• SPD, Grüne und FDP wollen die Grundsicherung (Hartz IV) durch ein Bürgergeld ersetzen.
  • Über die Höhe, Sanktionen und Zuverdienstmöglichkeiten verhandeln die angehenden Koalitionäre.
  • Aus Sicht von Sozialverbänden ist aufgrund stark steigender Lebensmittel- und Energiepreise klar: Betroffene brauchen dringend mehr Geld.

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449 statt 446 Euro: Genau drei Euro oder 0,7 Prozent mehr sollen alleinstehende Menschen in der Grundsicherung von Januar 2022 an monatlich bekommen. Dass dieser Betrag die Bezeichnung Erhöhung kaum verdient, dürfte auch denjenigen bewusst sein, die nun über eine neue Regierung verhandeln.

Obschon - oder: gerade weil - die Pläne vom SPD-geführten Arbeitsministerium unter Hubertus Heil in der vergangenen Legislatur mitgetragen wurden, dürfte es nun besonders den Sozialdemokraten ein Anliegen sein, das aus ihrer Sicht düstere Kapitel Hartz IV abzuschließen. Unter dem letzten SPD-Kanzler Gerhard Schröder eingeführt, hat das Hartz-System der Partei in den vergangenen Jahrzehnten eine Menge Kritik eingebracht.

Hartz IV soll zum Bürgergeld werden

Zumindest der Name dürfte bald in jedem Fall Geschichte sein. Laut Sondierungspapier (PDF) wollen SPD, Grüne und FDP Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzen. Dieses "soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein". Soviel zur Theorie, komplizierter wird es in der Praxis der Koalitionsverhandler.

Würde über eine rot-grüne Koalition verhandelt, SPD und Grüne wären sich vermutlich schnell einig. Die grüne Wahlkampfforderung nach einer Erhöhung der Grundsicherung um mindestens 50 Euro pro Monat wäre mit den Sozialdemokraten zügig zu machen. Womöglich wäre an diesem Punkt auch mit der FDP ein Übereinkommen zu finden. Streit gibt es bei den von Hartz-IV-Beziehern wie -Kritikern verhassten Sanktionen.

Die sind vielfältig: Betroffene müssen zum Beispiel für die Jobcenter erreichbar sein, ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, Termine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben et cetera. Grüne und - mit Einschränkungen - Sozialdemokraten wollen die Sanktionen streichen, die FDP will sie erhalten. Im Sondierungspapier kommt das Wort Sanktionen dennoch nicht vor. Dort heißt es verklausuliert: "An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können."

In einem Papier, in dem die drei potenziellen Partner jedes Wort auf die Goldwaage gelegt haben, bedeutet das zweierlei: Erstens werden sich SPD und Grüne mit der Forderung nach Abschaffung der Sanktionen nicht durchsetzen können. Und zweitens könnten die Liberalen Rot-Grün zumindest ein Stück weit entgegenkommen.

In der Debatte über Sanktionen herrscht Uneinigkeit

Sozialverbände sind seit Jahren der Meinung, die Sanktionen sollten besser gestern als heute komplett fallen. Ulrich Schneider, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärt das im Gespräch mit unserer Redaktion so: "Als damals der Rohrstock an den Schulen verboten wurde, hat das zu großen pädagogischen Innovationen geführt. Lehrkräfte haben herausgefunden, wie Kinder ohne Zwang und ohne Prügel zum Lernen motiviert werden können. Den gleichen Prozess brauchen wir in den Jobcentern. Erst wenn die Sanktionen abgeschafft sind, kann Hartz IV beziehungsweise künftig das Bürgergeld ein echtes Hilfsinstrument werden."

Ebenso logisch wie Schneiders Argumentation scheint besonders den Liberalen wie auch etwa CDU und CSU zu sein, dass Einsatz erbringen muss, wer über einen längeren Zeitraum (finanzielle) Unterstützung vom Staat bekommt. Die Suche nach einem Kompromiss dürfte also durch vermintes Gebiet führen.

Damit zur grundsätzlichsten Frage: Wie viel Geld braucht ein Mensch in Deutschland für ein würdevolles Leben? Soziallobbyist Schneider hat dazu eine klare Meinung: "Wer derzeit in Hartz IV lebt, lebt in Armut. Gerade bei den steigenden Lebensmittel- und Energiepreisen lässt sich das kurzfristig nur durch mehr Geld ändern." Der Paritätische hält eine Erhöhung der Grundsicherung auf etwa 664 Euro für bedarfsgerecht.

Angesichts der derzeitigen Inflation von 4,5 Prozent entspricht die bis dato geplante Erhöhung von Hartz IV um 0,7 Prozent real tatsächlich einer Absenkung des Existenzminimums. "Das wäre klar verfassungswidrig", schimpft Schneider. Obschon die hohe Inflationsrate teilweise durch statistische Sondereffekte rund um die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung im Corona-Jahr 2020 erklärbar ist, lässt sich das Problem auch in den Koalitionsgesprächen kaum wegdiskutieren.

Dort wird speziell die FDP auch darüber sprechen wollen, wie Menschen den Weg zurück ins Berufsleben finden könnten. Der Einstieg kann sein, etwas zu Hartz IV dazuzuverdienen. Im Sondierungspapier heißt es dazu: "Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen." Die FDP bezeichnet Zuverdienste im Wahlprogramm als "trittfeste Leiter, die aus Hartz IV herausführt".

Derzeit dürfen Hartz-IV-Bezieher monatlich 100 Euro brutto anrechnungsfrei dazuverdienen. Wird mehr erwirtschaftet, wird der Zuverdienst auf die Grundsicherung teilweise angerechnet. Die Liberalen wollen, "dass von jedem hinzuverdienten Euro mehr behalten werden darf".

Eine Forderung, die Ulrich Schneider voll unterstützt. Dass bessere Zuverdienstmöglichkeiten zwingend den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen, hält er jedoch für falsch: "Die FDP nimmt leider nicht wahr, dass von den etwa vier Millionen Hartz-IV-Beziehern nur 1,5 Millionen dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen." Viele Menschen sind aufgrund von sehr langer Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen oder familiären Problemen kaum mehr in Arbeit zu bringen. Ihnen hilft entsprechend nur: mehr Geld.

Höherer Mindestlohn, höhere Grundsicherung?

Einer deutlichen Erhöhung der Grundsicherung steht, so CDU-Politiker Thomas Heilmann im Gespräch mit der "Welt", aber das sogenannte Lohnabstandsgebot entgegen. Es soll sicherstellen, dass Menschen in Hartz IV nicht mehr Geld zur Verfügung haben als diejenigen, die in schlecht bezahlten Jobs tätig sind. Oder wie es SPD-Co-Chefin Saskia Esken im "taz"-Interview sagt: "Wer Vollzeit arbeitet, muss mehr in der Tasche haben als BezieherInnen einer Lohnersatzleistung."

Dass das Lohnabstandsgebot aber wohl kein Hindernis für eine Erhöhung der Grundsicherung ist, liegt an einem Thema, über das sich die künftigen Koalitionäre längst einig sind. Die neue Regierung wird laut Sondierungspapier bereits im ersten Jahr den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben. Steigen die Löhne, speziell im Niedriglohnbereich, kann das auch das neue Bürgergeld tun.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Ulrich Schneider, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes
  • gruene.de (PDF): Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
  • fdp.de: Bessere Hinzuverdienstregeln beim ALG II
  • fdp.de: Aufstiegsversprechen erneuern: mit dem liberalen Bürgergeld
  • welt.de: „Überwindung von Hartz IV? Davon kann man erst sprechen, wenn Sanktionen wegfallen“
  • taz.de: Saskia Esken über Koalitionsgespräche: „Bürgergeld muss auskömmlich sein“

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Kohleausstieg bis 2030 und eine Solardachpflicht light. Kein Tempolimit, aber Wahlrecht schon ab 16. Mindestlohn von zwölf Euro, aber keine Steuererhöhung. SPD, Grüne und FDP legen ihren Kurs fest. Fotocredit: imago images
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