Seit das Wetter besser ist, tummeln sich wieder mehr Fahrradfahrer auf Straßen und Radwegen. Damit es nicht zu Unfällen kommt und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist, gelten gewisse Regeln. Aber was darf man eigentlich als Radfahrer und was nicht?

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1. Gibt es eine Helmpflicht?

Seit vielen Jahren wird darüber diskutiert, ob eine Helmpflicht für Fahrradfahrer in Deutschland eingeführt werden soll. Bisher gibt es sie nicht - auch nicht für Kinder. Wer ohne Helm auf dem Rad unterwegs ist, begeht also keinen Gesetzesverstoß und trägt bei einem Unfall auch keine Teilschuld.

Zwar hatte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein einer Radfahrerin ohne Helm im Jahr 2013 eine Mitschuld an einem Unfall gegeben, der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch später wieder auf.

Rechtlich ändert sich nur dann etwas, wenn man mit einem schnellen Pedelec (Schweizer Klasse, S-Klasse) unterwegs ist. Dieses gilt als Kleinkraftrad. Man braucht also nicht nur eine Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen, sondern muss auch einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Und wer mit dem Rad im Urlaub unterwegs ist, sollte sich besser vorher über die Gesetzeslage des jeweiligen Reiseziels informieren. In Österreich, Schweden, Tschechien und Kroatien gibt es zum Beispiel für Kinder bis zu einem gewissen Alter eine Helmpflicht.

2. Müssen Radfahrer immer den Radweg benutzen?

Wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad aufgestellt ist, ist die Fahrbahn laut Straßenverkehrsordnung für Radler tabu. Diese Verkehrszeichen zeigen einen Radweg, einen gemeinsamen oder einen getrennten Fuß- und Radweg an, der von Radfahrern benutzt werden muss.

Aber es gibt Ausnahmen. Wenn der Radweg durch Hindernisse (Baustellen, Sperrmüll, parkende Autos), Schnee, Eis oder Laub unsicher ist, darf man auch die Fahrbahn mitbenutzen oder kann das Fahrrad auf dem Gehweg schieben.

Ist hingegen keines der blauen Schilder aufgestellt, ist die Benutzung eines Radwegs freiwillig. Wer möchte, kann dann mit seinem Rad auch auf der Straße fahren. Und das ist meist sogar sicherer.

Unfallstatistiken belegen, dass Radfahrer meist auf der Straße am sichersten unterwegs sind, weil sie im fließenden Verkehr von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden.

3. Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Auch wenn es vielen Autofahrern missfällt - dass Radfahrer immer hintereinander fahren müssen, ist ein Irrtum. Fahrradfahrer dürfen dann nebeneinander fahren, "wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird". So steht es in der Straßenverkehrsordnung.

Haben Autofahrer genügend Platz zum überholen, ist das Fahren nebeneinander also kein Problem. Ist die Straße jedoch ziemlich eng, sollten Fahrradfahrer hintereinander unterwegs sein, um den übrigen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

In einer größeren Gruppe von mehr als 15 Radfahrern dürfen beziehungsweise sollen die Teilnehmer sogar nebeneinander fahren (StVO §27, Abs. 1). Sie sind dadurch für Autofahrer leichter und schneller zu überholen.

4. Dürfen Radfahrer rechts überholen?

Dass Radfahrer nicht rechts überholen dürfen, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Zwar gibt es für Fahrradfahrer kaum etwas Gefährlicheres, als andere Fahrzeuge rechts zu überholen, aber laut Straßenverkehrsordnung ist das unter bestimmten Voraussetzungen okay.

Nämlich dann, wenn "ausreichender Raum vorhanden" ist. Und das ist rund ein Meter zwischen Fahrzeug und Bordstein. Dann "dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen." Durchschlängeln zwischen stehenden Autos ist hingegen nicht erlaubt.

5. Kann man seinen Führerschein verlieren, wenn man betrunken Rad fährt?

Was fürs Autofahren gilt, gilt auch fürs Radfahren: Alkohol am Steuer ist gefährlich und kann den Führerschein kosten. Wer als Radfahrer 1,6 oder mehr Promille im Blut hat, begeht eine Straftat und muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Und so kann man unter Umständen sogar den PKW-Führerschein verlieren.

Wer mit niedrigerem Blutalkohol bereits Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien fährt oder gar einen Unfall verursacht, macht sich sogar ab 0,3 Promille strafbar.

6. Darf man beim Fahrradfahren Musik hören?

Oft heißt es, Radfahren mit Kopfhörern sei generell verboten. Das ist aber ein Irrtum. Wer beim Radfahren Musik hören möchte, darf lediglich nicht zu laut aufdrehen.

Fahrzeugführer sind laut Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Überhört ein Radler wichtige Geräusche im Straßenverkehr wie zum Beispiel ein Martinshorn und sorgt so für eine Gefährdung, kann er dafür auch zur Kasse gebeten werden oder eine Mitschuld an einem Unfall tragen.

Dadurch kann unter Umständen auch der Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verloren gehen.

7. Darf man beim Fahrradfahren einen Hund an der Leine führen?

Grundsätzlich verboten ist das Fahrradfahren mit Hund an der Leine nicht. Jedoch dürfen die Tiere den Verkehr nicht gefährden. Der Radfahrer muss also immer in der Lage sein, ausreichend auf den Hund einwirken zu können. Und das ist gar nicht so einfach.

Genau wie der Mensch braucht auch das Tier gewisse Übung, um gefährdungsfrei neben dem Fahrrad herzulaufen, sich in ungewöhnlichen Situationen nicht zu erschrecken und sich an städtischen Straßenverkehr zu gewöhnen. Am sichersten ist es, wenn man den Hund rechts neben dem Rad laufen lässt. Dort ist er am besten geschützt.

In schwierigen Situationen oder an unübersichtlichen Stellen ist es besser, abzusteigen und ein Stück zu Fuß zu gehen.

Verwendete Quellen:

  • Bußgeldkatalog
  • ADFC - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
  • Straßenverkehrsordnung
  • Fahrradmagazin
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