Schiedsrichter Felix Zwayer hat erklärt, warum er in der Nachspielzeit des DFB-Pokalfinales auch nach dem Betrachten der Videobilder keinen Elfmeter für die Bayern gegeben hat. Seine Argumentation erstaunt, macht aber auch einmal mehr deutlich, dass der Begriff "Videobeweis" irreführend ist.

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Es war die Szene des DFB-Pokalendspiels, die für die meisten Diskussionen sorgte: In der Nachspielzeit der Partie zwischen dem FC Bayern München und Eintracht Frankfurt (1:3) traf Kevin-Prince Boateng im eigenen Strafraum Javi Martínez beim missglückten Versuch, den Ball wegzuschlagen.

Schiedsrichter Felix Zwayer ließ jedoch weiterspielen - und blieb auch nach Ansicht der Videobilder am Spielfeldrand dabei, keinen Elfmeter zu geben.

Zwayer erklärt seine Sicht

Zwei Tage nach dem Finale nannte der Unparteiische die Gründe für seine Entscheidung, die selbst die Frankfurter überrascht hatte.

Dem "Kicker" sagte Zwayer, "anhand des Bildmaterials keinen Kontakt gesehen" zu haben, der "ursächlich für das Zufallkommen von Martínez war".

Schließlich habe der Spanier "den getroffenen Fuß noch ohne Bewegungsänderung und stabil auf dem Boden aufgesetzt, bevor sein anderes Bein abhebt, nach vorne fliegt und er hinfällt". Mit anderen Worten: "Treffer und Wirkung haben für mich nicht zusammengepasst."

Schiedsrichter-Chef Lutz Michael Fröhlich konnte diese Argumentation zwar im Grundsatz verstehen. Zugleich stellte er aber die Frage in den Raum, "ob solche Entscheidungen am Ende in der Öffentlichkeit noch nachvollziehbar sind".

Oder ob sie - so könnte man diese Worte jedenfalls deuten - eher der exklusiven Sicht des Unparteiischen entsprechen.

Warum im Strafraum manchmal anders gepfiffen wird

Zwayers Erläuterung liegt zunächst einmal die simple Tatsache zugrunde, dass im Fußball nicht jeder Körperkontakt automatisch ein Foulspiel ist.

Zudem sind die Schiedsrichter bei der Beurteilung von Zweikämpfen im Strafraum gegenüber den Verteidigern oftmals großzügiger als außerhalb des Sechzehnmeterraums. Das heißt, sie nutzen ihren Ermessensspielraum stärker aus.

Zwar gelten in dieser Zone natürlich dieselben Regeln wie überall sonst auf dem Feld. Aber ein Vergehen wird dort härter bestraft: nämlich mit einem Elfmeter, der zumeist zu einem Tor führt.

Weil diese Konsequenz so schwerwiegend ist, geht in der Praxis im Strafraum manches durch, was außerhalb abgepfiffen würde. Es ist eine Art ungeschriebenes Gesetz.

Man kann das für falsch halten und zugunsten der Stürmer argumentieren, dass es diesen Unterschied eigentlich nicht geben dürfte - auch nicht in der Nachspielzeit eines Pokalfinales, das auf Messers Schneide steht.

Zumal es ja der Sinn des Fußballspiels ist, Tore zu erzielen. Aber diese Regelauslegung erfreut sich seit jeher großer, allgemeiner Akzeptanz. Eine generell kleinlichere Handhabung wünschen sich nur wenige.

Was gegen Zwayers Begründung spricht

Felix Zwayers Äußerungen gegenüber dem "Kicker" machen deutlich, dass er genau wahrgenommen hat, dass Martínez von Boateng am Fuß getroffen wurde.

Er ist jedoch der Meinung, dass der Münchner dadurch nicht regelwidrig am Weiterspielen gehindert wurde. Als Indiz dafür gilt dem Referee die Art und Weise, wie Martínez zu Boden ging.

Für den tatsächlich etwas seltsam anmutenden Bewegungsablauf könnte es aber auch einen anderen, näher liegenden Grund gegeben haben: Womöglich versuchte Martínez, trotz des Tritts gegen seinen linken Fuß auf den Beinen zu bleiben und den Ball mit seinem rechten Fuß zu spielen.

Das misslang ihm aber, wesentlich bedingt durch den Tritt - und so verlor er schließlich doch das Gleichgewicht.

Deshalb kann man durchaus der Ansicht sein, dass "Treffer und Wirkung" sehr wohl zusammenpassen. Und dass Martínez nicht abgehoben hatte, sondern der Kontakt durch Boateng - der den Fuß seines Gegenspielers mit genau jener Wucht traf, die eigentlich dem Ball galt - ursächlich dafür war, dass der Mittelfeldmann der Bayern zu Boden ging.

Die Eindeutigkeit der Bilder ist oft eine Fiktion

Dass Felix Zwayer das anders sah und weiterhin sieht - "auch mit dem Abstand von zwei Tagen stehe ich zu dieser Entscheidung" - macht erneut etwas deutlich, das für den Videobeweis charakteristisch ist: Die Eindeutigkeit der Bilder ist oftmals eine Fiktion, sie bedürfen der menschlichen Interpretation.

Insoweit ist der landläufig verwendete Begriff "Videobeweis" irreführend, denn das Bildmaterial beweist häufig nichts objektiv, sondern legt nur die Einschätzung eines Sachverhalts oder Tathergangs nahe.

Zwayers Sichtweise lässt sich kritisieren, man kann sie auch für falsch finden.

Aber es ist nicht so, dass der Referee gar keinen Ermessensspielraum hat. Zudem macht seine Argumentation zumindest die Beweggründe für sein Handeln deutlich. Schade, dass sich Felix Zwayer erst so spät geäußert hat - er hätte schon früher zur Versachlichung einer erregten Debatte beitragen können.

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