• Die Impfzertifikate gelten aktuell für zwölf Monate.
  • Es ist geplant, diesen Zeitraum zu verkürzen.
  • Es ist ein Puffer vorgesehen, damit der Impfstatus nicht erlischt, weil jemand keine Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen.

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Wie lange gelten die Zertifikate momentan?

Die Zertifikate gelten aktuell für zwölf Monate nach der Grundimmunisierung. Laut Robert Koch-Institut lässt der Impfschutz allerdings mit der Zeit nach – und damit steigt auch das Risiko, an COVID-19 zu erkranken.

Nach aktuellem Stand sinkt der Impfschutz im Schnitt nach etwa fünf Monaten. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der Grundimmunisierung. Bis es andere Regelungen gibt, ist das digitale Impfzertifikat allerdings zwölf Monate lang gültig.

Was ist geplant bei den Impf-Zertifikaten?

Geplant ist, das digitale Impfzertifikat an den Zeitraum anzupassen, in dem die Impfungen als wirksam gelten. Damit wird etwa der Tatsache Rechnung getragen, dass es vermehrt zu Impfdurchbrüchen bei Personen gekommen ist, bei denen die Grundimmunisierung schon einige Monate zurückliegt.

Die EU-Kommission hat deshalb am 25. November 2021 vorgeschlagen, die Gültigkeit der digitalen Covid-Impfzertifikate auf neun Monate zu verkürzen. Grundlage dafür sind die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. Die Leitlinien sehen vor, Boosterimpfungen nach sechs Monaten zu verabreichen.

Der zusätzliche Zeitraum von drei Monaten soll als Puffer dienen, um sicherzustellen, dass die Länder ihre Impfkampagnen entsprechend anpassen können und dass jeder, der sich boostern lassen möchte, auch die Gelegenheit dazu bekommt.

Was hat die deutsche Politik vor?

Die Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag der EU-Kommission noch zustimmen, der ab dem 10. Januar 2022 einheitlich in allen EU-Staaten gelten soll. Aus dem Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember 2021 geht hervor, dass über das Thema diskutiert wird.

Bund und Länder wollen sich demnach bis zum Jahresende darüber verständigen, ab wann und inwiefern diese Regelung in Deutschland gültig sein soll. Ein Beschluss dazu liegt noch nicht vor.

Was passiert, wenn der Impfstatus erlischt? Gilt man dann nicht mehr als voll geimpft?

Ja, denn wenn der Impfstatus nicht mehr gültig ist, gilt man nicht mehr als vollständig geimpft.

Wie will man verhindern, dass der Impfstatus zahlreicher Bürger erlischt, wenn gar nicht genügend Termine für Impfungen vorhanden sind?

Aktuell gibt es Engpässe, aber es gibt Hoffnung, dass sich die Lage entspannt. Bis Weihnachten sollen laut Bund alle Menschen eine Auffrischungsimpfung bekommen können, deren Grundimmunisierung sechs Monate zurückliegt. Es sollen in diesem Jahr demnach noch bis zu 30 Millionen Impfungen durchgeführt werden.

Hinzu kommt, dass in der Beschlussvorlage zu den empfohlenen sechs Monaten bis zur Boosterimpfung drei Monate als Puffer vorgesehen sind, um zu vermeiden, dass der Impfstatus erlischt, weil Personen keine Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Der Bund möchte außerdem, dass mehr Personen als bisher gegen Corona impfen dürfen.

Geplant ist demnach ein Gesetzesänderung, damit "Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere" Impfungen durchführen können. Bis dahin sollen Ärzte außerdem kurzfristig die Möglichkeit haben, Impfungen an Apotheker und Pflegefachkräfte zu delegieren.

Verwendete Quellen:

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infektionsschutz.de: Wie lange ist das digitale Impfzertifikat gültig?
  • Bundesministerium für Gesundheit: Corona-Schutzimpfung: Impfnachweis
  • Europäische Kommission: Coronavirus: Kommission schlägt intensivere Koordinierung für einen sicheren Personenverkehr innerhalb der EU vor
  • European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC statement: Risk of very high COVID-19 burden unless public health measures are applied urgently
  • Bundesregierung.de: Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021
  • Robert Koch-Institut: COVID-19-Impfempfehlung (Stand 29.11.2021)
  • Robert Koch-Institut: Pressemitteilung der STIKO zur Auffrischimpfung einer COVID-19-Impfung bei Personen ab 18 Jahren (18.11.2021)
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