Mit Spannung erwartet: Beate Zschäpe sagt erstmals allumfassend zu den Vorwürfen gegen sie im NSU-Prozess aus. Die mutmaßliche Rechtsterroristin streitet vieles ab, jedoch nicht alles. Was steckt genau in den Aussagen?

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Ein Rechtsexperte erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion, welche Strategie Zschäpe und ihre Verteidigung verfolgen dürften.

249 Tage. So lange schwieg die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München.


Mit Spannung wurden neue Erkenntnisse aus ihrer Aussage erwartet.

Es geht um neun Morde an türkisch stämmigen Mitbürgern, den Polizistenmord von Heilbronn und zwei Sprengstoffanschläge mit vielen teils lebensgefährlich verletzten Bürgern mit Migrationshintergrund in Köln und Düsseldorf.

Für alle Straftaten wird der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) verantwortlich gemacht. Doch die mutmaßlichen Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind tot. Nur noch Zschäpe kann sprechen.

Das waren ihre Kernaussagen:

  • Zschäpe gesteht, von mehreren Morden nachträglich gewusst zu haben
  • Zschäpe bestreitet, an den Morden und Sprengstoffanschlägen beteiligt gewesen zu sein
  • Zschäpe weist den Vorwurf zurück, Mitglied der NSU gewesen zu sein
  • Zschäpe bestreitet, Waffen beschafft zu haben
  • Zschäpe gesteht die Brandstiftung in der Zwickauer Frühlingsstraße, um Beweise zu vernichten
  • Zschäpe bestreitet aber den Vorwurf des versuchten Mordes an ihrer Nachbarin.

Soweit die Aussagen. Was aber bezweckten die Angeklagte und ihr Rechtsbeistand mit dem späten Vorpreschen?

"Es besteht offenbar bei Frau Zschäpe und ihren Verteidigern Sorge, dass das Oberlandesgericht München zu einer Verurteilung im Sinne der Anklage kommen könnte", meint Prof. Dr. Ernst Fricke im Gespräch mit unserer Redaktion.

Fricke ist Lehrbeauftragter für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung an der Katholischen Universität Eichstätt, für mehrere Online-Medien verfolgt der Jurist den NSU-Prozess als Experte.

Zschäpes Verteidigungs-Taktik

In der fast 500-seitigen Anklageschrift wird Zschäpe eben jene Mittäterschaft an zehn Morden und bei zwei Sprengstoffanschlägen vorgeworfen.

Nach Meinung von Experte Fricke geht es der Verteidigung Zschäpes darum:

"Um das mögliche 'Lebenslänglich' mit der besonderen Schwere der Schuld zu relativieren, könnte eine von Reue getragene und rückhaltlos der Aufklärung dienende Aussage positiv gewertet werden. Dann könnte sie - in der Theorie - nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden."

Wird sie ihr Ziel erreichen?


Ob die von den Anwälten verlesene Aussage diesen Zweck erfüllen kann, erscheine zum derzeitigen Stand aber sehr fraglich, sagt Fricke.

"Schon das Verlesen einer Aussage ist nicht eine persönliche Erklärung im Rahmen einer Vernehmung. Darüber werden die Juristen streiten. Außerdem gibt es keine neuen Gesichtspunkte. Frau Zschäpe hat mit ihrer Erklärung all das zugegeben, was sich ohnehin aufgrund der 249 Verhandlungstage ergeben hatte."

Zwischenzeitlich sah sich die Verteidigung Zschäpes dem Vorwurf ausgesetzt, den Prozess mit der späten Aussage ihrer Mandantin weiter in die Länge ziehen zu wollen.

Wenig spektakuläre Aussagen


Fricke sagt dazu: "Bisher ergeben sich aus den Angaben von Frau Zschäpe keine Hinweise für neue Ermittlungen und damit für eine Verlängerung des Prozesses."

Die bereits vom Senat vorgesehenen Zeugen und Beweismittel seien noch abzuarbeiten und dann könne, wenn keine neuen Beweisanträge gestellt werden, "das Verfahren beim OLG München abgeschlossen werden".

Die Aussagen von diesem Mittwoch seien indes weit weniger spektakulär zu werten als ursprünglich erwartet.

Zschäpe und ihre Anwälte hätten insbesondere bei den Angehörigen der Opfer der NSU-Morde Hoffnungen geweckt, "dass durch neue Informationen diese unglaublichen Vorgänge verständlicher und für sie erträglicher werden könnten. Das ist bislang leider nicht der Fall".

Zschäpe und ihren Verteidigern ging es demnach einzig darum, das Strafmaß bei einer wohl zu erwartenden Verurteilung zu lindern.

Prof. Dr. Ernst Fricke ist seit 1989 Lehrbeauftragter für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung an der Katholischen Universität Eichstätt und Autor des Standardwerks „Recht für Journalisten“, Konstanzer Universitätsverlag ,2. Auflage. Fricke hat eine Kanzlei mit Stammsitz in Landshut. Er befasst sich als Experte verschiedener Online-Medien ausführlich mit dem NSU-Prozess.

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