Berlin und Brandenburg wollen im RBB-Staatsvertrag als Konsequenz aus der Senderkrise ein deutlich niedrigeres Intendantengehalt als bislang festschreiben und die Senderchef-Macht einhegen. Es soll eine Gehaltsobergrenze der Intendantin oder des Intendanten des ARD-Senders erreicht werden, teilten Senatskanzlei Berlin und Staatskanzlei Brandenburg am Montag zum Start der schriftlichen Anhörung der Pläne mit.

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Als Vergleichsgröße wurde die Besoldung nach B 11 Landessenatorengesetz Berlin genannt. Damit wird ein finanzieller Korridor ins Spiel gebracht. Ein Senator in Berlin verdient laut Besoldungstabelle in etwa ein monatliches Grundgehalt von rund 15 000 Euro. Dazu kommen nach individueller Situation weitere Gehaltsbestandteile dazu.

Der Vorschlag ähnelt zugleich dem Korridor von 180 000 bis 230 000 Euro, den RBB-Verwaltungsratschef Benjamin Ehlers vor einiger Zeit schon ins Spiel gebracht hatte. Das Kontrollgremium Verwaltungsrat handelt den Vertrag mit der Senderspitze aus. Die bisherige Interims-Intendantin Katrin Vernau hatte ein Jahresgehalt von 295 000 Euro. Das lag bereits unter dem Wert des Gehalts von der fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger.

Der für Medienpolitik zuständige brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) sagte: "Die Zeit der Sonnenkönigin beim RBB ist vorbei." Der ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise rund um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen Schlesinger und den zurückgetretenen Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum Abschluss gilt die Unschuldsvermutung.

Wenn eine Gehaltsobergrenze tatsächlich in den RBB-Staatsvertrag aufgenommen werden würde, würden Brandenburg und Berlin noch einen Schritt weiter gehen, als es ein früherer Vorschlag aus dem Saarland für den Saarländischen Rundfunk vorsieht. Dort will man zwar die Topgehälter ebenso begrenzen, es handelt sich zugleich nicht um einen unumstößlichen Gehaltsdeckel. Laut früherem Gesetzentwurf sind Abweichungen möglich. Als Maßstab wurde für Neuverträge die Richterbesoldung im öffentlichen Dienst angeführt und ein Brutto-Wert von etwa 180 000 Euro im Jahr genannt.

Der Vorschlag zum RBB aus Senats- und Staatskanzlei könnte gegen Ende des Jahres in die Parlamente kommen. Im ersten Quartal 2024 könnte die Novellierung nach Verzögerungen in den Vorjahren dann in Kraft treten. Die Landtage stimmen über den Staatsvertrag ab. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk regeln Staatsverträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio die grobe Struktur der Sender, die von Rundfunkbeiträgen finanziert werden. Um Programminhalte geht es nicht, das entscheiden die Sender selbst mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit.

Weitere geplante Änderungen im RBB-Staatsvertrag: Die Kontrollfunktionen der Aufsichtsgremien sollen verbessert werden. Der RBB soll einen verbindlichen Verhaltenskodex gegen Korruption erlassen. Die Geschäftsleitung soll verschlankt werden, in Form eines Direktoriums - damit soll die Leitung auf breitere Beine gestellt werden. Auch neu: Der Verwaltungsrat soll seine Aufsichtstätigkeit künftig als Nebenamt vergütet bekommen - bislang ist es ein Ehrenamt.

Zur Qualitätssicherung sind zudem Sorgfaltspflichten vorgesehen - für Intendant oder Intendantin und Gremienmitglieder ist eine Haftungsregelung vorgesehen. In der Senderkrise gerieten auch die Kontrollgremien des RBB in den Fokus.  © dpa

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