Deutschland ist der Freigabe von Cannabis ein Stück nähergekommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium zur Legalisierung beschlossen. Gesundheitsminister Lauterbach rechnet mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bis zum Jahresende. Doch Psychiaterinnen und Psychologen sehen die Vorhaben der Ampelregierung kritisch – obwohl die Teillegalisierung auch für sie einige Vorteile mit sich bringen würde.

Die Pläne der Bundesregierung seien extrem, sagt Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Die Professorin ist Psychiaterin und Neurologin und President Elect der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN). Außerdem hat sie an dem Positionspapier "Cannabis-Legalisierung: Prävention und Jugendschutz sind nicht verhandelbar" und an einer aktuellen Stellungnahme der DGPPN zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung mitgeschrieben.

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Frau Gouzoulis-Mayfrank, wie stehen Sie als Psychiaterin zu den Vorhaben der Bundesregierung?

Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank: Ich kann nachvollziehen, weshalb die Bundesregierung dieses Gesetz auf den Weg bringen wollte: Der Konsum ist in den vergangenen Jahren gestiegen und der Anteil der THC–hochprozentigen Züchtungen von Cannabis-Pflanzen nimmt zu. Hinzu kommen synthetische Cannabinoide und Verunreinigungen, die zusätzliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Das erklärte Ziel ist letztendlich eine Harm Reduction, also Schadensminimierung durch einen kontrollierten Anbau von sauberen und nicht schädlichen Cannabisprodukten in Kombination mit Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen.

Welche Vorteile hat das Gesetz für Psychiaterinnen und Psychologen, wenn mehr "reines" Cannabis verkauft wird?

Wenn das Cannabis, das konsumiert wird, nicht verunreinigt und nicht sehr hochprozentig ist, hätte das natürlich einen Vorteil. Durch den illegalen Markt ist mehr verunreinigtes Cannabis im Umlauf und er beinhaltet auch das große Problem der synthetischen Cannabinoide, die zum Teil heftige Psychosen mit sich bringen können. Ich habe also die Hoffnung, dass wir durch das neue Gesetz weniger mit diesen Problemen zu tun haben werden. Eine andere Hoffnung für mich als Psychiaterin: Wenn der Zugang zu Cannabis auf legalem Weg möglich ist, kommt es vielleicht weniger dazu, dass der Dealer dem Kunden nicht nur Hasch, sondern auch noch weitere Drogen verkauft. Und: Die Konsumenten werden nicht kriminalisiert – wenn es zu Beschwerden beziehungsweise einer Erkrankung kommt, suchen sie vielleicht eher Beratung und Behandlung und haben weniger Hemmungen, sich zu öffnen.

Und dennoch haben Sie Bedenken.

Ja. Was ich persönlich und auch die Autorengruppe des Positionspapiers und der Stellungnahme der DGPPN kritisch sehen, ist eine Kombination aus mehreren Aspekten. Der erste Aspekt ist die Altersgrenze von 18. Neurobiologisch ist die Altersgrenze von 18 falsch gewählt, wenn man bedenkt, für wen Cannabiskonsum wirklich riskant ist. Die Grenze müsste höher sein.

Welche Altersgrenze wäre denn aus Ihrer Sicht hoch genug?

Sie müsste mindestens bei 21 liegen, damit man auf der sicheren Seite ist, aber eher sogar bei 25 Jahren. Erst in diesem Alter ist die Hirnentwicklung endgültig abgeschlossen. Besonders kritisch bewerten wir die Kombination des niedrig gewählten Alters mit den vorgesehenen Mengen, die aus meiner Sicht ziemlich hoch sind (ab 18 Jahren ist der Besitz von 25 Gramm erlaubt; Mitglieder sogenannter Cannabis-Clubs sollen 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat bekommen; Anm.d.Red.). Das ist wirklich nicht wenig. Das ist kein Freizeitkonsum mehr, sondern entspricht einem Konsum von mehreren Joints pro Tag. Das ist wirklich problematisch. Damit suggeriert das Gesetz, dass solche Mengen unbedenklich sind, wo doch das Gesetz den schädlichen Konsum eingrenzen sollte. Der Entwurf sieht zudem eine Anbauvereinigung pro 6.000 Einwohner vor und jede Organisation darf 500 Mitglieder haben. Das ist eine sehr hohe Dichte potenzieller Konsumenten.

"[D]rei, vier, fünf Joints pro Tag. Das sind Mengen, die abhängige Konsumenten rauchen."

Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank über die künftig erlaubten Abgabemengen von Cannabis

Zu welchen Problemen kann ein Konsum in dem Umfang führen?

50 Gramm pro Monat – das sind drei, vier, fünf Joints pro Tag. Das sind Mengen, die abhängige Konsumenten rauchen. Das ist kaum mit einem normalen und funktionalen Leben vereinbar. Hier geht es nicht um einen Joint am Abend oder zwei bis drei Joints am Wochenende. Das sind Konsummuster, die mit Abhängigkeit und vielen weiteren psychischen Störungen einhergehen.

Haben Sie Beispiele für solche Störungen?

Bei starkem täglichen Konsum, und der wäre bei den Mengen ja möglich, gibt es einen deutlichen Zusammenhang mit zeitgleich auftretenden Angststörungen, depressiven Störungen, psychotischen Störungen – also etwa Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Realitätsverlust – und Suizidalität. Häufige Probleme sind auch kognitive Einschränkungen, also Probleme mit Konzentration, Merkfähigkeit und der Alltagsorganisation, und eine erhebliche Antriebslosigkeit: Oft bleiben die Menschen einfach apathisch zu Hause und sind nicht mehr in der Lage, regelmäßig ihrer Arbeit oder Ausbildung nachzugehen.

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Schmerzgedächtnis: Neurologe warnt davor, Schmerzen "auszuhalten"

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Studien aus manchen anderen Ländern, in denen Cannabis bereits freigegeben ist – etwa Kanada – zeigen, dass der Konsum in der Gesellschaft mit der Legalisierung ansteigen kann. Ist unser psychologisches und psychiatrisches System darauf vorbereitet, dass der Konsum auch in Deutschland ansteigt?

Nein, das System ist darauf nicht vorbereitet. Und das ist auch unser nächster Kritikpunkt: Parallel mit dieser Teillegalisierung sollen auch Beratungs- und Behandlungsangebote geschaffen werden. Aber das sehen wir in dem jetzigen Gesetzesentwurf nicht hinreichend abgedeckt. Die vorgesehenen Maßnahmen der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung sind gut, aber sie reichen bei Weitem nicht aus.

"Was die Bundesregierung da plant, ist extrem – es wird schwierig sein, das aufzufangen."

Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank über fehlende Behandlungs- und Beratungsangebote

Was müsste denn aus Ihrer Sicht passieren?

Was die Bundesregierung da plant, ist extrem – es wird schwierig sein, das aufzufangen. Wir brauchen viele Beratungs- und Behandlungsangebote und Informationskampagnen in Schulen, Berufsschulen und an anderen Orten, wo junge Menschen sind. Es müsste deutlich mehr Geld und Personal investiert werden und zwar am besten, bevor das Gesetz in Kraft tritt, mindestens aber parallel dazu. Allerdings haben wir jetzt schon zu wenig Ressourcen für die psychologische und psychiatrische Versorgung der Bevölkerung, für Beratungsstellen, bei Kinder- und Jugendärzten, im schulpsychologischen Dienst. In den Ländern, in denen es solche Gesetze schon gibt, sind sie unterschiedlich ausgestaltet – und die Details spielen eine sehr große Rolle.

Was meinen Sie mit Details?

Details sind etwa: Wie viele solcher Anbauorganisationen dürfen es pro Einwohner sein? An welchen Orten dürfen sie sein? Wie sollen die Strafen für Verstöße gegen die Vorgaben aussehen? Bisher formuliert der Gesetzentwurf mögliche Strafen aus meiner Sicht sehr milde. Dort steht zum Beispiel: Die Erlaubnis für die Weitergabe oder den Anbau von Cannabis kann entzogen werden, wenn "wiederholt" Cannabis mit einem höheren THC-Gehalt als zehn Prozent an Heranwachsende weitergegeben wird, oder wenn "wiederholt" die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen überschritten werden. Bei solchen Dingen hat man das Gefühl: Da kann viel falsch laufen, bevor überhaupt eingeschritten wird.

Also finden Sie, der Gesetzesentwurf so wie er jetzt ist, ist noch nicht detailliert genug.

Ja, vor allem in Bezug auf die Präventionsmaßnahmen. Der Gesetzesentwurf eröffnet die Möglichkeit für eine sehr intensive, schnelle, aggressive Verdrängung des illegalen Markts – das ist auch so gewollt. Aber die Balance muss stimmen. Die Gefahr ist sehr groß, dass der Konsum in der Bevölkerung sehr stark zunimmt. Um das zu monitoren, brauchen wir dringend Begleitforschung.

Die ist ja im Gesetz vorgesehen.

Ja, aber hier auch wieder das Detail: Sie ist nur für vier Jahre vorgesehen – mit einem relativ geringen Etat von einer Million Euro pro Jahr zwischen 2024 und 2027. Das ist definitiv nicht ausreichend für ein Experiment dieser Größenordnung. Wir wissen aus anderen Ländern, dass manche Entwicklungen erst nach einigen Jahren sichtbar werden. Der vorgesehene Zeitraum ist also viel zu kurz. Außerdem muss die Forschung bereits vor der Legalisierung beginnen, damit man eine Baseline hat und die Veränderung beurteilen kann.

Verwendete Quellen:

  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.: Cannabis-Legalisierung: Prävention und Jugendschutz sind nicht verhandelbar
  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.: Keine Legalisierung ohne Prävention und Forschung
  • Government of Canada: Canadian Cannabis Survey 2021: Summary
Dieser Beitrag stammt vom Journalismusportal RiffReporter. Auf riffreporter.de berichten rund 100 unabhängige JournalistInnen gemeinsam zu Aktuellem und Hintergründen. Die RiffReporter wurden für ihr Angebot mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet.

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