• Seit Monaten kämpfen die USA vor britischen Gerichten um die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange.
  • Mit einer Entscheidung aus London geht der Fall in eine weitere Runde.
  • Er dürfte nun das höchste Gericht Großbritanniens beschäftigen.

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Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, weitergehen.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Gericht hatte Auslieferungsverbot aufgehoben

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.

Forderungen an Deutschland

Abseits der gerichtlichen Auseinandersetzung wurden am Montag auch Forderungen an die deutsche Regierung laut, sich für ein Ende des Verfahrens gegen Assange einzusetzen. Die Schriftstellervereinigung PEN-Zentrum in Deutschland erinnerte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) daran, dass sie sich selbst als Oppositionspolitikerin für eine Freilassung des Wikileaks-Gründers stark gemacht hatte und forderte sie auf, "den Worten Taten folgen zu lassen". Zudem solle Assange politisches Asyl in Deutschland angeboten werden.

Auch die Linke forderte Berlin zum Handeln auf. Die Bundesregierung solle bei der US-Regierung auf ein Ende der Strafverfolgung von Assange drängen, teilte die Linken-Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen mit.

Die Londoner Vertreterin der Pressefreiheitsorganisation Reporter Ohne Grenzen, Rebecca Vincent, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Der Fall Assange habe Konsequenzen für die Pressefreiheit in aller Welt und verdiene es, vor dem höchsten Gericht verhandelt zu werden. Auch sie forderte ein Ende des Verfahrens. Zumindest aber müsse Assange bis auf weiteres aus der Haft im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh freigelassen werden.

Assanges Unterstützer argumentieren seit langem, dass der Wikileaks-Gründer in Belmarsh unnötig schweren Haftbedingungen ausgesetzt ist. Im vergangenen Jahr soll Assange sogar einen kleinen Schlaganfall erlitten haben. In dem Gefängnis sitzen einige der berüchtigtsten Mörder, Vergewaltiger und Terroristen des Landes.

"Wir sind noch weit davon entfernt, in diesem Fall Gerechtigkeit zu erreichen, weil Julian noch immer inhaftiert ist", sagte die Assange-Verlobte Moris am Montag. Assange leide schwer darunter, "Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr". (dpa/ari)

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