Immer wieder gibt es Warnungen, dass terroristische Gruppen - allen voran der sogenannte Islamische Staat (IS) - in den Besitz chemischer, biologischer oder radiologischer Waffen kommen könnten. Auch in Deutschland ist man sich der Gefahr bewusst. Doch was passiert im Ernstfall?

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Was wäre, wenn der IS in den Besitz von ABC-Waffen gelangen würde? Die Bundesregierung nimmt diese Gefahr "sehr ernst", wie sie vor einigen Wochen in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion schrieb.

Dass islamistische Organisationen wie der "Islamische Staat" oder Al-Qaida an CBRN-Materialien - also an chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen - interessiert sind, sei bereits seit Ende der 1990er Jahre bekannt und man traue ihnen durchaus zu, "Anschläge mit leicht herstell- oder beschaffbaren Chemikalien, Toxinen oder radioaktiven Substanzen durchzuführen".

Beispielsweise also auch den Bau einer "schmutzigen Bombe" mit radioaktivem Material.

Zwar wird die Wahrscheinlichkeit solcher Anschläge weiterhin als gering eingeschätzt, dennoch will man vorbereitet sein. Wie also wird die Bevölkerung in einem Katastrophenfall geschützt?


Katastrophen sind Ländersache

Dazu ist zunächst zu sagen: Das genaue Vorgehen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Denn Katastrophen sind in erster Linie Ländersache. Eigentlich entwickelt sogar jeder Landkreis (oder jede kreisfreie Stadt) eigene Pläne, die sogenannten allgemeinen Katastrophenschutz- oder auch Alarm- und Einsatzpläne zur Gefahrenabwehr.

In ihnen werden meist die wichtigsten Ansprechpartner für den Katastrophenfall genannt und festgelegt, wer wann zu benachrichtigen ist - etwa zuerst die Katastrophenschutzbehörde des Landes sowie zuständige Stäbe und das Lagezentrum der Polizei, dann die Bevölkerung (etwa über Rundfunk, Lautsprecher oder Sirenen) und schließlich gegebenenfalls benachbarte oder auch übergeordnete Katastrophenschutzbehörden.

Außerdem kann in solchen Plänen erfasst werden, welche Unterbringungsmöglichkeiten es gibt und es können andere wichtige Dinge aufgeführt werden, wie die Zahl der mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder Notstromaggregate.

Kann ein Bundesland eine Katastrophe nicht alleine bewältigen, wird es die Hilfe des Bundes in Anspruch nehmen.


Für die Koordination bei der Bewältigung einer solchen, größeren Krise treten entsprechende Krisenstäbe zusammen. In ihnen sind Experten verschiedener Ministerien vertreten, etwa des Innen-, des Gesundheits- und des Umweltministeriums, sowie Fachleute anderer Behörden, etwa der Polizei oder des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Seit 2002 gibt es zudem das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des Bundes und der Länder für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen beiden und seit 2014 darüber hinaus die CBRN Info-Plattform Bund, die bei Hinweisen auf drohende CBRN-Anschläge oder bei erfolgten Anschlägen die zuständigen Behörden unverzüglich unterrichten soll.

Während es sich beim GMLZ um ein klassisches Lagezentrum mit festem Personal in einem speziell eingerichteten Raum handelt, dient die CBRN Info-Plattform als eine Art virtuelles Netzwerk in einem CBRN-Gefahrenfall. "In dieser Konzeption ist vereinbart, wer was wann an wen und auf welchen Wegen meldet", teilte das BBK auf Anfrage mit.

Über die Plattform tauschten sich Behörden und Experten im Ernstfall aus, bewerteten die Lage und leiteten diese Informationen an einen festgelegten Verteiler weiter. Die Plattform diene als schnelle Informationsdrehscheibe, eine Struktur oder eigenes Personal habe sie nicht.

Jede Katastrophe erfordert eigene Herangehensweise

Wie die Unterstützung des Bundes für die Länder konkret ausfällt, hängt vom Katastrophenfall ab.

Wenn es etwa einen Anschlag mit radioaktiven Stoffen gegeben hat, tritt die Zentrale Unterstützungsgruppe des Bundes für gravierende Fälle der nuklear-spezifischen Gefahrenabwehr (ZUB) auf den Plan, die eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft hat und in der BKA, Bundespolizei und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vertreten sind.


BBK spielt zentrale Rolle

Bei biologischen Gefahren, zum Beispiel durch Viren, kümmert sich das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem RKI darum, das Risiko einzuschätzen und die Gefahr einzudämmen.

Das RKI informiert auch die (Fach-)Öffentlichkeit über etwaige Gefahren und gibt Empfehlungen, wie der Ausbruch in den Griff zu bekommen ist. Einige Gegenmittel, insbesondere Pockenimpfstoffe und antivirale Arzneimittel, sind bei Bund und Ländern eingelagert.

Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Gefahr spielt das 2004 unter dem Eindruck von 9/11 gegründete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Bundesregierung bezeichnet es als "point of contact", bei ihm sollen also alle Informationen zusammenlaufen.

Es leistet aber auch materielle Hilfe, etwa mit Schutzanzügen oder speziellen Fahrzeugen, mit denen radioaktive und chemische Verschmutzungen aufgespürt und beseitigt werden können.

Es gibt nicht den einen CBRN-Plan

Die Frage, was im Fall eines biologischen, chemischen oder radioaktiven Angriffs als erstes zu passieren hat, lässt sich nicht pauschal beantworten. "Gerade Pläne in Bezug auf CBRN-Gefahren müssen sehr spezifisch an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Allgemeine Aussagen dazu lassen sich also kaum treffen", teilt das BBK dazu auf Anfrage mit.


In einer kürzlich veröffentlichten Risikoanalyse der Bundesregierung sind unter dem Punkt "Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk" als vordringlichste Maßnahmen unter anderem aufgeführt: Warnung der Bevölkerung, Evakuierung, Verkehrsregelung, Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, Ausgabe von Jod-Tabletten, Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen zur Dekontamination und ärztliche Betreuung der betroffenen Bevölkerung sowie die Einrichtung von Notunterkünften für die evakuierte Bevölkerung.

Dabei gibt es verschiedene Szenarien für urbanen und ländlichen Raum, für Sommer und Winter.

Ein möglicher Ablaufplan für einen biologischen Gefahrenfall ist in einem entsprechenden Handbuch des BKK beschrieben - in diesem Fall für die Berliner Polizei: Ein verdächtiger Gegenstand wird gefunden, der Fundort wird abgesperrt und der Fall beim Lagezentrum gemeldet.

Das prüft den Ernst der Lage und in der Folge werden - falls die Lage ernst ist - Amtsarzt und Feuerwehr alarmiert, der Gefahrenbereich abgesperrt und geräumt, kontaminierte und nicht kontaminierte Personen getrennt und ihre Personalien festgestellt.

Ähnliche Handbücher gibt es auch für Ärzte und Krankenhäuser. Zudem hat das BBK Verhaltensregeln für die Bevölkerung bei besonderen Gefahrenlagen herausgegeben.


Wie gut nun Deutschland tatsächlich etwa gegen einen CBRN-Angriff von Terroristen gerüstet ist, wird sich - wie so oft - wohl erst im Ernstfall beurteilen lassen. Von dem alle hoffen, dass er nie eintreten wird. Von vielen Hilfsorganisationen gelobt wird die durch das GMLZ verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Bund und Ländern. Kritik gibt es aber vor allem von den Einsatzkräften vor Ort: So klagen etwa Feuerwehren immer wieder über zu schlechte Ausrüstung.

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