In Deutschland wird aktuell über eine Reform des Namensrechts diskutiert, denn es gilt als wenig liberal und in einigen Punkten als veraltet. Anpassungsvorschläge der Politik orientieren sich zum Teil an den liberaleren Regelungen anderer Länder. Wir stellen die wichtigsten vor.

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Das Namensrecht in Deutschland gilt als streng und in einigen Punkten als nicht mehr zeitgemäß. Beliebige Änderungen von Namen oder die Berücksichtigung besonderer Familienverhältnisse sind momentan nicht vorgesehen. In Deutschland kann ein Name nur bei Geburt, Hochzeit, Scheidung oder dem Tod des Partners oder der Partnerin geändert werden oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Folgende Regelungen gelten unter anderem aktuell in Deutschland:

  • Heiraten zwei Menschen in Deutschland, können sie entweder einen ihrer beiden Nachnamen als gemeinsamen Ehenamen weiterführen oder jeder für sich seinen jeweiligen Nachnamen behalten. Einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen kann nur eine oder einer von beiden führen, er wird mit einem Bindestrich getrennt. Das Recht auf einen Doppelnamen für beide Ehepartner gibt es in Deutschland aktuell nicht.
  • Bekommt ein Ehepaar mit gemeinsamem Familiennamen ein Kind, erhält das Kind ebenfalls diesen Nachnamen. Haben die Eltern unterschiedliche Nachnamen, aber beide das Sorgerecht, entscheiden sie gemeinsam, welchen der beiden Nachnamen das Kind tragen wird. Ein zusammengesetzter Doppelname aus beiden Familiennamen der Eltern ist für das Kind nicht möglich. Das Kind kann nur einen Doppelnamen erhalten, wenn einer der Partner den Doppelnamen bereits vor der Ehe hatte. Hat nur eine Person das Sorgerecht, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der sorgeberechtigten Person.
  • Heiratet ein Paar nach der Geburt eines Kindes und möchte dann einen gemeinsamen Ehenamen tragen, erhält auch das Kind diesen Ehenamen. Ist das Kind zu diesem Zeitpunkt älter als fünf Jahre, muss es der Namensänderung zustimmen.
  • Bei der Wahl des Vornamens für ein Kind kommt es vor allem darauf an, dass das Wohl des Kindes durch den Namen nicht gefährdet ist.

Die Politik möchte das Namensrecht in Deutschland flexibler gestalten und einige Gesetze dazu modernisieren. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und auch die Grünen haben bereits einige Vorschläge eingebracht. Ehepaaren soll es beispielsweise ermöglicht werden, einen gemeinsamen Doppelnamen zu tragen und diesen an ihr Kind weiterzugeben.

Zudem sollen Scheidungskinder ihren Nachnamen leichter ändern können und auch über das Verschmelzen der Nachnamen von Ehepartnern wird diskutiert. Bei diesem sogenannten "Meshing" könnte bei einer Hochzeit von Frau Huber und Herrn Müller zum Beispiel der gemeinsame Ehename Hüller gebildet werden.

Namensrecht in Großbritannien

In Großbritannien ist das Namensrecht im Vergleich zu Deutschland ziemlich großzügig, in England und Wales darf sich nämlich jede oder jeder ohne Angabe eines Grundes einen neuen Vor- und Nachnamen geben und so eine neue Identität schaffen. Auch bei einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes ist es möglich, einen neuen Wunschnamen zu wählen und diesen als Familie zu tragen.

Auch das Meshing, bei dem zwei Nachnamen zu einem neuen Familiennamen verschmelzen, wird in Großbritannien und anderen englischsprachigen Ländern, zum Beispiel in den USA, seit einigen Jahren gelebt und häufig umgesetzt. Paare können ihre Nachnamen bei einer Hochzeit also zu einem völlig neuen Familiennamen verbinden.

Namensrecht in Schweden

Auch in Schweden wird das Namensrecht heutzutage ziemlich liberal gehandhabt. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts bekamen schwedische Kinder nämlich neben ihrem Vornamen einen Nachnamen, der sich folgendermaßen zusammensetzte: entweder wurde man nach dem Vornamen des Vaters benannt und die Silbe "-son" für "Sohn" angehängt oder man erhielt als Nachnamen den Vornamen der Mutter mit der angehängten Silbe "-dotter" für "Tochter".

Dieses sogenannte Patronym oder Metronym wurde nach 1901 verboten und vererbbare Nachnamen eingeführt. Viele Frauen übernahmen dann die Namen ihrer Ehemänner und Nachnamen mit "-dotter"-Endung wurden seltener.

Da etwa ein Drittel der schwedischen Bevölkerung Andersson (dt. "Sohn von Anders"), Johansson ( = auf Deutsch: "Sohn von Johan"), Karlsson, Nilsson oder Svensson heißt, ermöglicht es die Regierung, Namen mit der Endung -son kostenfrei ändern zu lassen. Aber auch andere Namensänderungen sind bei Bezahlung einer Gebühr unkompliziert möglich.

Namensrecht in Island

Die traditionelle nordgermanische Namensgebung mit Patronymen ist in Island immer noch gebräuchlich. Nachnamen von Kindern basieren also auf dem Vornamen ihres Vaters und ihrem jeweiligen Geschlecht. Man heißt immer "Sohn von …" oder "Tochter von …". Ein Beispiel: Heißt der Vater Gunnar erhält seine Tochter den Nachnamen Gunnarsdóttir, was Tochter von Gunnar bedeutet, und sein Sohn bekommt den Nachnamen Gunnarsson, was in diesem Fall für "Sohn von Gunnar" steht.

Diese Tradition führt dazu, dass Ehepaare mit Kindern keinen gemeinsamen Familiennamen haben, sondern innerhalb einer Familie jeder einen anderen Nachnamen trägt, sowohl die Kinder als auch die Eltern. Der Vorname ist in Island also von größerer Bedeutung als der Nachname, er steht auch auf Klingelschildern, dient der Ansprache und wird im Telefonbuch aufgeführt, meist ergänzt um eine Berufsbezeichnung, um Verwechslungen zu vermeiden.

Namensrecht in Australien

Das Namensrecht in Australien unterliegt dem Common Law, einem in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschenden Rechtskreis. Jede australische Staatsbürgerin und jeder australische Staatsbürger kann jeden beliebigen Namen führen und diesen jederzeit ändern, auch ohne behördliche Genehmigung. Zu betrügerischen Zwecken darf dies allerdings nicht geschehen.

Bei einer Hochzeit nehmen viele Frauen den Namen ihres Ehemannes an, grundsätzlich kann der Ehename aber frei gewählt werden. Eine mit deutschem Recht vergleichbare Namenserklärung bei einer Vermählung gibt es nicht. Kommt es zu einer Scheidung, kann auch dann der Nachname frei gewählt werden.

Namensrecht in Spanien

In Spanien erfolgt die Namensgebung auf traditionelle Weise. Jede Spanierin und jeder Spanier trägt neben dem Vornamen normalerweise zwei Familiennamen, einen des Vaters und einen der Mutter. Diese beiden Nachnamen führt er oder sie auch bei einer Eheschließung weiter. Kinder wiederum erhalten immer jeweils den ersten Familiennamen ihrer Eltern, geschrieben werden sie ohne Bindestrich.

Bis 1999 stand der Name des Vaters dabei immer an erster Stelle und war deshalb derjenige Nachname, der wiederum an eigene Kinder weitervererbt wurde. Inzwischen können Eltern frei entscheiden, ob ihre Neugeborenen zuerst den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter tragen werden und damit dementsprechend festlegen, welcher der beiden Familiennamen später möglicherweise einmal weiter vererbt wird. Allerdings musste das beim Familiengericht beantragt werden, erst seit 2017 ist das durch eine weitere Gesetzesänderung formlos möglich.

Verwendete Quellen:

  • Handelsblatt.de: Diese Rechte haben Sie bei der Wahl des Namens
  • Littleyears.de: Let’s talk about: Andere Länder, andere (Namens-)Sitten
  • Verwaltungsvorschriften-im-internet.de: Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht
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