Nach langem Ringen ist die Kindergrundsicherung nun beschlossene Sache. Bisherige Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gebündelt und Armut in Familien effektiver bekämpft werden.

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Die Bundesregierung hat die hart umkämpfte Kindergrundsicherung beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen. Die neue Kindergrundsicherung soll sicherstellen, dass von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder die staatlichen Leistungen schneller, einfacher und direkter erhalten.

"Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden", erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche sollten davon profitieren – unter ihnen auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, mehrere bislang bestehende finanzielle Förderungen zusammenzuführen und durch die neue Grundsicherung zu ersetzen – etwa das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.

Kind bei Berliner Tafel
Emilya steht während der Ausgabezeit in einer "Laib und Seele"-Ausgabestelle der Berliner Tafel vor einem Tisch mit Spielzeug. © picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Paus: Kindergrundsicherung schafft "Systemwechsel"

Neu ist, dass Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert werden. Damit will die Bundesregierung die Konsequenz aus der Erfahrung ziehen, dass bislang viele Familien die ihnen zustehenden Leistungen nicht bekamen, weil sie sich nicht selbst darum bemüht haben. "Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates", erklärte Paus.

Die Bundesregierung knüpfe damit "ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien", erklärte die Ministerin. "Verdeckte Armut in Deutschland reduzieren wir, indem mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden als bisher."

Daraus besteht die Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung besteht aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der dem heutigen Kindergeld entspricht, einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese drei Komponenten zusammen sollen dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.

Ministerin Paus hob hervor, dass der Kindergarantiebetrag künftig für alle Kinder automatisch an die Preisentwicklung angepasst werde. "Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Status Quo", erklärte sie.

Um die Reform war in der Ampel-Koalition lange gerungen worden. Paus räumte wiederholt ein, sie hätte sich stärkere Leistungsverbesserungen gewünscht. Dagegen sperrte sich aber vor allem der Koalitionspartner FDP. (dpa/AFP/tas)

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