Lange hat Donald Trump davon gesprochen das Atomabkommen mit dem Iran zu beenden. Jetzt hat er seine Drohung wahr gemacht. Doch woraus genau steigen die USA da überhaupt aus? Die wichtigsten Fakten zum Iran-Deal.

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Der Weg zum Atom-Deal mit dem Iran war lang. Ganze 13 Jahre gingen ins Land bis das Abkommen zustande kam. Nur drei Jahre nach der Einigung im Atomstreit, hat Donald Trump nun den Rückzug der USA aus dem Deal mit Teheran verkündet.

Nach der Entscheidung ist die Welt in heller Aufregung. Denn, auch wenn die restlichen Parteien des Abkommens noch an dem Deal festhalten wollen, könnte dieser in naher Zukunft in sich zusammenbrechen. Doch was genau ist der Atom-Deal überhaupt?

Darum geht es beim Atom-Deal

Dreh- und Angelpunkt des Abkommen ist das Nuklearprogramm des Irans. 2002 tauchen erstmals Hinweise auf, dass das Land nicht nur Uran als Treibstoff für Kernkraftwerke anreichert, sondern im geheimen an der Entwicklung von Atomwaffen arbeitet. Der Verdacht verhärtet sich im Laufe der Jahre.

So kommt beispielsweise ans Tageslicht, dass Teheran schon seit den 1980er Jahren nicht-deklariertes Uran für Tests und Experimente verwendet hat. Zudem räumt der Iran ein, dass er in früheren Jahren Kontakt zu einem geheimen Netzwerk mit besten Kenntnissen atomarer Technologie hatte. Allerdings bestreitet das Land ein Atomprogramm zu militärischen Zwecken betrieben zu haben.

Nach erfolglosen Verhandlungen in dem Atomstreit verhängt der UN Sicherheitsrat 2006 erstmals Sanktionen gegen die Islamische Republik. Im darauffolgenden Jahr beschließt auch die Europäische Union erste Wirtschaftssanktionen. 2012 verschärft die EU diese erneut. Besonders das beschlossene Einfuhrverbot für Öl aus dem Iran trifft das Land wirtschaftlich schwer.

Der 2013 frisch gewählte Präsident Hassan Rohani bemüht sich daraufhin um ein Ende der Sanktionen und geht auf Forderungen der internationalen Gemeinschaft ein, das Atomprogramm drastisch zu reduzieren. 2015 kommt es mit dem "Joint Comprehensive Plan of Action" (JCPOA) zu einer Einigung im Atomstreit.

In Wien beschließen der Iran, die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats bestehend aus Frankreich, Russland, Großbritannien, den USA und China, sowie Deutschland und die EU das landläufig als Atom-Deal bezeichnete Abkommen. Im Januar 2016 tritt es offiziell in Kraft.

Die Kernpunkte des Abkommens

Das Abkommen umfasst rund 100 Seiten. Im Kern legt es fest, dass der Iran, im Gegenzug für die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen, sein Atomprogramm zurückfahren muss. Um dieses Ziel zu erreichen wurden in dem Dokument folgende Kernpunkte festgelegt.

Kontrolle: Der Iran unterwirft seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA).

Zentrifugen: Bis 2025 müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19.000 auf rund 6.000 sinken. Uran darf nur noch auf 3,67 Prozent angereichert werden - dieser Anreicherungsgrad reicht für die Nutzung in Kraftwerken aus. Für eine Atombombe wäre auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig.

Uranbestände: Die Menge von bereits angereichertem Uran wird für 15 Jahre von mehr als 10.000 auf 300 Kilogramm reduziert.

Atomanlagen: Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natans stattfinden. Der Schwerwasserrektor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Die Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum.

Waffenembargo: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

Sanktionen: Als Gegenleistung für die Eingeständnisse des Irans hebt der Westen Wirtschaftssanktionen auf. Bedingung dafür ist allerdings, dass die IAEA bestätigt, dass Teheran seinen in dem Abkommen festgelegten Verpflichtungen nachgekommen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Sanktionen umgehend wieder in Kraft treten.

(Mit Material der dpa)

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