Hängepartie um Raserstrafen geht weiter: Der Bundesrat kann sich am Freitag nicht auf eine mehrheitsfähige Lösung einigen.

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Die Hängepartie um die künftigen Strafen für Raser geht weiter. Im Bundesrat bekam am Freitag in Berlin keine der vorgeschlagenen Lösungen die notwendige Mehrheit, um Rechtssicherheit für Autofahrer zu schaffen.

Ende April trat die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft und mit ihr ein Bußgeldkatalog. Ein Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - dies hatte der Bundesrat in eine umfassende StVO-Novelle hineingebracht. Vorher waren die Schwellen höher.

Die Regelung wurde wegen eines entdeckten Formfehlers aber außer Vollzug gesetzt, eingezogene Führerscheine wurden wieder zurückgegeben. Außer Vollzug sind aber auch schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen neue Regeln für einen besseren Schutz von Radfahrern.

StVO: Streit um weiteres Vorgehen - Fehler beheben oder Strafen abmildern?

Strittig ist, ob nur der Fehler behoben werden soll - das wollen die Grünen. Oder ob auch die schärferen Sanktionen über Fahrverbote abgemildert werden, weil sie unverhältnismäßig seien - dafür setzen sich viele Länder wie Nordrhein-Westfalen und Bayern ein sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Zugleich sollen Bußgelder erhöht werden.

Einen entsprechenden Kompromiss-Vorschlag hatten NRW, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Verkehrsausschuss des Bundesrats eingebracht, wo dieser eine Mehrheit fand. Im Bundesrat konnte er sich nun nicht durchsetzen.

Denn dort können die Grünen Beschlüsse stoppen, weil sie in 11 von 16 Ländern mitregieren und ein Land sich enthalten muss, wenn die Koalition sich nicht einig ist. Von den Grünen hängen 45 der 69 Stimmen im Bundesrat ab, für eine Mehrheit in der Länderkammer sind 35 Stimmen notwendig. (mgb/dpa)

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