Am 24. Februar jährt sich der Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine zum zweiten Mal. Die EU will dazu einmal mehr demonstrieren, dass sie die Aggression niemals akzeptieren wird.

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Die EU verhängt zum zweiten Jahrestag des Krieges in der Ukraine neue Russland-Sanktionen. Vertreter der 27 Mitgliedstaaten verständigten sich am Mittwoch in Brüssel auf eine erhebliche Erweiterung der Liste mit Personen und Einrichtungen, deren in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden müssen. Zudem sollen auch weitere Unternehmen sanktioniert werden, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen. An sie dürften aus der EU dann keine militärisch nutzbaren Güter und Technologien mehr verkauft werden.

Zuletzt hatte die EU mit diesem Instrument beispielsweise auch Unternehmen ins Visier genommen, die in China, Usbekistan, dem Iran und in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind und die an der Umgehung von EU-Strafmaßnahmen beteiligt sein sollen.

Einigung auf Sanktionen muss noch formalisiert werden

Die Einigung der Vertreter der Mitgliedsstaaten auf das mittlerweile 13. Paket mit Russland-Sanktionen muss nun noch in einem schriftlichen Verfahren formalisiert werden, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Danach soll die Liste mit den zusätzlich betroffenen Personen und Unternehmen bis zum Jahrestag des Kriegsbeginns an diesem Samstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Sanktionspaket gilt vor allem als Symbol zum Jahrestag, weil es keine neuen weitreichenden Wirtschaftssanktionen enthält.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird die neue Liste insgesamt eine dreistellige Zahl an Positionen umfassen. Gelistete Personen sind nicht nur von Vermögenssperren betroffen. Mit ihnen dürfen auch keine Geschäfte mehr gemacht werden und sie dürfen auch nicht mehr in die EU einreisen. Dies soll bis zum Jahrestag an diesem Samstag geschehen.

Weitreichendes Einfuhrverbot für Rohöl, Kohle, Stahl, Gold und Luxusgüter

Das bislang letzte EU-Sanktionspaket gegen Russland umfasste unter anderem das Verbot, Diamanten und Diamantschmuck aus Russland in die Europäische Union einzuführen. Schon länger gibt es unter anderem ein weitreichendes Einfuhrverbot für Rohöl, Kohle, Stahl, Gold und Luxusgüter sowie Strafmaßnahmen gegen Banken und Finanzinstitute.

EU-Beamte in Brüssel verweisen zudem darauf, dass erst kürzlich die Abschöpfung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine beschlossen wurde. Das vereinbarte Verfahren sieht vor, in einem ersten Schritt dafür zu sorgen, dass die außerordentlichen Erträge aus der Verwahrung von Vermögen der russischen Zentralbank gesondert aufbewahrt werden. In einem zweiten Schritt ist dann geplant, einen Teil der Gelder an die Ukraine weiterzuleiten. Dafür müssen allerdings noch weitere Rechtstexte ausgearbeitet werden.

Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen. (dpa/tas)

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