Nach Ansicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshofs könnte der Brexit noch gestoppt werden. Demnach kann Großbritannien das Austrittsverfahren immer noch beenden und in der EU bleiben.

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Großbritannien könnte aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof den Brexit-Antrag einseitig zurückziehen und das Austrittsverfahren damit stoppen.

Dies gelte bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Dienstag in Luxemburg.

Voraussetzung sei unter anderem, dass die Rücknahme im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften in Großbritannien entschieden und dem Europäischen Rat förmlich mitgeteilt werde.

Artikel 50 der EU-Verträge, der den Austritt eines Mitglieds regelt, lasse dies zu, so die Einschätzung des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof.

Der Generalanwalt schlug dem Gericht vor, dies in einem Urteil festzustellen, denn das Gutachten ist nicht rechtlich bindend.

EuGH folgt oftmals seinen Gutachtern

Wann die Luxemburger Richter entscheiden, ist nach Angaben des Gerichts noch nicht bekannt. Doch folgt der EuGH oft seinen Gutachtern.

Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH die Auffassung vertreten, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen. Der EuGH-Generalanwalt sieht das nun aber eindeutig anders.

Er schließt dies unter anderem aus dem Wiener Abkommen über das Recht der Verträge: Demnach könne die Notifikation des Rücktritts von einem völkerrechtlichen Vertrag jederzeit zurückgenommen werden.

Aber auch aus dem Artikel 50 lasse sich dies schließen. Denn dort sei die Rede davon, dass ein EU-Staat "seine Absicht" zum Austritt mitteilen dürfe. Eine solche Absicht könne sich aber ändern.

Oberstes schottisches Zivilgericht gab Anstoß

Das oberste schottische Zivilgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Bewertung gebeten. Großbritannien hatte im März 2017 offiziell seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union bekannt gegeben.

Damit begann ein zweijähriges Verfahren nach Artikel 50, das regulär mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Aus Sicht des Gutachters könnte Großbritannien dies aber noch selbstständig stoppen, also ohne Zustimmung der übrigen EU-Staaten.

Einschätzung fällt noch vor Brexit-Abstimmung

Die Einschätzung des EuGH fällt nun vor eine spannende Woche: Am Dienstag beginnen im britischen Parlament die Debatten zum Brexit.

Premierministerin Theresa May verteidigt dabei ihren Brexit-Entwurf und steht dabei unter enormem Druck - von der Opposition und der eigenen Partei.

Sollte Sie im Amt bleiben - derzeit droht ein Misstrauensvotum im Parlament - soll die entscheidende Abstimmung am 11. Dezember stattfinden.

Würden die Abgeordneten dann Mays Vorschlag durchfallen lassen, rechnen Beobachter damit, dass die Premierministerin den Vertrag nach Rücksprache mit Brüssel noch in einigen Punkten abändern kann, um den Deal doch noch zu retten.

Scheitert auch das, droht Großbritannien ein Ausstieg aus der EU ohne Deal - der sogenannte harte Brexit.

Die Auswirkungen eines solchen Schritts, vor allem für die Wirtschaft der Insel und der EU, sind derzeit nicht abzusehen.

Die Rechtsauffassung des Gutachters Manuel Campos Sánchez-Bordona dürfte den Brexit-Gegnern in Großbritannien wieder neuen Auftrieb geben. (mgb/dpa)  © dpa

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