• Mit dem Druck auf Ungeimpfte nehmen auch die Fälschungen von Impfpässen zu. Um 2G-Regeln und kostenpflichtige Antigen-Schnelltests zu umgehen, beschaffen sich immer mehr Menschen, die die Corona-Impfung ablehnen, gefälschte Impfpässe und zahlen dafür mehrere Hundert Euro.
  • Ist die Manipulation im eigenen Impfbuch strafbar? Droht ein Bußgeld bereits beim Täuschungsversuch und warum sind gefälschte Impfzertifikate ein so großes Problem?
  • Rechtsexperte Hans Kudlich gibt Antworten.
Ein Interview

In Deutschland laufen bereits mindestens 3.100 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe, die Dunkelziffer dürfte beachtlich sein. Warum fälschen Menschen überhaupt ihre Impfpässe?

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Hans Kudlich: Zunehmend gilt in Deutschland flächendeckend die 3G- oder sogar die 2G-Regel. Der Impfnachweis ermöglicht Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen im Freizeitbereich, etwa Restaurantbesuche.

Diejenigen, die die Kriterien der 2G- nicht erfüllen oder bei der 3G-Regel keine Lust haben, sich testen zu lassen, umgehen damit eine Hürde. Es spielt vielleicht auch eine Rolle, dass die kostenlosen Tests abgeschafft wurden (Anm. d. Red.: Seit geraumer Zeit sind die sog. "Bürgertests", also die Antigen-Schnelltests, wieder kostenlos), aber zuvor bedeutete das Testen bereits einen gewissen zeitlichen Aufwand – bei einem Impf- oder Genesungsnachweis entfällt dieser.

Gelber Impfpass ist nicht fälschungssicher

Ist der Impfpass denn nicht fälschungssicher?

Nein, die gelben internationalen Impfpässe aus Papier der WHO sind nicht wirklich fälschungssicher. Bei einer Impfung erfolgt aber ein Eintrag mit Unterschrift des Arztes, und die Aufkleber der Impfung mit der Chargennummer werden eingeklebt. Sicherheitsmerkmale wie es etwa bei Geldscheinen mit Silberstreifen und Wasserzeichen der Fall ist, gibt es nicht.

Mit krimineller Energie lassen sich Impfpässe deshalb relativ leicht nachmachen. Die elektronischen Zertifikate haben zwar eine höhere Fälschungssicherheit, aber bei der Übertragungssituation in Apotheken ist die Fälschungsanfälligkeit hoch. Zwar haben Apotheker einen geschulten Blick für Fälschungen, sie prüfen ja beispielsweise auch Rezepte; aber sie haben eben auch nur begrenzt Zeit zur Überprüfung.

Woran könnten die Apotheker einen gefälschten Impfpass erkennen?

Einen gefälschten Impfpass zu erkennen, ist nicht immer einfach. Anhaltspunkte können ein Abgleich der Daten mit dem Personalausweis sein, ebenso Datum und Abstand der Impfungen. Der Apotheker wird genauer hinschauen, wenn ein neuer Impfpass nur mit COVID-Impfungen vorgelegt wird.

Natürlich passiert es, dass Impfpässe verloren gehen, aber es ist trotzdem ein Grund, genauer hinzuschauen. Überprüfen lässt sich ebenfalls, ob Arzt und Impfzentrum, die im Impfausweis angegeben sind, überhaupt existieren. Insgesamt dürfte es aber ein Fortschritt sein, dass zunehmend die impfenden Stellen selbst auch die Zertifikate ausstellen.

Auf welchem illegalen Weg lässt sich ein Impfpass überhaupt beschaffen?

Im Internet gibt es entsprechende Angebote, vor allem in den sozialen Netzwerken und im Darknet. Die Händler anonymisieren den Verkauf, verlagern den Handel in private Chats und wickeln die Zahlung über Krypto-Währungen oder Gutscheinkarten ab. Zwischen 250 und 500 Euro soll ein gefälschter Impfpass kosten.

Die Polizei hat bereits mehrfach gewarnt, Fotos von originalen Impfpässen im Internet hochzuladen, um Kriminellen keine Vorlagen zu liefern. Sie geben Aufschluss über die genauen Namen der Impfstoffe, das Aussehen der Aufkleber und die Syntax der Chargennummern mit Zahlen und Buchstaben.

Fälschen des Impfpasses kann zu Geldbußen und Freiheitsstrafe führen

Ist das Fälschen eines Impfpasses strafbar?

Ja, das Fälschen eines Impfpasses beziehungsweise das Verwenden eines solchen gefälschten Impfpasses ist mittlerweile strafbar. Das ist mittlerweile in den Paragraphen 277-279 des Strafgesetzbuches geregelt. Bis vor kurzem gab es jedoch eine Strafbarkeitslücke, weil diese Spezialvorschriften für das Fälschen von Gesundheitszeugnissen die spezielle Konstellation hier nach verbreiteter Auffassung nicht umfassten.

Festgestellt wurde diese Strafbarkeitslücke vom Landgericht Osnabrück in einem Urteil im Oktober. Darin hieß es, dass die Manipulation eines Impfausweises zur Vorlage in der Apotheke für die Erlangung eines digitalen COVID-Zertifikates von den bislang geltenden Strafvorschriften nicht erfasst wird. Warum?

Auf den ersten Blick gibt es eigentlich kein Problem, die Fälschung eines Impfpasses unter die Urkundenfälschung zu fassen. Das Problem aber: Für Gesundheitszeugnisse gab es im alten Paragraph 277 des Strafgesetzbuches eine Spezialvorschrift. Demnach stand das Fälschen und unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch nur unter Strafe, wenn es im Zusammenhang mit einer Täuschung von Behörden oder Versicherungsunternehmen steht.

Auf Restaurants, Kinos, Apotheken traf das nicht zu – es handelt sich – ebenso wie auch bei den Apotheken, denen die Impfpässe vorgelegt wurden – um Privatunternehmen. Weil der Strafrahmen bei der Spezialvorschrift geringer ist, entwickelte die Vorschrift eine sogenannte Sperrwirkung – man konnte nicht einfach auf den Paragraph 267, der die Urkundenfälschung unter Strafe stellt, wechseln.

Ist diese Strafbarkeitslücke inzwischen geschlossen?

Ja, der Gesetzgeber hat den Paragraphen entsprechend angepasst und die Rechtslage sogar verschärft. Es ist am 24. November in Kraft getreten. Künftig kann sich auch schon strafbar machen, wer Blankett-Impfpässe mit unrichtigen Eintragungen bestückt und die Fälschung vorbereitet.

Auch die Vorlage solcher Manipulationen in Apotheken oder bei Arbeitgebern ist durch die Änderung jetzt strafbar. Allerdings gilt dies erst für Taten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Welche Strafe droht?

Es drohen Geldbußen und Freiheitsstrafen. Bei Vorbereitungshandlungen drohen Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Freiheitstrafe. Für das unrichtige Ausstellen eines Impfpasses durch Ärzte und approbiertes Medizinpersonal sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor, für das unbefugte Ausstellen durch Privatpersonen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldbuße – wenn die Tat nicht mit anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Das wäre dann zum Beispiel die Urkundenfälschung in § 267, die durch die neue Gesetzesfassung auch anwendbar ist. Hier drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Warum sind gefälschte Impfzertifikate überhaupt so ein Problem?

Wer sich mit einem gefälschten Impfpass ungeimpft Zugang zu Veranstaltungen verschafft, bei denen die 2G-Regel gilt, unterläuft die Corona-Bekämpfungsstrategie. Eine Folge kann auch sein, dass die echten Impfpässe nicht mehr in ihrer jetzigen Form zur Kontrolle anerkannt werden können und fälschungssicherer gemacht werden müssen. Das wäre mit einem administrativen und einem Kostenaufwand verbunden.

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Über den Experten: Prof. Dr. Hans Kudlich ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
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