• Der Entwurf für die sogenannte Bundes-Notbremse ist noch einmal überarbeitet worden.
  • So bleibt etwa nächtliches Joggen teilweise erlaubt.

Mehr aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier

Die bundesweiten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen nun doch etwas weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union am Montag nach Beratungen über das neue Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.

Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden.

Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen

Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet - bis zum 30. Juni.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort jeweils die gleichen Regeln gelten.

Lesen Sie auch: Alle aktuellen Informationen rund um die Corona-Pandemie in unserem Live-Blog

Massive Kritik an Ausgangsbeschränkungen

Der Bundestag will am Mittwoch über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Dann muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.

In einem früheren Entwurf waren nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 21:00 Uhr vorgesehen. Vor allem dieser Punkt hatte in der Opposition für massive Kritik gesorgt.

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbeierlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, "zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen".

"Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen. (dpa/msc)

Corona-Lage in Deutschland: RKI-Lagebericht vom 19. April

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 11.437 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Zudem wurden innerhalb von 24 Stunden 92 neue Todesfälle verzeichnet. Teaserbild: imago images/Future Image/Christoph Hardt
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.