Schiedsrichter und VAR müssen sich in Leipzig mit einem kniffligen Part der Abseitsregel auseinandersetzen, treffen aber die richtige Entscheidung. Unterdessen bleibt ein Handspiel in Bochum zu Recht ungestraft, während ein Mainzer in Stuttgart fair seine Fäuste einsetzt.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
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In der Partie zwischen RB Leipzig und Bayer 04 Leverkusen (1:3) waren gerade knapp acht Minuten vergangen, da musste Josep Martínez erstmals den Ball aus dem Netz holen. Nach einem Konter der Gäste über Exequiel Palacios, Patrik Schick und Amine Adli hatte schließlich Moussa Diaby den Leipziger Torhüter bezwungen.

Zunächst gab Schiedsrichter Benjamin Cortus den Treffer, doch seinem Video-Assistenten Felix Zwayer fiel bei der Überprüfung etwas auf. Bei Schicks Zuspiel war Adli im Abseits, das ließ sich anhand des Rasenmusters auch ohne kalibrierte Linien gut erkennen. Doch der Check in der Kölner Videozentrale zog sich in die Länge.

Nach zwei Minuten ging Cortus sogar selbst zum Monitor am Spielfeldrand, um ein On-Field-Review durchzuführen. Damit stand fest: Hier ging es nicht um die Abseitsstellung als solche, sondern um ein deutlich komplizierteres Problem.

Das bestand darin, dass der Leipziger Lukas Klostermann den Ball, als dieser auf dem Weg von Schick zu Adli war, noch berührt hatte. Nur ganz leicht zwar, aber hier kam es auch nicht auf die Deutlichkeit an, sondern darauf, ob Klostermann beabsichtigt hatte, den Ball zu treffen, oder ob dieser ohne sein aktives Zutun von ihm abgefälscht wurde.

Nach dem Regelwerk ist das ein Unterschied ums Ganze: Ein absichtliches Spielen des Balles – "deliberate play" ist der englische Fachterminus dafür – durch einen Verteidiger hebt das Abseits auf. Dabei kommt es nur darauf an, ob dieser Verteidiger den Ball überhaupt spielen wollte, und nicht darauf, wo die Kugel anschließend gelandet ist.

Wird ein Abwehrspieler dagegen unkontrolliert vom Ball getroffen oder gestreift, ohne dass er selbst etwas dazu beigetragen hat – der englische Regelbegriff lautet "deflection" –, dann ist diese Absicht nicht gegeben. Gelangt der Ball daraufhin zu einem Angreifer im Abseits, dann ist dieses Abseits strafbar.

"Deliberate play" oder "deflection" von Klostermann?

Der Sinn dieser Unterscheidung ist es, etwas verkürzt gesagt, dass der Verteidiger beim "deliberate play" freiwillig den Ball spielt oder berührt und daher auch verantwortet, wohin das Spielgerät anschließend geht.

Bei der "deflection" dagegen handelt er nicht absichtlich und hat auch keine Kontrolle darüber, wohin der Ball springt. Ob ein "deliberate play" oder eine "deflection" vorliegt, ist nicht immer völlig eindeutig zu sagen, manche Fälle liegen in einem Graubereich.

Zur Abgrenzung hat die Fifa vier Leitfragen entwickelt: 1. Bewegt sich der Verteidiger zum Ball, handelt er also bewusst? 2. Hat er Zeit und verschiedene Möglichkeiten zu handeln? 3. Hat er die Kontrolle über seine Aktion? 4. Ist die räumliche Distanz zwischen Passgeber und Verteidiger groß?

Wenn sich diese Fragen zumindest größtenteils bejahen lassen, dann handelt es sich um ein "deliberate play", andernfalls um eine "deflection". In Leipzig entschied Schiedsrichter Cortus nach dem On-Field-Review, dass Klostermann den Ball nicht absichtlich gespielt hatte, sondern unkontrolliert von ihm gestreift wurde.

Damit war Adlis Abseitsstellung strafbar, deshalb wurde das Tor schließlich für ungültig erklärt. Eine nachvollziehbare Entscheidung, denn Klostermann wurde von der Verlängerung des Balles durch Schick überrascht und hatte aufgrund der kurzen Entfernung kaum Zeit zu reagieren.

Sein linker Fuß schnellte auch erst zum Schussversuch nach vorne, als es bereits zum Ballkontakt gekommen war. Ein "deliberate play" sieht anders aus, hier war also eine "deflection" gegeben.

War das Handspiel von Losilla strafbar oder nicht?

In der Begegnung des VfL Bochum gegen den SC Freiburg (2:1) stellte sich dem Referee ebenfalls eine regeltechnisch anspruchsvolle Aufgabe, bei der sein Ermessen gefragt war.

Nach 62 Minuten wehrte der Bochumer Torwart Manuel Riemann zunächst einen Schuss von Lucas Höler ab, der anschließende Nachschuss von Vincenzo Grifo flog am Tor vorbei. Dabei hatte Anthony Losilla den Ball allerdings leicht abgefälscht – mit seiner rechten Hand.

Dieses Handspiel hatte Schiedsrichter Patrick Ittrich auch wahrgenommen, aber als nicht strafbar eingestuft. Daher entschied er auf Eckstoß für die Freiburger, die jedoch lieber einen Elfmeter zugesprochen bekommen hätten und das auch deutlich zum Ausdruck brachten.

Es war eine Situation in der Grauzone. Für eine Strafbarkeit des Handspiels sprach, dass Losillas rechter Arm nach vorne ausgefahren war, als es zum Ballkontakt kam. Das könnte man als unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche bewerten.

Gegen die Ahndungswürdigkeit sprach allerdings, dass die Gesamtbewegung des Bochumers eher auf eine Vermeidung des Handspiels ausgerichtet war: Er zog den ballnahen linken Arm – mit dem ein Handspiel wahrscheinlicher war als mit dem ballfernen – eng an den Körper und drehte sich aus der Flugbahn des Balles.

Der rechte Arm stand zwar deutlich vom Körper ab, war aber nicht unter Spannung. Das war ein weiteres Indiz dafür, dass der Ball, den Losilla zuletzt nicht mehr im Blick hatte, nicht damit aufgehalten werden sollte.

Bei der Bewertung von Handspielen stand in der vergangenen Saison noch die Armhaltung im Mittelpunkt. In einem Fall wie in Bochum wäre deshalb ein Strafstoß gegeben worden. Seit der Regeländerung vor dieser Saison spielt jedoch wieder das Kriterium der Absicht die maßgebliche Rolle bei der Bewertung von Handspielen.

Mit Blick darauf ist der Entschluss von Patrick Ittrich, nicht auf Elfmeter zu erkennen, zumindest vertretbar. Denn Losillas Wegdrehen lässt darauf schließen, dass der Bochumer nicht vorhatte, den Ball mit der Hand zu spielen.

Im Rahmen des Ermessens hätte es allerdings auch Argumente für einen Elfmeterpfiff gegeben. Ein klarer Fehler, der den VAR zum Eingreifen gezwungen hätte, war aber so oder so nicht gegeben.

Warum der Strafstoß für Stuttgart zurückgenommen wurde

Eine solche Intervention gab es hingegen in der Auftaktpartie dieses Spieltags zwischen dem VfB Stuttgart und dem 1. FSV Mainz 05 (2:1).

Nach 25 Minuten kam der Mainzer Torwart Robin Zentner nach einem Freistoß aus seinem Tor und faustete den Ball aus dem Strafraum. Einen Sekundenbruchteil später landeten seine Fäuste am Kopf des Stuttgarters Konstantinos Mavropanos.

Schiedsrichter Matthias Jöllenbeck sprach dem VfB erst einen Elfmeter zu, nahm diese Entscheidung aber zurück, nachdem er sich auf Empfehlung seines VAR Thorben Siewer die Szene noch einmal auf dem Monitor am Spielfeldrand angeschaut hatte.

Zu Recht, denn Zentner hatte zuerst klar und kontrolliert den Ball gespielt, den Mavropanos mit dem Kopf zu erreichen versucht hatte. Es war eine torwarttypische Aktion, bei der die anschließende Kollision als Unfall zu bewerten war und nicht als regelwidriger Körpereinsatz.

Anders hätte es ausgesehen, wenn Zentner beispielsweise mit angezogenem Knie in den Zweikampf gesprungen wäre und den Stuttgarter damit getroffen hätte. Da das aber nicht der Fall war und der Mainzer Keeper den Ball fair klärte, war die Elfmeterentscheidung falsch.

Dass Video-Assistent Siewer den Schiedsrichter zur Überprüfung dieser Entscheidung anhielt und Referee Jöllenbeck sich anschließend korrigierte, war somit völlig angemessen. Gewonnen haben die Stuttgarter am Ende dennoch.

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