Mit seinem Vorwurf, im Bieterprozess um die TV-Übertragungsrechte der Bundesliga diskriminiert zu werden, bringt der Streamingdienst nicht nur die angelaufene Auktion zum Halten. Das weitere Vorgehen der DFL ist aufgrund unklarer Fragen der Zuständigkeiten völlig offen.

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Das weitere Prozedere nach der ausgesetzten Auktion der Medienrechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) erscheint völlig offen. Das eingeschaltete Bundeskartellamt will den Streitfall zwischen der DFL und Bieter DAZN prüfen und plant eine Stellungnahme. Das sagte ein Sprecher dem SID.

Allerdings ist nicht klar, ob und in welcher Form das Kartellamt bei dem in dieser Form noch nie dagewesenen Fall überhaupt zuständig ist. Die Behörde hat nicht die Autorität oder den Status eines Gerichts, um den Prozess nach einer Entscheidung wieder freizugeben. Das Kartellamt kann höchstens die Funktion eines Mediators übernehmen.

Die Frage der Diskriminierung steht im Raum

Zwar ist der Ablauf der Auktion ohne jede Diskriminierung eine vom Kartellamt geforderte Grundvoraussetzung - ob nun eine Diskriminierung vorliegt oder nicht, kann die Behörde aber offensichtlich nur schwer einschätzen.

DAZN hatte in einem Brief an die beiden DFL-Geschäftsführer Marc Lenz und Steffen Merkel sowie die Vereine eine Ungleichbehandlung im Bieterverfahren beklagt. "DAZN hat Bedenken hinsichtlich bestimmter Elemente des Vergabeprozesses und hat diese Probleme direkt bei der DFL vorgebracht. DAZN ist weiterhin bestrebt, einen Mehrwert für die Bundesliga, ihre Klubs und ihre Fans zu schaffen", sagte ein DAZN-Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Darüber hinaus werde das Unternehmen das Thema "zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter kommentieren".

DFL-Aufsichtsratschef Hans-Joachim Watzke wollte sich auf Anfrage überhaupt nicht zu dem Thema äußern und verwies auf die DFL-Geschäftsführung. Diese teilte mit: "Die erhobenen Unterstellungen und Vorwürfe sind unzutreffend, haltlos und wir weisen sie in aller Deutlichkeit zurück", Das DAZN-Schreiben enthalte zudem "eine Vielzahl von unrichtigen Darstellungen und Verkürzungen von Sachverhalten."

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Die DFL betont die Transparenz und Diskriminierungsfreiheit des Vergabeverfahrens

"Selbstverständlich" führe die DFL das Verfahren in Einklang mit allen Regeln "in transparenter und diskriminierungsfreier Weise" durch. Um die "Rechts- und Prozesssicherheit des Verfahrens zu schützen", hat sich die DFL dazu entschlossen, "das Verfahren gemäß den anwendbaren Verfahrensregeln vorläufig auszusetzen".

DAZN hatte in seiner Beschwerde eine "tiefe Enttäuschung und größte Bestürzung" darüber ausgedrückt, "dass unser Angebot abgelehnt wurde, obwohl DAZN das finanziell attraktivste und überzeugendste Angebot für das Rechtepaket B unterbreitet hat". Hintergrund ist, dass die DFL die von DAZN abgegebenen Finanzgarantien nicht akzeptiert hat und eine Bankgarantie einfordert. Das verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, schrieb DAZN weiter.

Das Rechtepaket B ist das größte der Ausschreibung, es enthält die Samstagsspiele um 15:30 Uhr sowie die Einzelspiele am Freitagabend und die Relegation. Insgesamt umfasst das Paket 196 Partien.

Der Zeitplan für die Versteigerung der TV-Rechte gerät ins Wanken

Die Auktion läuft seit dem 15. April und sollte eigentlich in etwa zwei Wochen abgeschlossen sein. Die DFL versteigert einzelne Rechtepakete an den Partien der Bundesliga und der 2. Liga. Wenn dabei ein Interessent die DFL-Mindestforderung erfüllt und gleichzeitig 20 Prozent über dem zweitbesten Angebot liegt, erhält er den sofortigen Zuschlag. Es geht dabei um die wichtigste Einnahmequalle der Vereine. Derzeit erhält der Profifußball 1,1 Milliarden Euro pro Saison. Vergeben werden die Rechte für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29. Alle vier Jahre verkauft die DFL ihre Medienrechte. (sid/dpa/hau)

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