• Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro ist vorerst gescheitert.
  • Nach der Blockade Sachsen-Anhalts hatten die Öffentlich-Rechtlichen versucht, das Beitragsplus einzuklagen.
  • Doch das Bundesverfassungsgericht hat den entsprechenden Eilantrag abgelehnt.

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Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen. Eine von Sachsen-Anhalt im Dezember blockierte Erhöhung auf 18,36 Euro wird auch durch Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht beeinträchtigt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am Dienstag die entsprechenden Anträge der öffentlich-rechtlichen Sender ab. Die Sender hätten laut den Richtern nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren.

Ob der Beitrag in Deutschland langfristig steigen könnte, ist damit nicht gesagt. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

Sender kündigen gravierende Auswirkungen auf ihr Programm an

Geplant war, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar erhöhte werden sollte. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009.

Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

Für die Sender bedeutet der Richterspruch nun, dass sie in ihren Haushaltsberechnungen nachsteuern müssen. Denn sie hatten das Beitragsplus bereits eingepreist. Für 2021 bis 2024 wird von der KEF eine Finanzlücke von insgesamt 1,5 Milliarden Euro prognostiziert. Die 86 Cent hätten diese Lücke gestopft.

Die Sender hatten durchblicken lassen, dass es Auswirkungen auf das Programm geben werde, wenn das Beitragsplus nicht kommt. Konkrete Programmfolgen nannten sie bislang nicht.

Doch jetzt werden sie wohl schnell tätig: Am Dienstag teilte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nach der Entscheidung aus Karlsruhe mit: "Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird."

Man werde nun gemeinsam beraten. Das Deutschlandradio will "zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen", wie ein Sprecher mitteilte.

Erhöhung scheiterte an Sachsen-Anhalt

Eigentlich war der Staatsvertrag für die Erhöhung des Beitrags bereits ausgehandelt. Damit dieser in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts.

Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.

In Sachsen-Anhalt hatte die Haltung der CDU für Sprengstoff innerhalb der Koalition gesorgt. Befürchtet wurde sogar, dass das Regierungsbündnis platzen könnte. (dpa/thp)  © dpa

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