• Die Hartz-IV-Sätze werden ab 2022 steigen.
  • Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen.
  • Nun übt das Deutsche Kinderhilfswerk scharfe Kritik.

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Hartz-IV-Bezieherinnen und Bezieher bekommen ab dem kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat. Die entsprechende Kabinettsverordnung beschloss der Bundesrat am Freitag. Damit steigt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene ab 2022 um drei Euro auf 449 Euro pro Monat. Insgesamt erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld.

Gestiegene Verbraucherpreise fallen nicht in die Berechnung

Das Statistische Bundesamt liefert mit einem spezifischen Preisindex und der Entwicklung der Nettolöhne jährlich die Basis für die Berechnung der Regelbedarfe. Die zuletzt deutlich gestiegenen Verbraucherpreise - im September betrug das Preisplus im Vergleich zum Vorjahresmonat 4,1 Prozent - gingen allerdings noch nicht in die Berechnung der Sätze ein. Sie würden erst für 2023 berücksichtigt, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. Die gesetzlich vorgeschriebene Methodik biete hier keinen Entscheidungsspielraum. Mit den jährlichen Anpassungen will die Regierung ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern.

Der Regelsatz für Partnerinnen, Partner und Ehegatten steigt um drei Euro auf 404 Euro. Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren gibt es künftig 376 Euro, ebenfalls drei Euro mehr als bisher. Um jeweils zwei Euro steigt der Satz für Sechs- bis 13-Jährige und für Null- bis Fünfjährige (311 und 285 Euro). Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus und Volljährige in Einrichtungen steigt der Satz von 357 auf 360 Euro. Die Mehrkosten werden auf 190 Millionen Euro im kommenden Jahr taxiert.

Kinderhilfswerk kritisiert geringe Erhöhung

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte die aus seiner Sicht geringe Erhöhung und forderte eine komplette Neuberechnung der Regelbedarfe. "Mit dieser kümmerlichen Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden, da sie nicht mal die Inflationsrate kompensiert", erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann.

"Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht." (dpa/ari)

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