Ein neues Gesetz soll dem Lohndumping in der Pflegebranche ein Ende bereiten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte an, die Gesetzesnovelle ermögliche, dass sich Tariflöhne für Mitarbeiter von ambulanten Krankenpflegediensten etablieren. Doch Beobachter sind skeptisch.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will per Gesetz für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter ambulanter Krankenpflegedienste sorgen. "Die Krankenkassen müssen Tariflöhne künftig als wirtschaftlich akzeptieren", sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). "Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege hat endlich ein Ende. Das ist eine gute Nachricht für Pflegekräfte und Patienten." Konkret soll in einem bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals festgelegt werden, dass die gesetzlichen Kassen die Kosten tragen müssen, wenn Anbieter nach Tarif bezahlen.

Neues Gesetz soll Tariflöhne ermöglichen

In der Vergangenheit hatte es mehrfach Streit hierüber gegeben. Die Kassen sind per Gesetz verpflichtet, Leistungen "wirtschaftlich und preisgünstig" einzukaufen. In Verhandlungen mit Pflegediensten hatte diese Vorschrift dazu geführt, dass Tariflöhne als zu hoch abgelehnt und nicht vollständig erstattet wurden, wie es in dem Bericht weiter heißt. Nun soll per Gesetz festgeschrieben werden, dass Tariflöhne "nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden". Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Spahn sagte, "Tarifbezahlung ist ein Weg von vielen, um den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen".

Beobachter sind skeptisch

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erläuterte, wenn die Dienste künftig Personalkosten bis zur Höhe des Tariflohnes von den Kassen erstattet bekämen, heiße das nicht, dass die Arbeitgeber tatsächlich Löhne bis zur Tariflohngrenze bezahlen müssten. "In der Pflegebranche ist es nämlich üblich, dass Dienste auf eine höhere Kostenerstattung verzichten", sagte Vorstand Eugen Brysch. Denn sie müssten Nachweise dafür erbringen. "Viele Anbieter wollen sich aber nicht in die Karten schauen lassen und nehmen lieber eine geringere Erstattung durch die Krankenkassen in Kauf."

Etwas ganz anderes sei die Arbeit der ambulanten Pflegedienste, die keine Krankenpflege, sondern Grundpflege daheim erbringen. Für Waschen, Kämmen oder Essenreichen erstatteten die Pflegekassen je nach Pflegerad nur einen Teil der Kosten, für den Rest müssten die Pflegebedürftigen selbst zahlen, erläuterte Brysch. Hier gebe es auch keine Regelung für bundesweit verbindliche Tarif-Bezahlung. "Damit wird klar, Lohndumping in der Pflege wird weiterhin nicht gestoppt."

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