Um die Zahl der Abgeordneten im Bundestag wieder zu reduzieren, wird seit Monaten um eine erneute Reform des Wahlrechts gelungen. Doch vorerst scheint das Vorhaben in weite Ferne zu rücken.

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Die geplante Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags ist vorerst gescheitert. Die von Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) geleitete Arbeitsgruppe hat Teilnehmerangaben zufolge ihre Beratungen am Mittwoch ergebnislos beendet.

FDP, Linke und Grüne kündigten für den Nachmittag eine gemeinsame Stellungnahme an. Zuvor hatte der CDU-Haushaltspolitiker Axel Fischer einem Reformvorschlag Schäubles eine Absage erteilt.

Dieser sah dem Vernehmen nach eine leichte Reduzierung der Wahlkreise vor sowie einen teilweisen Verzicht auf Ausgleichsmandate.

Platzmangel und hohe Kosten

Regulär sollen dem Bundestag eigentlich nur 598 Abgeordnete angehören, doch durch zahlreiche Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es seit der letzten Wahl 709 Parlamentarier - so viele wie nie zuvor.

Das führt nicht nur zu einem Platzmangel in den Parlamentsgebäuden, sondern auch zu erheblichen Mehrkosten. Deshalb dringt Schäuble seit längerem auf ein überarbeitetes Wahlrecht, um die Zahl der Abgeordneten wieder zu reduzieren.

Mit diesem Vorhaben war in der vergangenen Wahlperiode allerdings bereits sein Vorgänger Norbert Lammert (CDU) gescheitert. Dies führte bei der Bundestagswahl 2017 zu der nun vielfach kritisierten Ausweitung des Parlaments.

Schäuble schlägt Verringerung der Wahlkreise vor

Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hatte Schäuble vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu verringern. Zudem sollte es einen Verzicht auf Ausgleichsmandate bei mehr als 15 Überhangmandaten geben.

Der CDU-Abgeordnete Fischer erklärte jedoch, statt Wahlkreise zu vergrößern, müssten sie eher verkleinert werden. "Leider wird der aktuelle Reformvorschlag weder dem Ziel der berechenbaren Verkleinerung des Deutschen Bundestages noch der größeren Bürgernähe zwischen Abgeordneten und Wählern gerecht."

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis an Sitzen zusteht.

Im Jahr 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht allerdings, dass es maximal 15 Überhangmandate ohne Ausgleich für die anderen Parteien geben darf. Im Jahr darauf verabschiedete der Bundestag deshalb ein neues Wahlrecht, das einen Ausgleich sämtlicher Überhangmandate vorsieht.  © dpa

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