Bei einer groß angelegten Razzia gegen islamistischen Terror in Hessen hat die Polizei am Mittwoch einen 36 Jahre alten Tunesier festgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das hessische Landeskriminalamt gaben in einer Pressekonferenz weitere Hintergründe zum Anti-Terror-Einsatz bekannt.

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Gegen den Tunesier hatte das Oberlandesgericht Frankfurt bereits am vergangenen Donnerstag Haftbefehl erlassen. Er habe sich am frühen Mittwochmorgen in Frankfurt widerstandslos festnehmen lassen und sitzt inzwischen in Haft.

Alexander Badle, Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, bestätigte in einer Pressekonferenz am Mittwochvormittag, dass 54 Objekte, darunter "Wohnungen, Geschäftsräume und zwei Moscheen", bei den Razzien durchsucht worden sind. Rund 1.100 Beamte seien an der Aktion beteiligt gewesen.

Die Ermittlungen richten sich insgesamt gegen 16 Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 46 Jahren.

Verdächtiger soll Anwerber und Schleuser des IS gewesen sein

Schwerpunkt der Razzien war Frankfurt am Main. Badle erklärte, dass der festgenommene Tunesier verdächtigt wird, als "Anwerber und Schleuser für die Terrororganisation Islamischer Staat" aktiv gewesen zu sein. Einen konkreten Anschlagsplan und somit akute Terrorgefahr habe es nicht gegeben.

Der Verdächtige hatte vorgehabt, ein Terror-Netzwerk von Unterstützern in Deutschland aufzubauen. Dieser Plan habe sich in der Anfangsphase befunden, als die Behörden nun zuschlugen.

Max Weiß vom Landeskriminalamt erklärte, die Anti-Terror-Aktion sei über einen Zeitraum von vier Monaten geplant worden. 150 Ermittler waren an den Planungen beteiligt. Oberstaatsanwalt Badle lobte in diesem Zusammenhang die "hervorragende Zusammenarbeit" der Behörden.

Bereits am Mittwochmorgen hatte der hessische Innenminister Peter Beuth erklärt: "Mit den Maßnahmen senden wir eine deutliche Botschaft an die radikalen Islamisten in Hessen: Wir haben die Szene fest im Blick."

Man dulde "keine verblendeten Fanatiker, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit Hassbotschaften verbreiten und zum Kampf gegen Andersgläubige aufrufen", so Beuth weiter.

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