Herzogin Meghan ist US-Amerikanische Staatsbürgerin, daran hat auch ihre Heirat mit Prinz Harry nichts geändert. Die Schauspielerin wurde zwar zur Herzogin von Sussex, aber nicht automatisch auch britische Staatsangehörige.

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Ihr Rücktritt aus der ersten Reihe der Royals hat in den vergangenen Wochen für viel Wirbel gesorgt. Jetzt könnte neuer Ärger ins Haus stehen: Herzogin Meghan kann durch ihren Umzug nach Kanada nicht in Großbritannien eingebürgert werden. Damit wäre die Royal keine britische Staatsangehörige – was Fans des Königshauses erneut aufbringen wird.

Keine Extrawurst für Meghan

Herzogin Meghans Antrag auf die britische Staatsangehörigkeit muss ein offizielles Verfahren durchlaufen. Wie alle anderen Einwanderer muss sie sich an bestimmte Bedingungen halten: Die Herzogin darf während des Verfahrens 90 Tage das Land nicht verlassen und muss starkes Engagement und die Absicht zeigen, in Großbritannien zu leben. Meghan soll sich nach ihrer Hochzeit im Mai 2018 im zweiten Jahr des fünfjährigen Einbürgerungsprozesses befinden.

Das muss das Herzogspaar von Sussex erfüllen

In der britischen Tageszeitung "Sun" ließ ein Regierungsmitarbeiter verlauten, dass sich durch den Umzug des Paares nacn Vancouver Island in Kanada die bisherigen Absichten zerschlagen haben, eine "starke Bindung zum Vereinigten Königreich sowie die Absicht, dort zu leben" – wie es offiziell heißt – nachzuweisen.

Wenn das Herzogspaar seine Rückzugspläne nicht entsprechend auf die Bedingungen einstellt, bleibt die Herzogin von Sussex also US-amerikanische Staatsbürgerin. Meghan muss außerdem einen Test mit Fragen zum Leben in Großbritannien machen, der 50 Pfund kostet. Auch Harry muss bestimmte Bedingungen erfüllen: Der Prinz muss eine Mindesteinkommensschwelle von 18.600 GBP pro Jahr einhalten oder über 16.000 GBP in bar gespart vorhalten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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