• Ein Gericht in London hat Herzogin Meghan in ihrer Klage gegen die Zeitung "Mail on Sunday" Recht gegeben.
  • Das Boulevardblatt hatte Auszüge aus Briefen Meghans an ihren Vater Thomas Markle veröffentlicht.
  • Nun hat sich die Herzogin zu dem Urteil geäußert.

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Herzogin Meghan hat im Rechtsstreit mit dem Verlag der "Mail on Sunday" einen bedeutenden Teilerfolg errungen. Ein Gericht in London gab dem Antrag der 39-Jährigen auf eine Abkürzung des Verfahrens am Donnerstag statt.

Zudem folgte der Richter der Auffassung von Meghans Anwälten, wonach sie durch die teilweise Veröffentlichung eines Briefs an ihren Vater in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.

"Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden", hieß es in der Entscheidung des Gerichts am Donnerstag. Die Zeitung habe dies verhindert.

Meghans Reaktion auf Sieg gegen "Mail on Sunday"

Herzogin Meghan zeigte sich nach dem Urteil in einer Mitteilung erleichtert. "Nach zwei langen Jahren der Verfolgung von Rechtsstreitigkeiten bin ich den Gerichten dankbar, dass sie 'Associated Newspapers' und 'Mail On Sunday' für ihre illegalen und entmenschlichenden Praktiken verantwortlich gemacht haben."

Das Vorgehen der "Mail on Sunday" und ihre Partner-Publikationen sei das Gegenteil von seriösem und faktengeprüften Journalismus. "Der Schaden, den sie angerichtet haben und weiterhin anrichten, ist tiefgreifend."

Darüber hinaus richtete Meghan ein paar Worte an ihre Mutter und an Prinz Harry: "Ich möchte insbesondere meinem Mann, meiner Mutter und meinem Rechtsteam und vor allem Jenny Afia für ihre unermüdliche Unterstützung während dieses Prozesses danken."

Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht über die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung des Briefs beeinträchtigt wurden.

Zwar sah der Richter eine Rechtsverletzung als gegeben an, geklärt werden müsse aber noch, ob Meghan alleinige Urheberin des Briefs war. Das Schreiben war von der Presseabteilung des Palasts redigiert worden.

Zeitung veröffentlichte Auszüge aus "persönlichen und privaten" Briefen

Die Zeitung "Mail on Sunday" hatte Anfang 2019 Auszüge aus den "persönlichen und privaten" Briefen Meghans an ihren Vater Thomas Markle veröffentlicht. Die beiden hatten sich bereits vor längerer Zeit entfremdet.

Anwalt Justin Rushbrooke hatte die Veröffentlichung des handgeschriebenen Briefes bei einer virtuellen Anhörung am Dienstag als "klaren und ernsthaften Eingriff in das Recht auf Privatsphäre" verurteilt.

Es gebe keine "tragfähige Verteidigung", den der Verlag dafür vorbringen könne – im Gegenteil: In einem der Zeitungsartikel habe die Zeitung selbst geschrieben, es handele sich um eine "sehr persönliche handschriftliche Nachricht". Der Verlag argumentierte, es gebe ein berechtigtes öffentliches Interesse.

Meghans Vater, Thomas Markle, hatte sich zuvor schriftlich zu Wort gemeldet: "Der Brief war kein Versuch der Versöhnung, er war Kritik an mir", schrieb er in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Meghan habe in ihrem Brief kein echtes Mitgefühl oder Interesse gezeigt, schrieb Markle. "Er hat das Ende unserer Beziehung erkennen lassen."

Meghan im Clinch mit ihrem Vater

Bislang hatte sich das Verfahren für Meghan, durch das sie ihre Privatsphäre besser geschützt sehen will, eher als Bumerang erwiesen.

Aus den Anhörungen und Sitzungsdokumenten gelangten zahlreiche Details aus dem Streit mit ihrem 76-jährigen Vater Thomas Markle an die Öffentlichkeit. Die beiden liegen seit der Hochzeit Meghans mit Prinz Harry im Frühjahr 2018 im Clinch.

Meghans Vater hatte seine Teilnahme zu dem Spektakel mit Hunderttausenden Schaulustigen in Windsor wegen gesundheitlicher Gründe kurzfristig abgesagt. Danach ging es mit der Vater-Tochter-Beziehung steil bergab.

Den Brief Meghans hatte der Senior selbst an die Journalisten der "Mail on Sunday" gegeben. Er habe damit sein öffentliches Image rehabilitieren wollen, nachdem Freunde Meghans in einem Interview eine falsche Darstellung der Auseinandersetzung präsentiert hätten, begründete er den Schritt. (dpa/mf)

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