• Franz Beckenbauer, die "Lichtgestalt" des deutschen Fußballs, wird sich nicht wegen des angeblich "gekauften" WM-"Sommermärchens" 2006 vor Gericht verantworten müssen.
  • Die Ethikkommission der FIFA lässt das Verfahren wegen Verjährung fallen.
  • Somit geht auch der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt straffrei aus.
  • Die Aufarbeitung der dubiosen Vorgänge rund um die Heim-WM ist damit jedoch noch nicht beendet.

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Der Weltfußball-Verband FIFA wird das Verfahren gegen Franz Beckenbauer, den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt im Zusammenhang mit dem WM-Sommermärchen 2006 wegen Verjährung nicht weiter verfolgen.

Das entschied die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission, wie die FIFA am Donnerstag mitteilte.

Ihrer Überzeugung nach sind sämtliche Handlungen der deutschen WM-Macher im Zusammenhang mit dem Skandal verjährt und könnten deswegen nicht mehr verfolgt werden - ungeachtet eines möglichen Fehlverhaltens.

Die Erkenntnis der rechtsprechenden Kammer erfolgt gut ein halbes Jahr nach der Einschätzung durch die untersuchende Kammer: Diese hatte die Überweisung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed Bin Hammam durch das deutsche WM-Organisationskomitee als Bestechung und Korruption eingestuft. Die Ermittler leiteten das Verfahren anschließend zur Beurteilung weiter.

Verjährungsfrist ist im Falle Beckenbauers bereits 2012 abgelaufen

Etwaigen Sanktionen gegen Beckenbauer, den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Schmidt sollen nun aber Verjährungsfristen für die "genauen Zeitpunkte der Handlungen jedes einzelnen Funktionärs" entgegen gestanden haben. Demnach ist die maßgebende Frist für Beckenbauer bereits seit 2012 abgelaufen und für Zwanziger sowie Schmidt seit 2015. Einer Bewertung der Vorgänge enthielt sich die rechtsprechende Kammer.

Schon im vergangenen Frühjahr war in der gleichen Angelegenheit ein Prozess gegen Zwanziger, seinen Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach und Schmidt vor dem Schweizer Bundesgericht in Bellinzona wegen Verjährung der Vorwürfe abgebrochen worden.

Vor dem Landgericht in Frankfurt am Main ist aber noch ein WM-Prozess geplant

Juristische Klarheit in die dubiosen Vorgänge zwischen 2002 und 2005 kann somit lediglich noch der geplante Prozess vor dem Landgericht Frankfurt wegen Steuerhinterziehung bringen. Ein Termin für das Verfahren steht allerdings noch nicht fest. (AFP/dpa/hau)


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