Mindestlohn, Impfpflicht und Mietpreisbremse: In Deutschland ändert sich 2020 so einiges. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Mehrere Panorama-Themen finden Sie hier

Der Mindestlohn steigt, Ärzte können bald Gesundheits-Apps verschreiben, für Kita- und Schulkinder gibt es demnächst eine Impfpflicht für Masern. Das sind nur drei von zahlreichen Dingen, die sich im Jahr 2020 für die Menschen in Deutschland ändern. Hier die wichtigsten Neuerungen.

Steuerfreibeträge steigen

Zu Beginn des Jahres 2020 steigen wie in jedem Jahr die Steuerfreibeträge, also jene Beträge, die nicht versteuert werden müssen. Für Alleinstehende sind künftig 9.408 Euro pro Jahr steuerfrei, 2019 waren es 240 Euro weniger. Auch der Kinderfreibetrag wird höher: 5.172 Euro sind es künftig pro Kind (+ 192 Euro).

Es gibt noch andere Punkte, die bei der nächsten Steuererklärung beachtet werden sollten, weil sich damit Geld sparen lässt: So steigt zum Beispiel die Verpflegungspauschale. Außerdem können Zuzahlungen für Medikamente und ärztliche Behandlungen besser abgesetzt werden.

Mindestlohn, Renten und Hartz-IV-Sätze steigen

Ab dem 1. Januar 2020 gibt es auch höhere Mindestlöhne. Waren es bislang 9,19 Euro pro Stunde, sind es künftig 9,35 Euro. Der Mindestlohn gilt branchenübergreifend, einige Branchen haben aber ihre eigenen (höheren) Mindestlöhne - auch von ihnen werden im kommenden Jahr einige anwachsen. So bekommen zum Beispiel Pflegekräfte 30 Cent mehr pro Stunde (im Osten dann: 10,85 Euro, im Westen: 11,35 Euro).

Auch die Sätze für Sozialhilfeempfänger steigen zu Jahresbeginn, für Alleinerziehende beispielsweise um acht Euro auf 432 Euro pro Monat, für Paare um sieben Euro auf 389 Euro (pro Person) und für Kinder unter fünf Jahren um fünf Euro auf 250 Euro. Voraussichtlich im Juli werden zudem die Renten angehoben - um 3,15 Prozent im Westen und 3,92 Prozent im Osten.

Mietpreisbremse verlängert, mehr Wohngeld

Zum Jahresbeginn tritt darüber hinaus eine Wohngeldreform in Kraft. Sie ermöglicht es, dass künftig mehr Menschen diese Hilfe bekommen können. Es sollen davon insbesondere all jene profitieren, die in Städten mit hohen Mieten wohnen und zwar nicht schlecht verdienen, aber eben nicht gut genug, um sich eine Wohnung ohne Probleme leisten zu können.

Zum Thema Wohnen gehört auch die Mietpreisbremse. Sie soll dafür sorgen, dass Vermieter neuen Mietern nicht unendlich hohe Mieten aufbrummen können. Höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen sie liegen. Die Mietpreisbremse war erstmal nur bis Ende des Jahres vorgesehen, sie wurde aber kürzlich verlängert und gilt nun bis mindestens 2025.

Pflege: Entlastung für Angehörige, bessere Ausbildung

Auch im Pflegebereich tut sich im kommenden Jahr einiges. So werden Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die ihre Pflege nicht selbst zahlen können, nicht mehr sofort zur Kasse gebeten. Generell ist es so, dass das Sozialamt einspringt, wenn der zu Pflegende kein Geld mehr hat. Allerdings kam es bislang recht schnell auch auf die Angehörigen - also die Kinder - zu, um sich Geld zurückzuholen. Fortan gilt jedoch: Wer nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr einnimmt, muss für die Pflege der Eltern nichts zahlen. Dabei müssen die Kinder nicht einmal nachweisen, dass sie nicht so viel verdienen. Es wird einfach davon ausgegangen. Erst wenn das Sozialamt eine andere Vermutung hat, wird es auf die Angehörigen zukommen. Zu den 100.000 Euro gehören der Bruttolohn, aber auch andere Einkünfte, etwa Kapitalanlagen. Abgezogen werden Werbungskosten und alles sonst, was üblicherweise in der Steuererklärung abgesetzt werden kann.

Bei der Pflege ändert sich im kommenden Jahr auch etwas für die Auszubildenden: Gab es bislang die drei Zweige Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege, wird es künftig nur noch eine Pflegeausbildung geben. Das soll den Beruf, in dem viele Fachkräfte fehlen, attraktiver machen, weil auch später noch eine Spezialisierung oder Umorientierung möglich ist.

Kassen übernehmen mehr beim Zahnersatz, es gibt künftig Apps auf Rezept

Auf Patienten kommen 2020 ebenfalls ein paar Neuerungen zu: Sie erhalten höhere Zuzahlungen für den Zahnersatz, können Apps auf Rezept bekommen und sich über eine zentrale Nummer nun rund um die Uhr medizinisch beraten lassen. Beim Zahnersatz, also bei Brücken, Prothesen und Kronen, übernehmen die Kassen ab Oktober 2020 bis zu 60 Prozent, bislang waren es 50. „Extras“ wie Gold oder Keramik sind jedoch ausgeschlossen.

Sollten Ärzte einem Patienten eine Gesundheits-App verschreiben, kann diese voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2020 ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine zertifizierte App handelt. Wie die Zertifizierung genau aussieht, ist noch nicht abschließend geklärt.

Zudem wird es für chronisch kranke Menschen, zum Beispiel Menschen mit Diabetes, ab Jahresbeginn einfacher, ihre Medizin zu bekommen. Denn ab da wird es sogenannte Wiederholungsverordnungen geben, also Rezepte, auf denen steht, dass die Patienten die entsprechenden Medikamente bis zu vier Mal in der Apotheke kaufen können, ohne vorher jedes Mal zum Arzt gehen zu müssen.

Ab 1. Januar wird zudem die ärztliche Bereitschaft unter der Nummer 116 117 rund um die Uhr erreichbar sein. Dort wird medizinischer Rat erteilt und es werden Arzttermine in zumutbarer Entfernung vermittelt, die maximale Wartezeit soll vier Wochen betragen. Neu ab diesem Jahr ist auch, dass nicht nur Facharzttermine vergeben werden, sondern auch solche bei Haus- und Kinderärzten.

Klimapaket: Flüge teuer? Bahn billiger?

Veränderungen gibt es auch durch das Ende dieses Jahres verabschiedete Klimapaket: Während die höhere Flugsteuer ab April 2020 womöglich dazu führen wird, dass Fliegen teurer wird („womöglich“, weil die Fluggesellschaften die Steuer an die Kunden weitergeben können, aber nicht müssen), dürfte Bahnfahren billiger werden. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent im Fernverkehr kann für die Verbraucher Ersparnisse um die zehn Prozent bringen.

Strom wiederum wird 2020 wahrscheinlich teurer werden. Unter anderem die Erhöhung der EEG-Umlage, mit der Anlagen gefördert werden, die Ökostrom produzieren, führt möglicherweise dazu. Die Stiftung Warentest hat ausgerechnet, dass der Strom in einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden neun Euro mehr kosten könnte.

Unter Umweltaspekten umstritten ist eine weitere Neuregelung, die zum 1. Januar in Kraft tritt: Ab diesem Zeitpunkt müssen Einzelhändler ihren Kunden immer einen Kassenbon ausdrucken. Darüber hinaus müssen elektronische Kassensysteme künftig vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Beides soll verhindern, dass bei den Einnahmen betrogen wird und möglicherweise Steuern hinterzogen werden.

Ausländische Fachkräfte sollen leichter hier arbeiten können

Ab März 2020 soll es für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland leichter werden, in Deutschland einen Job zu finden. Bislang mussten Arbeitgeber erst nachweisen, dass sie EU-weit keinen anderen geeigneten Bewerber gefunden haben. Oder es musste sich um eine Branche handeln, die einen besonders großen Fachkräftemangel hat. Das entfällt künftig. Allerdings müssen die Nicht-EU-Bewerber nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werden.

Impfpflicht für Masern

Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung wie die Kita oder die Schule besuchen, müssen bald nachgewiesenermaßen gegen Masern geimpft sein. Ein entsprechendes Gesetz gilt ab dem 1. März. Als Nachweis kann zum Beispiel der Impfpass dienen. Für Erzieher*innen und Lehrer*innen gilt das übrigens gleichermaßen. Auch sie müssen gegen Masern geimpft sein.

Verwendete Quellen:

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.