• Manche Länder wollen Geld von "Hartz-IV-Haushalten" zurückfordern, in denen Schüler das Neun-Euro-Ticket nutzen.
  • Das von Hubertus Heil (SPD) geleitete Bundesministerium für Arbeit und Soziales bittet nun darum, das nicht zu tun.
  • Die Länder sind daran allerdings nicht gebunden.

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In der Debatte um mögliche Nachzahlungen im Zusammenhang mit dem Neun-Euro-Ticket hat sich einem Medienbericht zufolge Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Wort gemeldet. Es geht um Schülerinnen und Schüler aus sogenannten "Hartz-IV-Haushalten", die die Fahrkarte für den Weg zur Schule nutzen. Normalerweise zahlt das für Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") zuständige Jobcenter entsprechende Schülertickets, die teurer sind als das für Juni, Juli und August erhältliche Angebot für neun Euro.

Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Niedersachsen planten verschiedenen Berichten nach zuletzt, die Differenz von betroffenen Familien zurückzufordern beziehungsweise Zahlungen entsprechend zu kürzen. Wie die "taz" nun meldet, hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Schreiben an die Bundesländer dafür ausgesprochen, auf entsprechende Maßnahmen zu verzichten.

Dem Bericht nach teilte eine Sprecherin des in Baden-Württemberg zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit dagegen mit, Verrechnungen seien auch anderswo vorgesehen: "Die Anpassung der Leistungsgewährung findet in allen Bundesländern statt, lediglich bei Fällen, bei denen die Zahlungsanpassung nicht rechtzeitig erfolgen konnte, kann es unterschiedliche Handhabungen geben."

Neun-Euro-Ticket und Hartz IV: Heil gegen Rückzahlungen

Das BMAS beruft sich bei seinem nicht bindenden Schreiben laut "taz" auf das Sozialgesetzbuch II (SGB II), "wonach eine Rückzahlung nicht gefordert werden soll, wenn es – wie in diesem Fall – ausschließlich um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geht". Das "Paket" sieht einen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen vor für junge Menschen, die selbst Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den sogenannten Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband teilt die Auffassung des Ministeriums und fordert die Bundesländer auf, in ihrer Rechtsaufsicht über die für die betreffenden Leistungen zuständigen Kommunen dafür zu sorgen, dass keine Nachforderungen erhoben werden. "Wie kaltherzig, bürokratisch und völlig empathielos hier mit armen Familien umgegangen wird, ist einfach schäbig und eines Sozialstaats unwürdig", erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, in einer Pressemitteilung.

Ähnlich äußerte er sich auch auf Twitter. "Wer wie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium im Falle einer Nicht-Rückzahlung von einer 'ungerechtfertigten Bereicherung' spricht, hat offenbar jeglichen Bezug zu Realitäten verloren und will offensichtlich Neiddebatten schüren", so Schneider.

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