• Manuel Gräfe hat mit seiner Klage gegen den Deutschen Fußball-Bund Erfolg.
  • Das Frankfurter Landgericht sprach dem ehemaligen Schiedsrichter eine Entschädigung von 48.500 Euro wegen Altersdiskriminierung zu.
  • Das Urteil könnte wegweisend sein.

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Manuel Gräfe sparte sich seinen großen Triumphzug. Den juristischen Erfolg gegen seine ziemlich besten Feinde vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) genoss er lieber ganz im Stillen in der Heimat statt vor einer handvoll Fernsehkameras. In Abwesenheit des "zwangspensionierten" Berliners sprach das Frankfurter Landgericht am Mittwoch ein wegweisendes Grundsatzurteil ganz in seinem Sinne. Denn der langjährige Top-Referee erhält wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung von 48.500 Euro.

Die Kammer um den vorsitzenden Richter Wilhelm Wolf sah es als erwiesen an, dass dem Alter bei dessen Nicht-Berücksichtigung für die Schiedsrichterliste der Saison 2021/22 "keine ganz unwichtige Rolle zukam". Und gemäß dem sogenannten Antidiskriminierungsgesetz stehe ihm folglich "so etwas ähnliches wie ein Schmerzensgeld" zu, argumentierte Wolf. Das Urteil kommt eigentlich dem Ende der vom DFB de facto praktizierten Altersgrenze gleich, es kann vor dem Oberlandesgericht in nächster Instanz allerdings noch angefochten werden.

Der der Urteilsverkündung ferngebliebene Gräfe hatte vom DFB ursprünglich einen Schadensersatz von 194.905 Euro gefordert. Der Forderung in dieser Höhe kam das Gericht nicht nach, weil Gräfe selbst bei Berufung auf die Schiedsrichterliste "keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen" gehabt hätte. "Der Betrag steht in einem angemessenem Verhältnis zum erlittenem Schaden", betonte Wolf.

Gräfe erhält bereits vor dem Prozess 70.000 Euro

70.000 Euro hatte Gräfe bereits vor dem Prozess für die Nutzung seiner Persönlichkeitsrechte erhalten. Auch wenn es in den Regelwerken des DFB offiziell keine Altersgrenze gebe, seien "genug Indizien" vorhanden, dass diese in der Realität praktiziert werde, hieß es in der Urteilsbegründung: "Das Alter des Beklagten war mitursächlich. Es muss nicht die alleinige Ursache gewesen sein, aber es ist eine von mehreren."

Es herrsche unter den Referees "große Einigkeit", dass es die Altersgrenze von 47 Jahren gäbe, hatte der 289-mal im Oberhaus eingesetzte Gräfe beim hitzigen Prozessauftakt argumentiert. Seit der Saison 1983/84 war de Facto kein Referee mehr in einem höheren Alter als 47 Jahre im deutschen Oberhaus eingesetzt worden, überhaupt gab es im letzten halben Jahrhundert lediglich zwei Ausnahmen.

Eine gütliche Einigung war im November gescheitert. Der DFB hatte die Schadensersatzforderung von Gräfe als unbegründet zurückgewiesen, da es ja rein "statuarisch" keine Altersgrenze gebe. Sämtliche Nominierungen für die Schiedsrichterliste würden mit Blick auf die strategische Ausrichtung getroffen. Doch nach dem Grundsatzurteil würde ein Beharren auf den 47 Jahren für den DFB sicher teuer werden.

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Der DFB muss nach dem Gerichtsurteil umdenken

Es gäbe keinen ausreichenden Nachweis, warum ein Schiedsrichter ausgerechnet mit 47 Jahren nicht mehr bundesligatauglich sein sollte, argumentierte das Gericht. Der Verband muss wohl umdenken. Sonst könnte der Fall Gräfe Nachahmer finden, eine Klagewelle würde drohen.

Schiedsrichter-Boss Lutz-Michael Fröhlich hatte bereits vor dem Prozess etwas eingelenkt und davon gesprochen, dass die 47 Jahre künftig nur noch als grober "Orientierungswert" dienen solle. Erster Profiteur wäre zur kommenden Saison wohl der 47 Jahre alte Felix Brych, der dann doch weitermachen könnte. Einen Tag vor dem Gerichtsurteil hat der frühere WM-Unparteiische aus München angekündigt, er wolle noch mit 48 über diesen Sommer hinaus in der Bundesliga pfeifen.

Für den von Profis und Vereinsverantwortlichen hochgelobten Referee Gräfe kommt das Einlenken zu spät - und doch darf er sich als Sieger fühlen. Denn er hat mit seiner Klage die Weichen für künftige Schiri-Generationen gestellt. (SID/lh)

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