• Der Bundestag berät erstmals über die geplante Corona-Impfpflicht für Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
  • Auch weitere Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes stehen im Raum.
  • SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil wirbt derweil um ein gemeinsames Vorgehen über Parteigrenzen hinweg.

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Der Bundestag berät an diesem Dienstag erstmals über die geplante Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen. Die Pläne der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP sehen außerdem vor, dass Impfungen künftig auch von Zahnärzten oder Apothekern durchgeführt werden können. Die Länder sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen wie Restaurantschließungen zu ergreifen.

Für die Neuregelungen soll erneut das Infektionsschutzgesetz geändert werden, das erst im November reformiert worden war. Ziel ist ein Beschluss noch in dieser Woche. Der Bundesrat kommt deshalb am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, der am Wochenende zum Co-Parteichef gewählt werden soll, warb angesichts der Corona-Lage für ein gemeinsames Vorgehen über Parteigrenzen hinweg. "Es darf da keine Farbspiele geben. Sondern es muss überparteilich ein Bündnis geben, das den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt", sagte er am Montagabend in den ARD-"Tagesthemen".

Klingbeil: "Darf keinen falschen Stolz geben"

Angesprochen darauf, dass die Ampel-Parteien gegenüber ihren ursprünglichen Plänen zum Infektionsschutzgesetz nachschärfen mussten, sagte er: "Ja, aber da sage ich Ihnen auch: Da darf es keinen falschen Stolz geben, und da darf es kein parteipolitisches Denken geben. Sondern wir müssen das tun, was notwendig ist, um schwierige Wochen, die jetzt vor uns liegen, um die zu meistern."

Der vorab bekanntgewordene Gesetzentwurf sieht vor, dass zum 15. März 2022 eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt wird: Betroffen sind Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen. Befristet sollen nach entsprechenden Schulungen auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren berechtigt werden. Die Punkte im Einzelnen:

Diese Maßnahmen stehen aktuell zur Debatte

Spezial-Impfpflicht

In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es "nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken", heißt es im Entwurf. Beschäftigte sollen daher bis 15. März 2022 Nachweise als vollständig Geimpfte oder Genesene bei der Leitung vorlegen müssen - oder Arzt-Bescheinigungen, dass man nicht geimpft werden kann. Wer ab 16. März neu anfängt, muss einen Nachweis haben. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen und Rettungsdiensten.

Mehr Impfungen

Über Ärzte hinaus sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab 12 Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine vorherige ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.

Schärfere regionale Maßnahmen I

Bei sehr kritischer Lage können die Länder - nach einem Parlamentsbeschluss - härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz aber ausgeschlossen.

Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind - besonders Sportveranstaltungen mit größerem Publikum. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa von Gastronomieeinrichtungen und Verbote von Kongressen möglich sind - aber Fitnesscenter und Schwimmhallen nicht geschlossen werden dürfen.

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Schärfere regionale Maßnahmen II

Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.

Testpflichten

Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Patienten und "Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten" nicht als Besucher gelten - also Eltern beim Kinderarzt oder Assistenzkräfte bei Menschen mit Behinderungen. In einigen Ländern hatte es darüber Verwirrung und Kritik gegeben.

Kliniken

Geregelt werden sollen Ausgleichszahlungen an Kliniken etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.

Die Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche - hatte sich zuletzt nach einem steilen Anstieg stabilisiert. Der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit sagte der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag) dazu, man könne spekulieren, "ob das mit den begrenzten Kapazitäten im Gesundheitswesen zu tun hat, was die Fallmeldungen beeinträchtigen könnte" (...). "Einiges deutet auf eine gewisse Beruhigung im Infektionsgeschehen hin. Ob das aber eine echte Trendumkehr ist, die in einem Rückgang der Zahlen mündet, das kann man noch nicht sagen." Er sei da eher zurückhaltend.

(dpa/ank/ska)

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