• Ab dem 1. Juli 2022 tritt die Rentenanpassung in Kraft. Rund 21 Millionen Rentner erhalten mehr Geld.
  • Auch der gesetzliche Mindestlohn steigt im Juli, Stromkunden werden entlastet und Zahlungen aus dem Entlastungspaket werden überwiesen.
  • Corona-Tests werden ab Juli kostenpflichtig. Nur einzelne Personengruppen können sich weiter kostenfrei testen lassen.
  • Rauchen von E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids wird teurer. Zudem bekommt das Pfandsystem in Deutschland ein Update und Altgeräte können im Discounter abgegeben werden.

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Die Renten steigen in Ost und West

Rentner in Ost- und West erhalten ab dem 1. Juli 2022 eine höhere Rente. In Westdeutschland steigt die Rente um 5,35 Prozent, in Ostdeutschland um 6,12 Prozent:
Der Rentenwert West liegt somit ab Juli 2022 bei 36,02 Euro, im Osten bei 35,52 Euro.

Durch den Angleichungsschritt nähert sich der Rentenwert Ost dem Rentenwert West weiter an. Dieser liegt jetzt bei 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 soll die Rentenanpassung dann endgültig abgeschlossen sein.

Reaktivierung des Nachholfaktors bei der Rente

Die Höhe der Renten richten sich nach den Löhnen. Da diese 2021 pandemiebedingt niedriger ausfielen, hätten Rentenzahlungen im vergangenen Jahr auch sinken müssen. Die im Jahr 2009 eingeführte Rentengarantie verhinderte dies jedoch.

Der Nachholfaktor soll die ausgebliebene Senkung ausgleichen. Die nicht durchgeführte Rentenminderung wird mit der Rentenerhöhung verrechnet. Ergo fallen Erhöhungen der Renten geringer aus.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt in Deutschland zum 1. Juli 2022 von 9,82 Euro pro Stunde auf 10,45 Euro. Diese Erhöhung stellt jedoch nur eine Etappe dar. Bereits am 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn nämlich erneut erhöht. Dann klettert der Stundenlohn auf runde 12 Euro.

An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.

Entlastungspaket: Kinderbonus, Sofortzuschlag und Einmal-Bonus

Durch die hohe Inflation geraten viele Familien finanziell unter Druck. Die Bundesregierung möchte Eltern durch einen Kinderbonus entlasten. Eltern von kindergeldberechtigten Kindern, die mindestens einen Monat Kindergeld im Jahr 2022 erhalten haben, bekommen zusätzlich zum Kindergeld eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind von der Familienkasse.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Armut betroffen sind, gibt es einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat, bis die Kindergrundsicherung umgesetzt ist. Menschen, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung erhalten, bekommen einmalig 200 Euro überwiesen. Personen mit Anspruch auf ALG I stehen 100 Euro als einmalige Zahlung zu.

EEG-Umlage fällt weg

Ebenfalls ein Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung ist der Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli. Die EEG betrug zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde und diente der Förderung von erneuerbaren Energien. Übertragungsnetzbetreiber streichen die EEG-Umlage ab Juli komplett. Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung an Endverbraucher weiterzugeben.

Um eine schnelle Entlastung für Stromkunden durch die stark gestiegenen Energiekosten herbeizuführen, entfällt die EEG-Umlage ein halbes früher als ursprünglich im Koalitionsvertrag festgehalten. Da die Strompreise insgesamt jedoch deutlich gestiegen sind ist fraglich, ob Verbraucher am Ende eine finanzielle Entlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage spüren.

Kostenlose Corona-Bürgertests werden abgeschafft

Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen steigen, doch kostenlose Corona-Tests werden ab Juli nur noch wenigen Personengruppen angeboten. Alle anderen müssen 3 Euro für den Schnelltest zahlen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründet die Entscheidung mit der angespannten Haushaltslage.

Wer einen 3-Euro-Test machen möchte muss soll zudem glaubhaft begründen, aus welchem Grund der Corona-Test durchgeführt werden soll. Dazu zählen etwa geplante Konzertbesuche oder Familienfeiern. Durch die günstig angebotenen Tests sollen Superspreader-Events verhindert und vulnerable Gruppen geschützt werden.

Weiterhin kostenfrei sind Corona-Tests für:

  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder eine Vorerkrankung haben
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Personen, die in einem Haushalt mit Corona-Infizierten leben
  • Kinder bis fünf Jahre
  • Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen, Heimen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
  • Personen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus einen Negativ-Bescheid für die Arbeit benötigen

Pfandsystem wird ausgeweitet

Bereits seit dem 1. Januar 2022 besteht eine Pfandpflicht auf Dosen und alle Einweg-Getränkeflaschen. Als Übergangsregelung durften pfandfreie Getränkeverpackungen bis zum 1. Juli 2022 abverkauft werden, danach gilt auch für die bisher pfandfreien Einweg-Getränkebehälter Pfandpflicht. Eine Ausnahmeregelung gilt noch bis 2024 für Milchgetränke in Plastikflaschen.

Discounter müssen Altgeräte annehmen

Wer ab dem 1. Juli ein neues Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine bei einem Discounter kauft, darf das Altgerät dort abgeben. Voraussetzung ist, dass der Markt eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern hat und regelmäßig Haushaltsgeräte verkauft.

Wer kleinere Elektrogeräte bis zu 25 Zentimetern Länge wie ein Navi oder eine Elektrozahnbürste im Markt zurückgeben will, kann dies auch ohne den Kauf eines neuen Elektrogeräts tun. Pro Kunde und Gerätetyp können laut Verbraucherzentrale bis zu drei kleine Elektroartikel im Markt abgegeben werden.

Nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten werden teurer

Wer eine entspannte E-Zigarette mit nikotinhaltigem Liquid genießen will, muss ab dem 1. Juli mehr für den dampfenden Genuss zahlen. Der Grund dafür ist die Anpassung der Tabaksteuer. Diese greift nun auch für nikotinhaltige Liquids und beträgt zunächst 0,02 Euro pro mg Nikotin.

Die steuerliche Anpassung erfolge aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes, informiert das Bundesfinanzministerium. Vor allem stark nikotinhaltige Liquids mit Fruchtaromen würden eine große Sucht- und Gesundheitsgefährdung für Heranwachsende darstellen.

Verwendete Quellen:

  • Arbeitsagentur: Kinderbonus 2022: Anspruch, Auszahlung, Höhe
  • Bundestag: Pfandpflicht auf Einwegflaschen wird ausgeweitet
  • Bundesregierung: Mehr Unterstützung in der Grundsicherung
  • Bundesregierung: Renten steigen zum 1. Juli deutlich
  • Bundestag: Nachholfaktor in der Rentenversicherung gilt wieder
  • Bundesgesundheitsministerium: Lauterbach: „Bürgertests werden aussagekräftiger und zielgenauer“
  • Verbraucherzentrale: Elektroschrott: Diese Geräte und Gegenstände gehören ins Recycling
  • Bundesregierung: Stromkunden werden entlastet
  • Bundesfinanzministerium: Anpassung der Tabaksteuer
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