• Die Transparenzplattform "FragDenStaat" verklagt das Europäische Parlament.
  • Es geht um einen rechtsextremen griechischen Abgeordneten, der im Gefängnis sitzt.
  • Die Plattform will wissen, ob der Politiker öffentliche Gelder zum Beispiel für kriminelle Aktivitäten verwendet hat.

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Die Transparenzplattform "FragDenStaat" verklagt das EU-Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall des rechtsextremen Abgeordneten Ioannis Lagos, der seit Mitte 2021 in Griechenland für dreizehn Jahre im Gefängnis sitzt. Seine Partei Goldene Morgenröte wurde 2020 als kriminelle Vereinigung eingestuft und in der Folge aufgelöst. Lagos ist aber weiterhin Abgeordneter und hat dadurch wie alle anderen im Europäischen Parlament Anspruch auf öffentliche Gelder.

"Obwohl ich zu Unrecht im Gefängnis sitze, habe ich beschlossen, alles in Anspruch zu nehmen, was mir als gewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments zusteht, und meine Pflichten so weit wie möglich zu erfüllen", zitiert ihn "FragDenStaat". Demnach habe der Politiker bis heute mehr als 100.000 Euro vom Parlament erhalten, dem er seit 2019 angehört.

Intransparenz: "FragDenStaat" kritisiert Europäisches Parlament

Dessen Verwaltung weigert sich den Angaben zufolge aber, Informationen dazu herauszugeben – und nennt Datenschutz als Begründung. Die Transparenzplattform schreibt dazu: "Sein Zugang zu und seine Verwendung öffentlicher Gelder wirft (...) wichtige Fragen auf: Wofür hat Lagos diese Mittel verwendet? Wurden öffentliche Gelder verwendet, um kriminelle Aktivitäten aufrechtzuerhalten? Oder um einer strafrechtlichen Verurteilung zu entgehen?"

"FragDenStaat" kritisiert in dem Zusammenhang auch allgemein die Vorgaben für Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Dieses sehe bis heute keine klaren Rechenschaftspflichten vor, weshalb die Verwendung öffentlicher Mittel intransparent sei und dadurch nicht kontrolliert werden könne. Die Plattform verklagt immer wieder Behörden wie zum Beispiel deutsche Bundesministerien, oft geht es dabei um Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).




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