Kompromiss bei der Grundsteuer-Reform: Bund und Länder einigen sich auf Grundzüge eines neuen Modells. Gegenwind kommt aber aus Bayern.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Im Ringen um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder im Grundsatz auf ein Kompromissmodell geeinigt.

Man wolle ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag in Berlin. Er sprach am Freitag nach einem Treffen mit seinen Kollegen der Länder von "konstruktiven" Gesprächen.

"Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund- und Boden sind die Bodenrichtwerte", heißt es in einem Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. "Die Reform wird aufkommensneutral gestaltet"- das bedeutet, das wie bisher im Jahr rund 14 Milliarden Euro an die Kommunen fließen sollen.

Baujahr ein wichtiger Parameter

Regionale Mehrbelastungen sollen vermieden werden. Damit soll es vor allem ein am Wert von Grundstücken und Gebäuden orientiertes Modell geben - und nicht das von Bayern und zum Beispiel der FDP gewünschte Modell, bei dem die Steuerhöhe sich pauschal an der Fläche orientiert.

"Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter", heißt es in dem Papier, hinzu kommen neben dem regionalen Bodenwert noch die in der Region geltenden Durchschnittsmieten.

"Ich bin dankbar, dass es gelungen ist, ein sehr gutes Zwischenergebnis zu erzielen", sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) für die Unionsseite. Es sei wichtig gewesen, zu deutlichen Vereinfachungen zu kommen.

CSU: Von "Einigung weit entfernt"

Aus Bayern kam aber Gegenwind, der Freistaat wollte eine einfache Berechnung nur nach der Fläche von Grundstücken und Gebäuden.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sieht eine "erste vorsichtige Annäherung und Gesprächsgrundlage für ein neues Modell". "Von einer Einigung sind wir aber noch ziemlich weit entfernt", sagte Füracker der Deutschen Presse-Agentur.

Auch Scholz sagte, nun müssten die Eckpunkte konkretisiert und durchgerechnet werden. Das ursprüngliche Modell von Scholz war wegen Sorge vor zu viel Bürokratie und Klagefluten auf Ablehnung gestoßen, vor allem eine individuelle Besteuerung von rund 36 Millionen Grundstücken und Gebäuden, was in gefragten Gegenden auch für Mieter zu spürbaren Mehrbelastungen führen würde.

Scholz wollte zunächst unter anderem auch jede einzelne Netto-Kaltmiete einbeziehen, für Eigentümer sollten zur Steuerberechnung fiktive Mieten festgelegt werden.

Frist läuft Ende 2019 ab

Bis Ende des Jahres muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts eine Neuregelung stehen, sonst kann die Steuer, die Städten und Gemeinden 14 Milliarden Euro im Jahr bringt, nicht mehr erhoben werden.

Das Gericht hatte völlig veraltete Bemessungsgrundlagen kritisiert. (am/dpa/AFP)


  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.