In Belarus lässt Machthaber Lukaschenko Demonstranten frei. Die Proteste gegen "Europas letzten Diktator" sind damit aber nicht beendet. Ganz im Gegenteil. Auch die EU handelt jetzt.

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Die EU bringt wegen der Polizeigewalt in Belarus (Weißrussland) neue Sanktionen gegen Unterstützer des Staatschefs Alexander Lukaschenko auf den Weg. Zudem soll es Strafmaßnahmen gegen Personen geben, die für eine Fälschung der Präsidentenwahl verantwortlich gemacht werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag nach Beratungen der EU-Außenminister von Diplomaten erfuhr. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell werde nun eine entsprechende Liste vorbereiten, hieß es.

Man wolle als Europäische Union den Druck auf Belarus deutlich erhöhen, hatte Bundesaußenminister Heiko Maas bereits zum Auftakt Beratungen erklärt. Es gehe darum, ganz gezielt einzelne Personen zu sanktionieren, die in den letzten Tagen und Wochen bei Wahlfälschungen, aber auch bei der Gewalt gegen Demonstranten unrühmlich in Erscheinung getreten seien.

Ob auch Lukaschenko persönlich mit Sanktionen rechnen muss, blieb zunächst offen. Die Entscheidung über den betroffenen Personenkreis werde der Rat treffen, sagte Maas. Den Personen müssten "nachweisbar Verfehlungen zur Last gelegt werden können". Wichtig sei, dass es zu einem Dialog komme, das Wahlergebnis überprüft werde und alle Festgenommenen wieder freikämen.

Vorwurf der Wahlmanipulation

Lukaschenko und seinen Unterstützern wird von der EU vorgeworfen, die Wahl am vergangenen Sonntag zu seinen Gunsten manipuliert zu haben und die Versammlungs-, Medien- und Meinungsfreiheit einzuschränken. Er soll nach offiziellen Angaben die Abstimmung mit mehr als 80 Prozent der Stimmen gewonnen haben. Die Oppositionelle Swetlana Tichanowskaja nimmt aber einen Sieg für sich in Anspruch.

Bei Protesten gab es in den vergangenen Tagen rund 7000 Festnahmen, die Sicherheitskräfte gingen brutal gegen Demonstranten vor. Ungeachtet der Freilassung von mehr als 2000 Gefangenen weiten sich die Proteste gegen Gewalt und Polizeiwillkür am Freitag noch einmal aus.

Die EU hatte zuletzt im Februar 2016 ungeachtet der Kritik von Menschenrechtlern zahlreiche Sanktionen gegen den Machtapparat von Lukaschenko auslaufen lassen. Lediglich ein bestehendes Waffenembargo sowie Strafmaßnahmen gegen vier Belarussen, die am Verschwinden von Regime-Gegnern beteiligt sein sollen, wurden zuletzt noch aufrechterhalten.

Für Lukaschenko, 169 Gefolgsleute sowie drei Unternehmen bedeutete die EU-Entscheidung damals, dass von ihnen vorhandene Vermögen in der EU nicht mehr gesperrt werden konnten. Zudem wurden für sie sämtliche Reise- und Geschäftsbeschränkungen aufgehoben. Als einen Grund für die Lockerung der Sanktionen nannte die EU damals die Freilassung politischer Gefangener sowie die gewaltfrei verlaufene Präsidentenwahl im Jahr 2015. (br/dpa)


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