Die Reform des EU-Urheberrechts hat die letzte entscheidende Hürde genommen. Den heftigen Protesten von Hunderttausenden zum Trotz hat das EU-Parlament für den Text gestimmt. Warum die Reform derart umstritten ist, wann sie in Kraft tritt und warum die Regelungen sich am Ende von EU-Land zu EU-Land unterscheiden könnten - der Überblick.

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Das Europaparlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts ohne Änderungen zugestimmt und damit den Weg für eine baldige Umsetzung geebnet.

Auch der besonders kontrovers diskutierte Artikel, der Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht nimmt, fand am Dienstag in Straßburg eine Mehrheit unter den Abgeordneten.

Doch wie geht es jetzt weiter? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was genau hat das EU-Parlament beschlossen?

Die Parlamentarier haben einen Kompromisstext für die "Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" angenommen.

Nach jahrelangen Verhandlungen hatten EU-Staaten und das Parlament im Februar diese Einigung erzielt, um das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Inhalte sollen demnach ohne Zustimmung der Urheber grundsätzlich nicht mehr im Netz erscheinen.

Schriftsteller, Autoren und Musiker sollen so besser an den Erlösen ihrer Werke beteiligt werden. Für die Presse gibt es ein eigenes Leistungsschutzrecht. Angebote wie Google News oder Facebook sollen dazu gebracht werden, Vergütungen für Artikel und Inhalte von Zeitungen, Magazinen, Nachrichtenagenturen oder sonstigen Medien zu zahlen.

Welche Anbieter sind betroffen?

Vor allem Internetriesen wie Google mit seiner Video-Plattform YouTube oder Netzwerke wie Facebook sind betroffen.

Start-ups unterliegen gelockerten Auflagen, wenn sie weniger als drei Jahre alt sind, einen Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Besucher pro Monat haben.

Nicht kommerzielle Plattformen wie die Online-Enzyklopädie Wikipedia sind ausgenommen.

Woran entzündet sich die Kritik?

Hauptziel der Kritik ist der frühere Artikel 13, dessen Bestimmungen sich inzwischen in Artikel 17 finden. Demnach müssen Plattformbetreiber verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren Seiten zugänglich sind und sind bei Verstößen haftbar.

Angesichts der zu überprüfenden Datenmengen dürfte dies nur mittels sogenannter Uploadfilter möglich sein, auch wenn die Reform diese nicht vorschreibt. Die Filter sollen urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Audiodateien schon beim Hochladen blockieren. Einige Plattformen nutzen derartige Technologie schon jetzt, müssten dies aber deutlich ausweiten.

Außerdem in der Kritik steht Artikel 11, der das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse enthält. Weil Portale wie Google News oder Facebook auch für Auszüge von Artikeln künftig eine Lizenz benötigen, wird den Kritikern zufolge das Teilen und Verbreiten von Informationen erschwert.

Ist das freie Internet in Gefahr?

Kritiker sehen besonders in den Uploadfiltern den Anfang vom Ende des freien Internets und warnen vor Zensur. Sie fürchten, dass die Filter auch vollkommen legale Inhalte blockieren könnten.

"Der Vorwurf, dass diese [Uploadfilter] manchmal legitime Inhalte herausfiltern, kann berechtigt sein", räumte das Europaparlament ein. Deshalb seien auch Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen, mit denen sich Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschungen oder Sperrungen wehren könnten.

Eine weitere Befürchtung ist, dass ein satirischer und kreativer Umgang mit Texten, Bildern und Audiodateien behindert wird - etwa bei sogenannten Internet-Memes.

Dem Europaparlament zufolge sind Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, das kostenlose Hochladen "von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen" zu schützen.

Zur Kritik am Leistungschutzrecht erklärte das Parlament: "Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist, wird sich auch in Zukunft hier nichts ändern." Artikel könnten "in sehr kurzer Form" auch weiterhin bei Google News und Facebook verlinkt und angezeigt werden.

Wann tritt die Reform bei Annahme in Kraft?

Der Text muss noch von den Mitgliedstaaten angenommen werden. Dieser Schritt gilt aber als reine Formsache. Anschließend müssen die Regierungen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen - also bis 2021.

Anders als bei Verordnungen haben die Länder bei Richtlinien einen gewissen Interpretationsspielraum. Die CDU hat angekündigt, die Reform in Deutschland ohne Uploadfilter umsetzen zu wollen. Ob das geht, wird von Kritikern aber bezweifelt. Justizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte lediglich, jetzt gehe es darum, Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz zu erhalten. (mcf/AFP)

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