimmungsverfahren auch in anderen Fällen zum Einsatz, etwa wenn es um die Verabschiedung des Haushalts geht. "Der Versuch die Abstimmung anzufechten, zeigt lediglich das mangelnde Problembewusstsein bei Viktor Orbán. Dass ihm die FPÖ dabei zur Seite springt, ist wenig überraschend", sagt der SPD-Mann.

"Anstatt die Abstimmung infrage zu stellen, sollten Orbán und seine Regierung sich lieber mit den Gründen für das Ergebnis auseinandersetzen und die Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land einstellen."

Sowohl bei der EU-Kommission als auch beim Rechtsdienst des EU-Rates beißen Orbán und die FPÖ bislang auf Granit. Wie der österreichische "Kurier" berichtet, hat der Rechtsdienst, von dem FPÖ-Chef Strache eine Stellungnahme eingefordert hatte, erklärt, er sei nicht zuständig.

Die Kommission ließ wissen: "Wir haben nicht viel zu sagen." Das Parlament sei unabhängig, die FPÖ müsse die Angelegenheit mit dem Parlament und dessen juristischem Dienst diskutieren.

Nur: Laut Bullmann hatte Letzterer seine Position ja bereits im Vorfeld der Abstimmung dargelegt.

Verwendete Quellen:

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