Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative fordern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vom Bund ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser in Geldnot.

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"Die Bundesregierung muss sich jetzt klar dazu bekennen, die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren. Denn wegen der rasant gestiegenen Betriebskosten haben viele Kliniken große Schwierigkeiten. Das darf die Bundesregierung nicht länger ignorieren", sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Dienstag in München. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist am kommenden Freitag.

"Es wäre ein wichtiges Signal auch für die geplante Krankenhausreform, gefährdete Krankenhäuser jetzt zu stabilisieren", sagte Gerlach. Es sei niemandem damit gedient, wenn viele Kliniken Insolvenz anmelden müssten, bevor die Reform ihre Wirkung entfalten könne. "Die Leidtragenden eines solchen kalten Strukturwandels wären vor allem die Patientinnen und Patienten."

Die Bundesratsinitiative ist unter Federführung von Nordrhein-Westfalen entstanden. "Unsere Kernforderung ist, dass der Bund in einem ersten Schritt über ein Nothilfeprogramm für die Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro kurzfristig die Krankenhauslandschaft stabilisiert", sagte Gerlach. Das sei wegen der nicht refinanzierten Kostensteigerungen aus den Jahren 2022 und 2023 erforderlich.

Die Kosten seien jüngst wegen der hohen Inflation stärker gestiegen, als es die aktuell gültige Krankenhausfinanzierung auffangen könne. "Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht am Ende des Jahres 2023 von einem Defizit von sogar zehn Milliarden Euro aus. Es gilt, eine Insolvenzwelle zu verhindern."

Neben einer finanziellen Soforthilfe schlagen die vier Länder in ihrer Bundesratsinitiative noch weitere Instrumente vor. Dazu gehört auch eine Anpassung der bundesgesetzlichen Regelungen, um ab dem Jahr 2024 eine regelhafte Finanzierung der vollen Tariflohnsteigerungen für alle Berufsgruppen auch außerhalb des Pflegebudgets sowie der vollen Sachkostensteigerungen zu ermöglichen.

"Die verkürzten Zahlungsfristen von Krankenhausrechnungen für die Krankenkassen sind über das Jahr 2024 hinaus zu verstetigen", betonte Gerlach.  © dpa

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