Ein Kopftuchverbot für Mädchen an Grundschulen, ähnlich wie in Österreich, wäre auch in Deutschland rechtlich möglich. Zu dieser Einschätzung kommt der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim in einem Gutachten für die Frauenrechte-Organisation Terre des Femmes. Das Papier, das an diesem Donnerstag in Berlin veröffentlicht werden soll, lag der Deutschen Presse-Agentur vorab vor.

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In dem 42-seitigen Gutachten argumentiert der Jurist für ein "Kinderkopftuch"-Verbot an Schulen für Mädchen unter 14. Dieses wäre seiner Ansicht nach sowohl vereinbar mit der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit als auch mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.

Nettesheim verweist auf Artikel 7 des Grundgesetzes, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht und darauf, dass Kinder "noch nicht die Reife haben, in Glaubens- und Weltanschauungsfragen selbstbestimmt entscheiden zu können".

Umfrage: Mehrheit für ein Verbot

Ein Verbot, in der Schule bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eine "religiös konnotierte Kopfbedeckung zu tragen", ließe sich "als Maßnahme rechtfertigen, die der Verwirklichung der in Artikel 7 vorgezeichneten und vom Schulgesetzgeber ausgestalteten Erziehungs- und Bildungsziele dient. Es wäre auch verhältnismäßig", schreibt der Verfassungsrechtler.

Das Kopftuch sei ständig sichtbarer Ausweis der Religionszugehörigkeit. "Derartige Bekleidung" führe zu Segmentierung und Trennung, lasse gerade bei jungen Menschen Vorstellungen von Unterschiedlichkeit aufkommen und führe gegebenenfalls auch zur sozialen Ausgrenzung und zur Diskriminierung. In der Schule geht es nach Ansicht von Nettesheim auch um "Erziehung zur Freiheit".

Die Debatte über ein Kopftuchverbot war in Deutschland neu entbrannt, nachdem Österreichs Parlament Mitte Mai ein solches Verbot an Grundschulen beschlossen hatte. Eine Mehrheit der Bevölkerung (57 Prozent) hatte sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für ein Kopftuchverbot an Grundschulen auch in Deutschland ausgesprochen.  © dpa

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