• Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen ist gescheitert.
  • Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe.
  • Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Mehr aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück.

Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter. Der Gesetzgeber verfolge mit der Impfpflicht einen legitimen Zweck. (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022)

Bundesverfassungsgericht: Impfpflicht ist zwar Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, aber gerechtfertigt

Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumten die Karlsruher Richterinnen und Richter ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, sei nicht zu beanstanden.

Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien - sich "die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe".

Einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ältere und geschwächte Menschen schützen

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben.

Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeutinnen mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder kürzlich genesen sind.

Neue Beschäftigte brauchten den Nachweis ab dem 16. März. Fehlt er, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.


Einführung der Impfpflicht hatte Klagewelle ausgelöst - vornehmlich von Ungeimpften

In einem Eilverfahren hatten die Richter und Richterinnen in Karlsruhe die Impfpflicht zwar nicht beanstandet. Kritisch merkten sie im Februar aber an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde bloß auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts (RKI) verwiesen.

Da das Gesetz aber während des Beschwerdeverfahrens geändert wurde und ein neuer Paragraf zur Definition des Impf- und Genesenennachweises eingeführt wurde, äußerte sich das Gericht nun nicht mehr zur Frage des Verweises auf Institutionswebsites.

Die Verabschiedung der speziellen Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat hatte eine Klagewelle ausgelöst: In Karlsruhe gingen Dutzende Verfassungsbeschwerden von Hunderten Klägerinnen und Klägern ein. Überwiegend waren es ungeimpfte Beschäftigte sowie Leiter von Einrichtungen, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. (dpa/AFP/ank)

Lauterbach: Vierte Impfung soll für alle bis Herbst möglich sein

Alle interessierten Bürger sollen bis zum Herbst eine vierte Corona-Impfung erhalten. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz mit. Die Bundesregierung werde dafür neuen Impfstoff bestellen.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.