• Union und SPD haben den Streit über das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten beigelegt.
  • Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden.

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Vier Monate vor der Bundestagswahl hat die große Koalition ihren Streit über das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten doch noch beigelegt. Das Gesetz kann nun endgültig im Bundestag beschlossen werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr.

"Wir dürfen unseren Wohlstand in der globalen Wirtschaft nicht auf Kinderarbeit und Ausbeutung aufbauen", betonte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte ende nicht am Werkstor des Unternehmens. Das sei auch eine Frage des fairen Wettbewerbs: Bisher seien Unternehmen, die sich freiwillig für den Schutz von Menschenrechten einsetzten, häufig im Nachteil gegenüber den "schwarzen Schafen". "Dieses Gesetz wird einen Beitrag für eine faire Globalisierung leisten", betonte Heil.

Mitte Mai war es in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen worden, weil Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf zur Unternehmenshaftung sahen. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt. Wird einer Firma ein Missstand bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Deutschland bekomme das stärkste Lieferkettengesetz in Europa, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur. Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe erklärte, in den Verhandlungen sei ein gutes Ergebnis erreicht worden, für das er die Zustimmung beider Koalitionsfraktionen erwarte. "Dann ist der Weg frei für eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag im Juni."

Nach Angaben des CSU-Sozialpolitikers Stephan Stracke einigten sich die Fraktionen, zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen gesetzlich eindeutig auszuschließen. Die Änderung mache noch einmal deutlich, dass sich die Sorgfaltspflichten am Maßstab des konkret Möglichen und Angemessenen ausrichten müssten, erklärte Gröhe.

Damit sich die Firmen auf die neuen Vorgaben einstellen können, soll das Gesetz vom 1. Januar 2023 an gelten, und zwar erst einmal nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern - von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.

Der Bundestag kommt im Juni vor der Sommerpause noch zweimal zu regulären Sitzungswochen zusammen, in denen das Gesetz verabschiedet werden könnte. Dann folgen die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs und das Ende der Legislaturperiode. (dpa/mko)

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