Was ist ein Überhangmandat und wie entsteht es? Erfahren Sie hier wie ein Überhangmandat entsteht und wozu ein Ausgleichsmandat dient.

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Bei der Bundestagswahl haben Wähler jeweils eine Erststimme und eine Zweitstimme, die sie auf ihren Wahlunterlagen vergeben können. Die Erststimme können Wähler an einen Politiker aus ihrem Wahlkreis vergeben, der bei genug Stimmen das Direktmandat erhält und in den Bundestag einzieht.

Mit der Zweitstimme unterstützen Wähler die Partei, die am ehesten ihre Ansichten vertritt. Umso mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, umso mehr Politiker darf diese in den Bundestag entsenden.

Ein Teil der Politiker im Bundestag wird also direkt über die Erststimme gewählt, den anderen Teil entsendet die Partei über die Zweitstimme. Dafür legen die Parteien vor den Wahlen Listen an mit denjenigen Personen, die sie ins Parlament entsenden wollen.

Was ist ein Überhangmandat?

Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei bei der Bundestagswahl mehr Direktmandate über die Erststimmen erhält, als ihr Sitze im Bundestag über die Wahl der Zweitstimme zustehen würden.

Erhält eine Partei beispielsweise 30 Sitze über die Zweitstimme, aber 32 Direktmandate der Erststimme, entsteht ein Überhangmandat. Die zwei zusätzlichen Stimmen verbleiben bei der Partei, die Direktkandidaten erhalten das Überhangmandat und können im Bundestag mitregieren.

Der Bundestag erweitert sich über die vorgesehene Anzahl von 598 Mandaten. Scheidet ein Abgeordneter aus, der über ein Überhangmandat in den Bundestag eingezogen ist, wird sein Platz durch den darauffolgenden Kandidaten aus der Landesliste besetzt.

Was ist ein Ausgleichsmandat?

Als Ausgleichsmandat werden Zusatzmandate bezeichnet, die anderen Parteien erhalten, wenn eine Partei Überhangmandate erhält. Damit sind zusätzliche Abgeordnete gemeint, die sicherstellen sollen, dass im Parlament das Machtverhältnis zwischen den Parteien nach dem Verhältnis sichergestellt ist, wie es Wählerinnen und Wähler entschieden haben.

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