Vor den Monitoren rauchten die Köpfe: Bundeskanzlerin Angela Merkel besprach per Video-Schalte mit den Ministerpräsidenten des Landes mögliche neue Maßnahmen und Beschränkungen, um den steigenden Infektionszahlen und der Corona-Pandemie besser Herr zu werden. Das sind die Ergebnisse.

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Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle in Deutschland brechen.

Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Infektionszahlen einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch auf die einschneidendsten Schritte seit dem großen Lockdown im Frühjahr. So sollen unter anderem Hotels, Restaurants, Kinos und Theater ab dem kommenden Montag für den gesamten Monat November schließen. In dieser Zeit dürfen sich auch nur wenige Menschen privat treffen.

Merkel rief zu einer "nationalen Kraftanstrengung" auf und betonte: "Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Und zwar müssen wir handeln, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden." Schulen, Kitas und Geschäfte sollen aber anders als im Frühjahr offen bleiben.

Konkret vereinbarten Bund und Länder diese Punkte:

Kontaktbeschränkungen

Mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg wollen Bund und Länder die Lage in den Griff bekommen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. November an und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten.

Bund und Länder wollen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.

Private Reisen

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.

Veranstaltungen

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

Freizeiteinrichtungen

Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.

Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Gastronomie

Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Dienstleistungen

Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und logopädische Therapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.

Handel

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

Schulen und Kitas

Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen - ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.

Hilfen für Unternehmen

Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Thüringen stimmt den Einschränkungen nur bedingt zu

Thüringen stimmte den massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens nur bedingt zu. Das Land trage nur "diejenigen Maßnahmen mit, die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verhältnismäßig" seien, heißt es in einer Protokollerklärung der Staatskanzlei. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) betonte zugleich: "Es gibt keine Verweigerung Thüringens." Er werde die Beschlüsse aber dem Thüringer Landtag und seinem Kabinett zur Bestätigung vorlegen.

Mit Material der dpa

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